gibt es Urteile, die sich mit dem Thema „private Internetnutzung am Arbeitsplatz“ beschäftigen ?
Darf ein Arbeitgeber diese grundsätzlich untersagen oder gibt es sowas wie Toleranzgrenzen?
In betreffendem Fall existiert wohl eine Dienstvereinbarung zwischen AG und Personalrat, die die private Nutzung des Internets untersagt.
Ist das rechtens ohne Angabe von Gründen oder Rechtsgrundlagen?
In betreffendem Fall existiert wohl eine Dienstvereinbarung
zwischen AG und Personalrat, die die private Nutzung des
Internets untersagt.
Ist das rechtens ohne Angabe von Gründen oder
Rechtsgrundlagen?
Selbstverständlich ist das rechtens. Die Rechtsgrundlage ist eben jene Betriebsvereinbarung.
Hi Jörg,
nur mal ein Tipp für jetzt und vielleicht später (bitte nicht böse auffassen).
Warum gibst du eigentlich nicht genau deine Worte
„private Internetnutzung am Arbeitsplatz“ in google oder ne andere Suchmaschine ein? http://www.google.de/search?hl=de&q=private+Internet…
Ich finds echt auffallend, dass in diesem Forum die Meisten zu faul zum Suchen sind, dabei ist es so einfach. (o.k es ist noch einfacher andere für sich suchen zu lassen )
füge noch Urteile dazu und such ein bisschen http://www.google.de/search?hl=de&q=Urteile+private+…
solche Verbote haben hauptsächlich Seiten wie Ebay und unerfahrene User im Visier, Seiten mit ganz offensichtlich nicht-geschäftlichem oder gar Zeitvertreibs-Inhalt.
Kein normaler Arbeitgeber wird jedoch etwas dagegen haben, wenn du gelegentlich wer-weiss-was besuchst oder ab und zu googelst.
Abgesehen davon: Oft lässt sich der Charakter (privat oder geschäftlich) des Internetbesuches kaum zuordnen.
Ich persönlich bin bei der Arbeit täglich nonstop im Internet und mache mir diesbezügliche Gedanke überhaupt nicht.
Gruss,
eigentlich gibtst du dir mit deiner Frage schon selbst die Antwort:
„private Internetnutzung am Arbeitsplatz“!!
Du bist im Unternehmen nicht, um privat im Internet zu surfen! Privat bist zu zu Hause, in der Firma „gehörst“ du und deine Arbeitsleistung deinem Chef!