Internet Bestellung

Hallo ins Forum,

Angenommen Person A bestellt im Internet was personalisiertes.
Die Webseite schaut auf den ersten Blick behördlich aus.
Beim abschicken kommen A aber bedenken und A schreibt unmittelbar nach Absenden der Bestellung an den Anbieter eine Mail mit Bitte um Nichtabschließen des geschäftes.

Es kommen aber Mahnungen Inkassoandrohung. Wat nu lächeln und zahlen?
Sind ja „nur“ 30 € bis jetzt.

Aaaaber die bestellte Ware ist auch noch nicht angekommen …
Ursprünlich sollte das ja per NN geschehen.

MFG
Mike

Hallo ins Forum,

Angenommen Person A bestellt im Internet was personalisiertes.
Die Webseite schaut auf den ersten Blick behördlich aus.
Beim abschicken kommen A aber bedenken und A schreibt
unmittelbar nach Absenden der Bestellung an den
Anbieter eine Mail mit Bitte um Nichtabschließen des
geschäftes.

Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz: schriftlich per Einschreiben kündigen (Schriftformerfordernis).

Es kommen aber Mahnungen Inkassoandrohung.

Drohgebärde. Auf Widerruf verweisen.

Wat nu lächeln und
zahlen?

Falls innerhalb der 14-Tages-Frist schriftlich gekündigt, lächeln und nicht zahlen.

Sind ja „nur“ 30 € bis jetzt.

Aaaaber die bestellte Ware ist auch noch nicht angekommen …
Ursprünlich sollte das ja per NN geschehen.

Wenn doch, keine Annahme.

MFG
Mike

G imager

Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz:

Es geht um „was personalisiertes“, also drängt sich der Ausnahmetatbestand des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB doch auf, oder?

schriftlich per
Einschreiben kündigen

Womit dann ein Großteil des geschuldeten Geldes schon mal sinnlos für die Post ausgegeben wäre.

(Schriftformerfordernis).

Der Unsinn stand noch nicht mal im Fernabsatzgesetz, als dieses noch in Kraft war.

Drohgebärde. Auf Widerruf verweisen.

Verzögerungstaktik. Gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Falls innerhalb der 14-Tages-Frist schriftlich gekündigt,
lächeln und nicht zahlen.

„Und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer.“

Wenn doch, keine Annahme.

Und noch so ein Riesen-Tipp. Damit wären nicht nur die 30 Euro und die Mahnkosten weg, sondern auch noch die Gegensleistung. Wenn schon leer ausgehen, dann aber richtig!

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Hallo Imager,

gilt das auch für personalisierte Waren?

Grüße,
Tinchen

Hallo,

Es kommen aber Mahnungen Inkassoandrohung.

für was genau? Und gab es auch eine Rechnung?
Interessant wäre auch noch, was genau da bestellt wurde an ‚personalisiertem‘.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Es kommen aber Mahnungen Inkassoandrohung.

für was genau?

Für ein Wunschkennzeichen mit der gleichzeitigen Reservierung beim Strassenverkehrsamt vor Ort.
Und gab es auch eine Rechnung?
Nein

Interessant wäre auch noch, was genau da bestellt wurde an
‚personalisiertem‘.

Ein sogenanntes Wunschkennzeichen.
Leider erfolgte die Verwechslung Strassenverkehrsamt und dieser Service.
Oder besser A bemerkte es zu spät als die persönlichen Daten schon eingegeben waren.

Gruß

Mike

Hallo,

Es kommen aber Mahnungen Inkassoandrohung.

für was genau?

Für ein Wunschkennzeichen mit der gleichzeitigen Reservierung
beim Strassenverkehrsamt vor Ort.

Wie kann man sowas per Nachnahme bezahlen? Ich dachte, hier würde es sich um eine reine Dienstleistung handeln.

Anyway, wurde der Dienst denn eigentlich geleistet, sprich die Reservierung vorgenommen?

Und zum zweiten: wird der komplette, ursprüngliche Preis verlangt?

Irgendwie riecht das imho gewaltig nach einer Art Abo-falle. Schonmal nach dem Namen der Seite und des Inkasso-Unternehmens gegoogelt? Auf so eine Masche fallen ja normalerweise mehrere Leute rein.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Nnnnabend,
Nö dumpf 25,80 plus 5 Eu´s Mahngebühren …
Reserierung wurde auch nicht vorgenommen.

:wink:
A wird nichts zahlen, INkassofirma bekommt einen freundlichen Brief.
Die nächsten Schreiben werden dann unkommentiert auf das andere geheftet und wenn mal was vom Gericht kommt ein Kreuzchen machen und wieder zurückschicken ans Gericht.

Mal schauen wie die Geschichte endet.
MFG
Mike

Hallo Nnnnabend,
Nö dumpf 25,80 plus 5 Eu´s Mahngebühren …
Reserierung wurde auch nicht vorgenommen.

also dann haben die sich ja nicht an den vertrag gehalten. Wie 5€ Mahngebühren zustande kommen, wenn du per NN zahlen wolltest und noch nichts ankam fine cih auch verwudnerlich. ich würde in diesem fall mit der verbraucherzentrale kontakt aufnehmen.