Internet/Domainrecht zur Erstellung einer Webseite

Hallo,

ich habe etwas gelesen, was ich sehr interessant finde und wo mich mal interessieren würde, wie so etwas gehandhabt wird in der Praxis.

Wer kennt sich damit aus und kann was dazu sagen, in der heutigen Zeit, wo ja nahezu jede® davon betroffen sein könnte, eine nicht (wie ich finde) uninteressante Angelegenheit.

Vielen Dank
Gruß „endlich frei“

Zitat Anfang:

"Im Januar 2010 wurde jemandem folgendes Angebot erstellt, welches angenommen wurde und auch eine Anzahlung von 100,- Euro sofort geleistet wurde.

Angebot – 09/10
Projekt Inhalte Aufwand
Webdesign - Designanpassungen

  • Browseroptimierung
  • Suchmaschinenoptimierung
    20,00 – 40,00 EUR
    CM-System - Integrierung des CMS
  • Entwicklung von Vorlagen
  • Erstellung der Struktur
    150,00 EUR
    Extra - Projektbegleitung & Support 0,00 EUR

Gesamtbetrag 170,00 – 190, 00 EUR zzgl. MwSt

Es hat sich dann über Monate hingezogen, es wurden keine Terminabsprachen eingehalten, weder telefonisch noch per Mail, wochenlang bekam derjenige auf Anfragen überhaupt keine Antworten, usw. usw.
Es wurde etwas an der Seite gemacht, aber wie gesagt ein sehr unprofessionelles Geschäftsgebaren.

Nach 6 Monaten hat es dem Auftraggeber dann gereicht und er hat dem Angebotsersteller folgendes geschrieben:

Am 16. Juni 2010 22:39 schrieb …
Hallo Herr XXX,

so langsam werde ich komisch. Mit Ihrer Art der wochenlangen Ignoranz kann ich nicht umgehen. Bitte halten Sie sich an die Umsetzung Ihres Angebotes von Januar 2010 (Angebot yxz 7/01 0815-Sales 2010-01-07).

Sollten Sie Ihr Angebot nicht unverzüglich bis zum 22.06.2010 umsetzen wollen oder können sehe ich die Zusammenarbeit als unfertig beendet an und werde dementsprechend auch keine weitere Zahlung mehr leisten.

In dem Fall erwarte ich von Ihnen alle Zugangsdaten zu der Seite und das von Ihnen versprochene Programm (CMS) um die Website alleine gestalten zu können plus die zwei Templates. Ebenso die versprochene Anleitung (ca. 8-10 Seiten laut Ihrer Aussage) um das Programm bedienen zu können.

Sind die angeforderten Daten ebenfalls nicht bis zum 22.06.2010 bei mir (zugesandt per email, Brief, wie auch immer) fühle ich mich von Ihnen betrogen.

Ferner werde ich die geleistete Anzahlung von 100,- EURO zurück fordern.

Es ist mir unverständlich wie Sie derart im Geschäftsbereich „arbeiten“ können. Wenn ich eine einfache Erstellung einer Website bestelle erwarte ich auch eine züge Arbeit.
Auch sind sämtliche Terminvereinbarungen Ihrerseits nicht eingehalten worden.


Seine Reaktion: er hat fristgerecht (bis) zum 22.06.2010 die geforderten Unterlagen (2 Templates, Bedienungsanleitung für CMS, Zugangsdaten) geschickt.

Damit war die Sache eigentlich für den Auftraggeber erledigt, weil er auf das „Angebot“ eingegangen ist.


Am 15.07. kam dann folgende Rechnung von ihm:

Hallo … …,

anbei die Rechnung über die Restzahlung.

Menge Leistung E-Preis € G-Preis € S
________________________________________________________________________
01 Fertigstellung Homepage 100,00 100,00
________________________________________________________________________
Netto USt.1 USt. 19% Netto USt.2 USt. 7% Endbetrag €
100,00 19,00 119,00 _

Rechnung i.H.v. 119,00 € zahlbar 10 Tage nach Fertigstellung.

Antwort des Auftraggebers, er schrieb ihm (am 19.07.) folgendes dazu:

Hallo Herr XXX,
>
>in Bezug auf Ihre Rechnung vom 15.07.2010 möchte ich Sie auf folgendes hinweisen.
>Unser Vertragsverhältnis endete am 22.06.2010, als „unfertig beendet“ (siehe Mail vom 16.06.2010).
>
>Mit freundlichen Grüßen …

seine Antwort:

Originaltext mit fehlender Anrede und Grußformel…

„Grundsätzlich muss man sich für die Verspätung entschuldigen, allerdings erhielten Sie auch wesentlich mehr Leistung als vereinbar.
Die Anpassungen am Design überschossen bei weitem dem, was man einem Standard-Template - so wie es gekauft wurde, zurechnen kann.
Bitte beachten Sie die Verwendungsbestimmungen nach dem deutschen Urheberrecht und dessen Verwaltung über die Nutzungsrechte.“

Der Auftraggeber hat dann nicht weiter auf die Zeilen reagiert.

