Internet- Auktion und Gutschein

Wer kann mir hierbei helfen?

Ich habe eine Ebay Auktion für einen Aufenthalt in einer Ferienwohnung gewonnen. Der Zeitrahmen für die Einlösung war für vier Monate ( bis Mitte Dezember 2009) vorgesehen. Nach Auktionsende habe ich dem gewerblichen Verkäufer ich einen Termin mitgeteilt, wann ich meinen Aufenthalt vornehmen möchte. Der Termin war leider belegt. Auch ein weiterer. Daruf hin hatte mir der Verkäufer einen neutralen Gutschein angeboten, der unbegrenzt gültig ist.Der Gutschein ist auf den ersteigerten Betrag und nicht die Leistung des Ferienappartements ausgestellt.

Wochen später wollte ich im Sommer das Appartement buchen, sollte hierbei jedoch aufgrund der Hauptsaison einen gewissen Betrag hinzu zahlen. Nach alledem hin und her, möchte ich nun den Gutschein umtauschen und mein Geld zurück haben, der Verkäufer weigert sich jedoch.

Ich finde, dass er die Leistung nicht erbringen konnte und mir das Geld wieder auszahlen muss.

Muss der Verkäufer den Gutschein tauschen?

Wie ist hier die Rechtslage?

Ich wäre euch für jeden Hinweis dankbar, ob ich einen Anspruch auf eine Umtauschpflicht des Gutscheines habe oder nicht.

Hasllo Tom
Das solltest du im Rechtsbrett bringen, die Chancen sind besser.
Gruß
Rochus