Hallo,
eine Firma hat eine Internetadresse „webdesign-berlin.tdl“
Kann diese Firma abgemahnt/angeklagt werden, weil sie sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil o.ä. verschafft?
Was wäre das Schlimmste, was diese Firma zu erwarten hätte?
Viele Grüße
Hallo,
eine Firma hat eine Internetadresse „webdesign-berlin.tdl“
Kann diese Firma abgemahnt/angeklagt werden, weil sie sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil o.ä. verschafft?
Was wäre das Schlimmste, was diese Firma zu erwarten hätte?
Viele Grüße
Hallo,
welche Wettbewerbsvorteile hat denn die Firma?
LG Herzblume
Hallo attention,
ehrlich gesagt ist mir der Hintergrund der Frage nicht ganz klar.
Kannst du etwas ausführlicher schreiben, natürlich nur fiktiv, das vesteht sich von selbst.
Gruß
Samira
Ja
Hi!
Vergleiche das Tauschschule Düsseldorf-Urteil:
Leitsatz:
Bei der Verknüpfung einer Ortsbezeichnung (Stadtname) mit dem Namen eines Geschäftsbetriebes innerhalb einer Domain (hier: tauschulde-dortmund.de), darf der Internetnutzer von einer überragenden Stellung des so bezeichneten Geschäftsbetriebes in der entsprechenden Branche und Stadt ausgehen. Hat der Geschäftsbetrieb diese überragende Rolle nicht inne, ist eine solche Domainnutzung wettbewerbswidrig.
Link:
http://www.aufrecht.de/urteile/internetrecht/olg-ham…
Leitsatz:
Wer eine Domain verwendet, bei der der Name einer Stadt, die über einen exzellenten Ruf im Bereich des Sports verfügt, mit der Bezeichnung eines Sportbetriebs verbunden wird, schmückt sich mit fremden Federn. Die Verwendung einer solchen Domain ist als Allein- oder Spitzenstellungswerbung gemäß §§ 1, 3 UWG unzulässig.
Link:
http://www.net-law.de/urteile/lgdo_01.htm
Leitsatz:
In der Kombination eines Gattungsbegriffs mit einer Ortsbezeichnung in einer Domain liegt eine unlautere Irreführung, wenn es noch größere Konkurrenten der gleichen Branche in derselben Stadt gibt. Die Bezeichnung „Tauchschule Dortmund“ erweckt nicht nur den Eindruck, dass es sich um eine Tauchschule in Dortmund handelt, sondern, dass es sich um die Tauschule in Dortmund handelt. Die Beklagte täuscht damit eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Spitzenstellung vor.
Link:
[http://www.kanzlei.biz/cms/Domainrecht__Internetrech…](http://www.kanzlei.biz/cms/Domainrecht Internetrecht Onlinerecht_.47.0.html)
Gruß
Falke
Hi,
was wäre, wenn die Webseite von Hans Berlin, wohnhaft in München, betrieben werden würde?
Gruß
Christian