Dann war einige Tage Ruhe und am 02.08. kam dann folgende Mahnung per Mail.


Sehr … … …,

leider ist uns in unserem Buchungslauf aufgefallen, dass die Restzahlung i.H.v. 120 EUR noch nicht bei uns eingegangen ist.
Wir bitten Sie, die Zahlung i.H.v. 120 EUR innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen.

obligatorischer Hinweis:
Im Falle einer fehlenden Zahlung behalten wir uns das Recht vor, die Rechte zur Nutzung des geschaffenen, geistigen Werkes fristlos zu entziehen.
Eine weitere Verwendung und damit verbundene Verstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb / UWG und dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte / UrhG werden wir in jedem Falle nachgehen. Der Lizenzentzug kann mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden und gebrauch keiner Fristsetzung.
In diesem Falle behalten wir uns das Recht vor, das geschaffene Werk anderen Kunden zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Sollte Ihre Zahlung bereits in Auftrag gegeben worden sein, ignorieren Sie dieses Schreiben.

Nun die Frage, ist er berechtigt dem Auftraggeber eine Mahnung zu schicken, wo doch der Vertrag in „beiderseitigem Einvernehmen“ beendet wurde.

Wie soll der Auftraggeber sich nun verhalten bzw. darauf reagieren?

Wie soll er auf die Forderungen des Auftragnehmers reagieren? Muß er das etwa WIRKLICH bezahlen?

Auch steht in seiner Rechnung, daß die Zahlung erst 10 Tage nach Fertigstellung zu erfolgen hat. Die Seite ist aber nicht fertig gestellt!!! Und der Rechnungstext lautet ja ebenfalls „Fertigstellung“ Homepage.

Außerdem MUß der Auftraggeber auf der Seite unter Web-Design WIRKLICH seinen Namen nennen, d.h. es muß für ihn auch noch Werbung gemacht werden???

Bei der Angebotserstellung war von 2 Templats die Rede gewesen, die zu einem umgebaut werden, gesprochen worden. Deshalb wurden ja auch 2 Templats über ihn gekauft. Von daher ist es unverständlich, wie er jetzt im Nachhinein von überschossenen Leistungen spricht. Es war genau so abgesprochen.

Einige seiner im Angebot beschriebenen Leistungen sind ebenfalls nicht erbracht. z.B. Fertigstellung der Seite (die Seite befindet sich jetzt so unfertig im Netz) und Suchmaschienenoptimierung. Von Support kann auch keine Rede sein, da man oftmals wochenlang auf Reaktionen von ihm warten musste bzw wenn er Termine vereinbart hat sich nicht daran gehalten hat und sich dann erst zum Teil Wochen später (nach mehrfachen Anfragen per Mail) gemeldet hat.

Der Auftraggeber war und ist sehr erbost und seine Geduld war dann verständlicherweise auch irgendwann am Ende, zumal die Web-„Baustelle“ jetzt monatelang offen im Netz steht und kein Ende absehbar war.

Außerdem droht er ja auch noch mit folgendem:

„obligatorischer Hinweis:
Im Falle einer fehlenden Zahlung behalten wir uns das Recht vor, die Rechte zur Nutzung des geschaffenen, geistigen Werkes fristlos zu entziehen.
Eine weitere Verwendung und damit verbundene Verstöße nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb / UWG und dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte / UrhG werden wir in jedem Falle nachgehen. Der Lizenzentzug kann mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden und gebrauch keiner Fristsetzung.
In diesem Falle behalten wir uns das Recht vor, das geschaffene Werk anderen Kunden zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.“

Darf er das so einfach? Und was bedeutet das genau? Löscht er die Seite dann einfach aus dem www. ? Er würde sich ja dann Zugang zu den privaten Provider-Daten des Auftraggebers, über die die Webseite läuft, verschaffen müssen, oder?"

Zitat Ende

Hallo „endlich frei“, leider kenne ich mich damit auch nicht so gut aus. Ist aber interessant. Vielleicht wissen ja andere user mehr
Gruß
Monika

Hallo Monika,

danke trotzdem für Deine Antwort :o)

LG „endlich frei“

Hallo

ich würde erst einmal keine Zahlung leisten und den gesamten Vorfall von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

MfG

Metho

Hallo

ich habe etwas gelesen, was ich sehr interessant finde und wo
mich mal interessieren würde, wie so etwas gehandhabt wird in
der Praxis.

