Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe, es kann mir weiter geholfen werden.
Ich frage mich, wie das ist, wenn man in einem Internetforum etwas kauft, Vorkasse leistet und die Ware nicht bekommt und auch der Verkäufer plötzlich nicht mehr „auffindbar“ ist.
Wenn man Namen, Bankdaten und möglicherweise auch die Adresse hat, ist es ja einfach, ihn wegen Betruges anzuzeigen, oder?
Was kommt denn bei einer Betrugsanzeige eigentlich noch so hinterher? Ich habe was von Sicherstellen des Computers mit Durchsuchungsbeschluss gelesen. Ist das so? Und muss der Kläger sich in dem Fall einen Anwalt nehmen, auf dessen Kosten er dann womöglich sitzen bleibt? In so einem Fall, wäre das bei einem Warenwert von 50€ wohl eher ungünstig.
Was meint ihr?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Eine Strafanzeige zu erstatten kosten den Anzeigeerstatter nichts. Er kann sich an jede örtliche Polizeidienststelle wenden, den Sachverhalt schildern und alle Unterlagen (Bankbelege etc.) vorlegen.
Die Polizei ermittelt dann und legt ihr Ergebnis der Staatsanwaltschaft vor, diese veranlasst evtl. Nachermittlungen.
Der Anzeigeerstatter wird über den Ausgang des Verfahrens informiert, er kann den aktuellen Stand des Verfahrens auch bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfragen.
Hiervon zu unterscheiden ist ein zivilrechtliches Verfahren (Mahnbescheid, Klage). Das kostet Geld (Gerichtskosten, Anwalt - wenn man einen einschaltet). Auf diesen Kosten bleibt der Kläger sitzen, wenn der Verkäufer pleite ist.
Hallo,
Ich frage mich, wie das ist, wenn man in einem Internetforum
etwas kauft, Vorkasse leistet und die Ware nicht bekommt und
auch der Verkäufer plötzlich nicht mehr „auffindbar“ ist.
Wenn man Namen, Bankdaten und möglicherweise auch die Adresse
hat, ist es ja einfach, ihn wegen Betruges anzuzeigen, oder?
Anzeigen kann man jeden wegen allem möglichen…
Ich sehe hier aber zunächst keinen Betrugsverdacht.
Was kommt denn bei einer Betrugsanzeige eigentlich noch so
hinterher? Ich habe was von Sicherstellen des Computers mit
Durchsuchungsbeschluss gelesen. Ist das so?
Bei so etwas eher nicht. Der Beschuldigte wird vorgeladen und befragt. Entweder die Ermittlungen werden dann eingestellt oder es gibt einen Strafbefehl.
Gruß
S.J.
Hi
Ich sehe hier aber zunächst keinen Betrugsverdacht.
Kannst das näher erläutern? Der Fall scheint doch klar.
Ciao
Hallo,
Ich sehe hier aber zunächst keinen Betrugsverdacht.
Kannst das näher erläutern? Der Fall scheint doch klar.
wenn das immer so klar wäre, bräuchten wir keine Gerichte mehr…
Aufgrund der Schilderung des Sachverhalts könnte es ja auch sein, dass der Verkäufer die Ware verschickt hat und dann umgezogen ist. Oder muss sich ein Verkäufer nach der Transaktion versichern, dass die Ware angekommen ist, bvor er umziehen darf?
Merke: Probleme bei Onlinekäufen sind nicht immer und grundsätzlich auf Betrug zurück zu führen. Es gibt auch 100.000 andere Faktoren, die zu Problemen führen können.
Aber vielleicht kannst Du aufgrund der uns vorliegenden Fakten ja erklären, warum der Fall „klar zu sein“ scheint?
Wenn ich Ware verkaufe, diese irgendwie nicht ankommt und ich dann nicht mehr unter der dem Käufer bekannten Adresse erreichbar bin, erfüllt das ganz sicher noch nicht den Tatbestand des Betruges nach StGB.
Gruß
S.J.
Hallo,
Du hast Recht, ich hatte mehr hinein interpretiert als drin stand.
Ich unterstellte, daß der Verkäufer die eBay-Prozeduren bereits erfolglos abgewicket hat.
Grundsätzlich ist es m.E. trotzdem ein unwöhnliches, stark auf Betrug hindeutendes Verkäuferverhalten, wenn der nach Zahlung nicht mehr für Reklamationen erreichbar ist. Selbstverständlich darf er umziehen, aber erreichbar muss er bleiben, wenigstens über die Verkaufsplattform. Und leider gibt es solche Fälle nun immer öfter.
Ciao