ich bin mir nicht ganz sicher, ob das hier rein passt oder eher ins Recht-Forum gehört. Ich stells erst mal hier rein.
Bis vor kurzem habe ich mich noch über by call Anbieter ins Internet eingewählt. Jetzt habe ich eine wahnsinnige Telefonrechnung (bedingt durch das by call Internet) erhalten. Natürlich habe ich direkt bei dem entsprechenden Anbieter einen Einzelverbindungsnachweis angefordert. Allerdings bezweifle ich, dass die Angaben darauf stimmen.
Ist dieser Verbindungsnachweis schon verbindlich? Muss ich also zahlen, oder müssen die mir noch irgendwie anders nachweisen, dass ich ihre überteure Leistung in Anspruch genommen habe.
Wäre echt klasse, wenn sich jemand hierzu äußern könnte.
Bis vor kurzem habe ich mich noch über by call Anbieter ins
Internet eingewählt. Jetzt habe ich eine wahnsinnige
Telefonrechnung (bedingt durch das by call Internet) erhalten.
Was zu erwarten war.
Call-By-Call Anbieter werben mit extrem billigen Tarifen bis sich genug Leute angesammelt haben. Dann werden die Tarife stark erhöht. Wenn die Telefonrechnungen bei den Leuten angekommen sind wird der Dienst eingestellt (oder halt umbenannt und zum alten Locktarif angeboten). Die Vorgehensweise ist mehr oder weniger Standard, das machen viele.
Ist dieser Verbindungsnachweis schon verbindlich? Muss ich
also zahlen, oder müssen die mir noch irgendwie anders
nachweisen, dass ich ihre überteure Leistung in Anspruch
genommen habe.
Wenn dein Telefonanbieter sagt dass du X Takte mit Nummer Y telefoniert hast dann ist das erstmal Fakt. Wiederlegen ist schwierig und teuer.