Internet-/Festnetzanschluss Sonderkündigungsrecht

Ich habe kurzfristig eine neue Wohnung gefunden, welche bereits diesen Monat bezogen wird. Meinen jetzigen VDSL Vertrag kann die Telekom nicht länger in der neuen Wohnung bedienen.

Damit habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings mit einer Frist von drei Monaten bis zum Ende des Vertrages wenn ich das richtig sehe?

Gibt es eine Möglichkeit diese Frist zu umgehen? Mögliche Beispiele die mir einfallen:

  1. Die Telekom bietet mir zu einem vergünstigten Tarif einen Anschluss in der neuen Wohnung an (da dort ja kein VDSL verfügbar ist) und nach Ablauf der Frist kümmere ich mich um einen entsprechend neuen Anbieter.
  2. Der Nachmieter meiner jetzigen Wohnung übernimmt den VDSL-Anschluss Vertrag unter einer anderen Rufnummer, die Frist entfällt komplett

Ist so etwas denkbar/machbar?

Vertragspartnerwechsel vs Sonderkündigungsrecht
Hallo,

zu 1)
die Telekom wird unter einem 12 Monats Vertrag voraussichtlich gar nicht schalten; zudem ja ein Tarifwechsel in ein günstigeres Paket stattfindet (Ich habe es so verstanden für die 3 Monate) Jedoch besteht dieser Vertrag an der alten Lokation. Zudem kann ich mir vorstellen, dass die Telekom bei Umzug erneut eine Aktivierungsgebühr/Umzugspauschale erhebt; erst recht bei Beibehaltung alter Vertragslaufzeit

zu 2)
ein Vertragspartnerwechsel ist eine vernünftige Lösung. Diesem muss die Telekom jedoch zustimmen, falls also die Scorewerte des neuen Vertragspartners im Keller sind, muss die Telekom diesen nicht akzeptieren.

Liebe Grüße

2 kleine Nachträge

Damit habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht. Allerdings mit
einer Frist von drei Monaten bis zum Ende des Vertrages wenn
ich das richtig sehe?

3 Monate ab Zugang einer Ummeldebescheinigug

  1. Der Nachmieter meiner jetzigen Wohnung übernimmt den
    VDSL-Anschluss Vertrag unter einer anderen Rufnummer , die
    Frist entfällt komplett

Natürlich ist eine Rufnummernportierung möglich, jedoch erst zum Ablauf der jetzigen Vertragslaufzeit
Also Übergangslos nur möglich, Wenn die Rufnummer sich in Quarantäne befindet (gesetzliche Frist 90 Tage nach Abschaltung)
Ansonsten würde ja der Nachmieter mit seinem „altem“ Vertrag umziehen