X hat auf seiner privaten Homepage (5 Besucher pro Tag) seit 1 Monat
(6 Monaten? 3 Jahren?) drei Wallpaper stehen, die er irgendwo im WWW
gefunden hat. Jetzt bekommt er Post mit Anspruch auf Unterlassung,
Auskunfterteilung und Schadensersatz. X soll angeben, seit wann und
in welchem Umfang die Bilder genutzt wurden, ca. 2000 EUR fuer eine
12-monatige Nutzung zahlen sowie ca. 250 EUR fuer die Anwaltskosten
zahlen. Als Anmerkung steht, dass die Bilder eine Größe haben, die
sie auch fuer Printmedien verwendbar machen.
Was sollte X tun? Zahlen? Bilder entfernen und Brief ignorieren?
Rechtsanwalt einschalten? Inwiefern ist es entscheidend, wie lange die Fotos online waren?
X hat auf seiner privaten Homepage (5 Besucher pro Tag) seit 1
Monat
(6 Monaten? 3 Jahren?) drei Wallpaper stehen, die er irgendwo
im WWW
gefunden hat.
Erstmal schlecht für X.
Jetzt bekommt er Post mit Anspruch auf
Unterlassung,
Sofort nachkommen, also die Bilder runternehmen.
Auskunfterteilung und Schadensersatz.
Da wird’s schon interessanter: Offensichtlich kann man nicht nachvollziehen wie lange die Bilder online waren. Und belastende Beweise muss immer der Kläger liefern. Was eine 2. Frage aufwirft: kann man nachweisen wem sie tatsächlich gehören ? Es könnte ja jeder behaupten die Bilder wären seine.
X könnte die Bilder auch auf der (inzwischen leider verschwundenen) Seite von B gefunden haben. B könnte ja auch behauptet haben er hätte alle Rechte an den Bildern und würde sie jedem zur freien Verfügung bereit stellen.
Als Anmerkung steht, dass die Bilder eine Größe haben, die
sie auch fuer Printmedien verwendbar machen.
Das kann X relativ Wurscht sein. Das Copyright unterscheidt nicht nach Grösse des Bildes.
Rechtsanwalt einschalten?
Das ist immer gut. Und bei dem Betrag auch dringend empfehlenswert.
btw.: der Link zu deiner HP in der ViKa geht nicht mehr.
X hat auf seiner privaten Homepage (5 Besucher pro Tag) seit 1
Monat
(6 Monaten? 3 Jahren?) drei Wallpaper stehen, die er irgendwo
im WWW
gefunden hat. Jetzt bekommt er Post mit Anspruch auf
Unterlassung,
Auskunfterteilung und Schadensersatz. X soll angeben, seit
wann und
in welchem Umfang die Bilder genutzt wurden, ca. 2000 EUR fuer
eine
12-monatige Nutzung zahlen sowie ca. 250 EUR fuer die
Anwaltskosten
zahlen. Als Anmerkung steht, dass die Bilder eine Größe haben,
die
sie auch fuer Printmedien verwendbar machen.
Was sollte X tun? Zahlen? Bilder entfernen und Brief
ignorieren?
Rechtsanwalt einschalten? Inwiefern ist es entscheidend, wie
lange die Fotos online waren?
Zuerst würde ich die Bilder vom Server nehmen und abwarten. Wurde Dir eine Frist bis zur Zahlung der xyz Euro gesetzt? Wenn nicht, dann kannst Du Dich sowieso erst mal getrost zurücklehnen.
Hi, ja die Bilder runternehmen,
nachvollziehen dürfte er die Dauer der Nutzung schon können,
er hat wahrscheinlich die Information schon zb.: über archive.org
oder ähnliche.
Diese Informationen sind wahrscheinlich aber unvollständig und er ist
nicht verpflichtet einen Dedektiv zu beschäftigen. zweitens hat er ja
per Gesetz das Recht auf diese Auskunft, deshalb kann er die
Rechnungslegung übrigens ebenfalls einklagen.
Mit dem Vorteil, daß er sich zur Geldforderung noch nicht festlegen
muß.
Es ist ganz eindeutig Sache des Rechtverletzters diese Dinge
offenzulegen.
Zweitens kann er ja die Nutzung die davorlag 3 Jahre ab Kenntnis
immer noch einfordern.
Aber das Entscheidende ist, ob er wirklich der Rechteinhaber ist.
Dies wirst du erst mit Gewissheit bei Gericht erfahren.
Aber nach einem Beweis würde ich Ihn freundlicherweise schon fragen,
und verhandeln versuchen.
OL
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Preis pro Bild (Nutzungsgebuehr 3x120 EUR) plus den Aufschlag fuer den unterlassenen
Bildquellennachweis (3x120 EUR) sowie einen Teil der Anwaltskosten zahlen,
nicht jedoch den 5-fachen Grundpreis wegen unerlaubter Nutzung (3x600 EUR).
==
Waeren 350 EUR Anwaltskosten fuer den eigenen Anwalt in so einem Fall angemessen?