Kann ein bei einem Internet-Dreiecksgeschäft geschädigter Käufer (hat bezahlt, aber natürlich keine Ware erhalten) von demjenigen, der in gutem Glauben - vom Betrüger den Kaufpreis überwiesen erhalten zu haben - die Ware an den Betrüger verschickt hat, den Kaufpreis zurückfordern???
Hallo,
der Geschädigte kann nur von der Person die Ware oder Geldbetrag zurück verlangen, welche auch die Zahlung vom Geschädigten erhalten hat.
lG
Ich denke, ich weiß genau, was du meinst. Für die, denen das bekannt ist, hast du den Sachverhalt sehr scharf zusammengefasst - aber sehr bekannt ist das Phänomen ja doch nicht 
Und ja, dieser Käufer kann das Geld, das er ja „rechtsgrundlos“ überwiesen hat, vom Empfänger zurückverlangen, § 812 I 1 Alt. 1 BGB.
Zur Erläuterung Dreiecksbetrug
Hier ein Fall. Man muss sich schon etwas konzentrieren; leider kann ich gerade auch nicht helfen, das zu entwirren, bin müde^^
Im Prinzip geht es aber um nichts weiter, als dass eine gutgläubige Person (K) vom Betrüger dazu veranlasst wird, einer weiteren gutgläübigen Person (V) Geld zu überweisen.
V meint, das Geld käme vom Betrüger; darum traut er ihm und übergibt ihm arglos eine Ware.
In Wahrheit hat K das Geld jedoch nur überwiesen, weil er irrtümlich meinte, mit V einen Kaufvertrag geschlossen zu haben. K wiederum war arglos, weil er im vorliegenden Beispiel auf den PayPal-Käuferschutz setzte.
Sobald der Käuferschutz greift oder einfach nur K sein Geld zu Recht zurückverlangt, hat V weder Ware noch Geld.
Ja, genau ist es abgelaufen. D.h. V ist jetzt der Dumme: Ware ist weg und muss das Geld an K zurückzahlen, falls ihn K dazu verklagt?
Ja, das heißt es. Genau genommen hat V einen Rückgewähranspruch genauso wie K - nur kann V im Unterschied zu K des Leistungsempfängers wohl nicht habhaft werden.
Auf eine Klage sollte es V darum nicht ankommen lassen; wird nur teurer.
Hallo,
danke für diesen interessanten Link bzw. interessanten Fall.
Der Schwindel wäre doch eigentlich im Vorfeld schon aufgeflogen, wenn die Frau mit dem Collier ihre Rückfrage wegen des Silbermünzen-Betreffs an diejenige Mail-Adresse geschickt hätte, mit der die PayPal-Zahlung erfolgt ist.
Gruß
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