Internet-Aufruf zu E-Mail Aktionen rechtens?

Hallo,
angenommen, Demonstranten gegen „was auch immer“ rufen im sozialen Netzwerk dazu auf, an einem bestimmten Tag zu einem Bestimmten Thema eine E-Mail zu schreiben und veröffentlicht dazu im sozialen Netzwerk die anzumailenden E-Mail-Adressen.
Ist dies rechtlich abgesichert?
Danke
Slides-Only

Kommt dies nicht öfter vor?
Hallo Slides

So etwas liest man doch öfter in diversen Zeitschriften. Oft werden die Vordrucke gleich mitgeliefert. Ich denke da an Petitionen an Politiker oder Firmen.

Daher denke ich, dass dem nichts entgegenstehen dürfte.

Luise

Hallo,

ich denke hier kommt es auf die Formulierung des Aufrufs an.

Es gab erst kürzlich in den USA einen Fall wo ein Gewerkschafter die Mitglieder aufgerufen hat eine Firma mit Mail und Anrufen zu bombadieren. Die Firma war nur noch eingeschränkt telefonisch erreichbar und ist in Mails abgesoffen.

Der Gewerkschafter wurde verurteilt.

Auch im deutschen Recht gibt es den §303b StGB Computersabotage (http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html). Man müsste aber wohl schon gezielt zum Lahmlegen im Sinne einer Denial-of-Service-Attacke aufrufen, damit das Folgen hat.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

so sehe ich das auch. Wenn es weniger darum geht, seine Meinung kund zu tun - was man ja nicht nur an einem Tag oder in einem noch kürzeren Zeitfenster machen kann - sondern eher darum den Betrieb des Adressaten zu stören oder gar lahm zu legen, könnte man sich mit so einem Aufruf bzw. desse Befolgung (insbesondere wenn man dann einen Massenmailer einsetzt, der x-fach identische Mails absetzt, die keine individuelle Meinungsäußerung darstellen) durchaus Ärger einhandeln.

Stichwort bei einem gewerblichen Adressaten könnte neben der strafrechtlichen Seite zivilrechtlich auch der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sein.

Gruß vom Wiz

angenommen, Demonstranten gegen „was auch immer“ rufen im
sozialen Netzwerk dazu auf, an einem bestimmten Tag zu einem
Bestimmten Thema eine E-Mail zu schreiben und veröffentlicht
dazu im sozialen Netzwerk die anzumailenden E-Mail-Adressen.
Ist dies rechtlich abgesichert?

Das dürfte wesentlich davon abhängig sein, ob die Adressinhaber die Mailadressen selbst prominent oder zumindest gezielt leicht auffindbar veröffentlicht haben. Spätestens in dem Moment, in dem die Mailadresse mit dem Namen einer bestimmten Person verknüpft wird, dürfte andernfalls ein Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz vorliegen. Auch zivilrechtlich dürften die möglichen Folgen sehr unangenehm werden können.

IANAL

So etwas liest man doch öfter in diversen Zeitschriften.

Die Frage lief aber doch nicht darauf hinaus, ob öfters gegen Gesetze verstossen wird, sondern ob dies legal ist.

Hallo

Die Frage lief aber doch nicht darauf hinaus, ob öfters gegen
Gesetze verstossen wird, sondern ob dies legal ist.

Dessen bin ich mir schon bewusst.Aber wenn große Zeitungen oder Fernsehsender dies praktizieren, kann man daraus durchaus ableiten, dass es nicht ilegal ist. Aber es kommt natürlich dabei auf die Formulierung an.

Luise

Dessen bin ich mir schon bewusst.Aber wenn große Zeitungen
oder Fernsehsender dies praktizieren, kann man daraus
durchaus ableiten, dass es nicht ilegal ist. Aber es kommt
natürlich dabei auf die Formulierung an.

Das ist schon mal insofern grosser Unsinn, als Legalität per Gesetz normiert wird, nicht aus dem Verhalten bestimmter Personen oder Institutionen. Und es kommt auch nicht auf die Formulierung an, sondern auf den Sachverhalt! Die Fragestellung zielte darauf ab, ob ein unbestimmtes Verhalten grundsätzlich legal sei, und einen solchen Automatismus gibt es selbstverständlich auch dann nicht, wenn bestimmte Einzelfälle legal sein mögen.

Im Staat Texas werden Menschen legal hingerichtet, das Fernsehen überträgt und die Kinder tanzen auf den Strassen. Darf ein vernünftiger Mensch daraus ableiten, dass er in Texas legal morden dürfe?

Gruß