Wer kennt sich damit aus und kann was dazu sagen, in der
heutigen Zeit, wo ja nahezu jede® davon betroffen sein
könnte, eine nicht (wie ich finde) uninteressante
Angelegenheit.

Vielen Dank
Gruß „endlich frei“

Zitat Anfang:

"Im Januar 2010 wurde jemandem folgendes Angebot erstellt,
welches angenommen wurde und auch eine Anzahlung von 100,-
Euro sofort geleistet wurde.

Angebot – 09/10
Projekt Inhalte Aufwand
Webdesign - Designanpassungen

  • Browseroptimierung
  • Suchmaschinenoptimierung
    20,00 – 40,00 EUR
    CM-System - Integrierung des CMS
  • Entwicklung von Vorlagen
  • Erstellung der Struktur
    150,00 EUR
    Extra - Projektbegleitung & Support 0,00 EUR

Gesamtbetrag 170,00 – 190, 00 EUR zzgl. MwSt

Es hat sich dann über Monate hingezogen, es wurden keine
Terminabsprachen eingehalten, weder telefonisch noch per Mail,
wochenlang bekam derjenige auf Anfragen überhaupt keine
Antworten, usw. usw.
Es wurde etwas an der Seite gemacht, aber wie gesagt ein sehr
unprofessionelles Geschäftsgebaren.

Nach 6 Monaten hat es dem Auftraggeber dann gereicht und er
hat dem Angebotsersteller folgendes geschrieben:

Am 16. Juni 2010 22:39 schrieb …
Hallo Herr XXX,

so langsam werde ich komisch. Mit Ihrer Art der wochenlangen
Ignoranz kann ich nicht umgehen. Bitte halten Sie sich an die
Umsetzung Ihres Angebotes von Januar 2010 (Angebot yxz 7/01
0815-Sales 2010-01-07).

Sollten Sie Ihr Angebot nicht unverzüglich bis zum 22.06.2010
umsetzen wollen oder können sehe ich die Zusammenarbeit als
unfertig beendet an und werde dementsprechend auch keine
weitere Zahlung mehr leisten.

In dem Fall erwarte ich von Ihnen alle Zugangsdaten zu der
Seite und das von Ihnen versprochene Programm (CMS) um die
Website alleine gestalten zu können plus die zwei Templates.
Ebenso die versprochene Anleitung (ca. 8-10 Seiten laut Ihrer
Aussage) um das Programm bedienen zu können.

Sind die angeforderten Daten ebenfalls nicht bis zum
22.06.2010 bei mir (zugesandt per email, Brief, wie auch
immer) fühle ich mich von Ihnen betrogen.

Ferner werde ich die geleistete Anzahlung von 100,- EURO
zurück fordern.

Es ist mir unverständlich wie Sie derart im Geschäftsbereich
„arbeiten“ können. Wenn ich eine einfache Erstellung einer
Website bestelle erwarte ich auch eine züge Arbeit.
Auch sind sämtliche Terminvereinbarungen Ihrerseits nicht
eingehalten worden.


Seine Reaktion: er hat fristgerecht (bis) zum 22.06.2010 die
geforderten Unterlagen (2 Templates, Bedienungsanleitung für
CMS, Zugangsdaten) geschickt.

Damit war die Sache eigentlich für den Auftraggeber erledigt,
weil er auf das „Angebot“ eingegangen ist.


Am 15.07. kam dann folgende Rechnung von ihm:

Hallo … …,

anbei die Rechnung über die Restzahlung.

Menge Leistung E-Preis € G-Preis € S
________________________________________________________________________
01 Fertigstellung Homepage 100,00 100,00
________________________________________________________________________
Netto USt.1 USt. 19% Netto USt.2 USt. 7% Endbetrag €
100,00 19,00 119,00 _

Rechnung i.H.v. 119,00 € zahlbar 10 Tage nach Fertigstellung.

Antwort des Auftraggebers, er schrieb ihm (am 19.07.)
folgendes dazu:

Hallo Herr XXX,
>
>in Bezug auf Ihre Rechnung vom 15.07.2010 möchte ich Sie auf
folgendes hinweisen.
>Unser Vertragsverhältnis endete am 22.06.2010, als „unfertig
beendet“ (siehe Mail vom 16.06.2010).
>
>Mit freundlichen Grüßen …

seine Antwort:

Originaltext mit fehlender Anrede und Grußformel…

„Grundsätzlich muss man sich für die Verspätung entschuldigen,
allerdings erhielten Sie auch wesentlich mehr Leistung als
vereinbar.
Die Anpassungen am Design überschossen bei weitem dem, was man
einem Standard-Template - so wie es gekauft wurde, zurechnen
kann.
Bitte beachten Sie die Verwendungsbestimmungen nach dem
deutschen Urheberrecht und dessen Verwaltung über die
Nutzungsrechte.“

Der Auftraggeber hat dann nicht weiter auf die Zeilen
reagiert.

Dann war einige Tage Ruhe und am 02.08. kam dann folgende
Mahnung per Mail.


Sehr … … …,

leider ist uns in unserem Buchungslauf aufgefallen, dass die
Restzahlung i.H.v. 120 EUR noch nicht bei uns eingegangen ist.
Wir bitten Sie, die Zahlung i.H.v. 120 EUR innerhalb von 7
Tagen vorzunehmen.

obligatorischer Hinweis:
Im Falle einer fehlenden Zahlung behalten wir uns das Recht
vor, die Rechte zur Nutzung des geschaffenen, geistigen Werkes
fristlos zu entziehen.
Eine weitere Verwendung und damit verbundene Verstöße nach dem
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb / UWG und dem Gesetz
über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte / UrhG werden wir
in jedem Falle nachgehen. Der Lizenzentzug kann mit sofortiger
Wirkung ausgesprochen werden und gebrauch keiner Fristsetzung.
In diesem Falle behalten wir uns das Recht vor, das
geschaffene Werk anderen Kunden zur Nutzung zur Verfügung zu
stellen.

Sollte Ihre Zahlung bereits in Auftrag gegeben worden sein,
ignorieren Sie dieses Schreiben.

Nun die Frage, ist er berechtigt dem Auftraggeber eine Mahnung
zu schicken, wo doch der Vertrag in „beiderseitigem
Einvernehmen“ beendet wurde.

Wie soll der Auftraggeber sich nun verhalten bzw. darauf
reagieren?

Wie soll er auf die Forderungen des Auftragnehmers reagieren?
Muß er das etwa WIRKLICH bezahlen?

Auch steht in seiner Rechnung, daß die Zahlung erst 10 Tage
nach Fertigstellung zu erfolgen hat. Die Seite ist aber nicht
fertig gestellt!!! Und der Rechnungstext lautet ja ebenfalls
„Fertigstellung“ Homepage.

Außerdem MUß der Auftraggeber auf der Seite unter Web-Design
WIRKLICH seinen Namen nennen, d.h. es muß für ihn auch noch
Werbung gemacht werden???

Bei der Angebotserstellung war von 2 Templats die Rede
gewesen, die zu einem umgebaut werden, gesprochen worden.
Deshalb wurden ja auch 2 Templats über ihn gekauft. Von daher
ist es unverständlich, wie er jetzt im Nachhinein von
überschossenen Leistungen spricht. Es war genau so
abgesprochen.

Einige seiner im Angebot beschriebenen Leistungen sind
ebenfalls nicht erbracht. z.B. Fertigstellung der Seite (die
Seite befindet sich jetzt so unfertig im Netz) und
Suchmaschienenoptimierung. Von Support kann auch keine Rede
sein, da man oftmals wochenlang auf Reaktionen von ihm warten
musste bzw wenn er Termine vereinbart hat sich nicht daran
gehalten hat und sich dann erst zum Teil Wochen später (nach
mehrfachen Anfragen per Mail) gemeldet hat.

Der Auftraggeber war und ist sehr erbost und seine Geduld war
dann verständlicherweise auch irgendwann am Ende, zumal die
Web-„Baustelle“ jetzt monatelang offen im Netz steht und kein
Ende absehbar war.

Außerdem droht er ja auch noch mit folgendem:

„obligatorischer Hinweis:
Im Falle einer fehlenden Zahlung behalten wir uns das Recht
vor, die Rechte zur Nutzung des geschaffenen, geistigen Werkes
fristlos zu entziehen.
Eine weitere Verwendung und damit verbundene Verstöße nach dem
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb / UWG und dem Gesetz
über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte / UrhG werden wir
in jedem Falle nachgehen. Der Lizenzentzug kann mit sofortiger
Wirkung ausgesprochen werden und gebrauch keiner Fristsetzung.
In diesem Falle behalten wir uns das Recht vor, das
geschaffene Werk anderen Kunden zur Nutzung zur Verfügung zu
stellen.“

Darf er das so einfach? Und was bedeutet das genau? Löscht er
die Seite dann einfach aus dem www. ? Er würde sich ja dann
Zugang zu den privaten Provider-Daten des Auftraggebers, über
die die Webseite läuft, verschaffen müssen, oder?"

Zitat Ende

Hallo Metho,

wenn das Geld dafür da wäre, hätte derjenige das sicher auch gemacht.

Trotzdem danke für Deine Antwort.

Gruß „endlich frei“

Tut mir leid, dazu kann ich leider nichts sagen.

Hallo Knaxus,

trotzdem Danke für Deine Rückmeldung.

Gruß „endlich frei“