Hallo Wissende,
in einer Diskussion wurde eine (für uns) interessante Frage
angesprochen.
Mehrere Studenten wohnen gemeinsam in einem Haus, aber in
verschiedenen Zimmern.
Aus Kostengründen nimmt eine Person die Anmeldung des
Telefonanschlusses auf seinen Namen vor. Die monatlichen Kosten
werden geteilt und bar an den Anschlussinhaber bezahlt.
Der DSL-Anschlus mit flatrate wird von einer anderen Person auf
diesem Anschluss (Analognummer) bei einem anderen Provider
angemeldet.
Als Router nehmen wir eine Fritz!box W-LAN an.
Jetzt die Frage. Wenn einer der Teilnehmer illegale downloads
vornimmt, oder strafbare Seiteninhalte ansieht/Inhalte downloadet,
würde die Staatsgewalt ja erst einmal nur über die IP den Anschluss
haben.
Man kann sich das Entsetzen der unschuldigen anderen Teilnehmer wohl
vorstellen, wenn es zu einem Besuch der Kripo kommt.
Was kann den unschuldigen anderen Teilnehmern jetzt passieren?
Werden deren Computer auch erst einmal beschlagnahmt?
Deren Unschuld wird sich ja wohl herausstellen, aber gibt es die
beschlagnahmten IT-Geräte (Computer, HDs, CDs / DVDs usw) erst nach
Wochen / Monaten zurück?
Wie können sich Unschuldige vor solchen Verdächtigungen schützen?
Fragt, dankt und grüsst
Leila
Wie können sich Unschuldige vor solchen Verdächtigungen
schützen?
Indem sie den Schuldigen benennen. Wenn sie sich darauf verlassen, dass die Strafverfolgungsbehörden den Schuldigen ermitteln, müssen sie damit rechnen, für einige Zeit Unannehmlichkeiten zu haben.
Hallo,
Indem sie den Schuldigen benennen. Wenn sie sich darauf
aus reinem rechtinteresse: was passiert wenn sich nun alle gegenseitig beschuldigen? Wer hat die Beweißlast?
Gruss
Quaser
Die Beweislast hat die Anklagevertretung.
Levay
Zusatzfrage
Hallo, liebe Sachkundige!
Dieser Sachverhalt interessiert mich ebenfalls.
Wenn die unbeteiligten Studenten nicht wissen, wer diese
downloads vornimmt, kann sich eine Erklärung gegenüber der
Staatsanwaltschaft / Polizei also höchstens in Vermutungen äussern.
Da in den Antworten allerdings auf einen - wie ich finde - wichtigen
Punkt überhaupt nicht eingegangen wurde, frage ich hier nach.
Wird zur weiteren Ermittlungsarbeit von allen hinter dem DSL-Modem/
Router angeschlossenen Personen die EDV-Technik beschlagnahmt?
Was passiert mit den wichtigen Daten, wie Semester- oder
Diplomarbeiten, wichtige Dateien und Unterlagen von Selbständigen?
Wenn die beschlagnahmt werden, können die Betroffenen noch Dateien
woanders sichern?
Nach welchen Zeiträumen gibt es (erfahrungsgemäss) diese Geräte
wieder zurück?
Danke und Gruss
Der Ratlose
Punkt überhaupt nicht eingegangen wurde, frage ich hier nach.
Wird zur weiteren Ermittlungsarbeit von allen hinter dem
DSL-Modem/
Router angeschlossenen Personen die EDV-Technik beschlagnahmt?
Das fragst Du am besten im konkreten Fall den ermittelnden Staatsanwalt. Das hängt wohl ganz extrem vom Einzelfall ab.
Was passiert mit den wichtigen Daten, wie Semester- oder
Diplomarbeiten, wichtige Dateien und Unterlagen von
Selbständigen?
Wenn die beschlagnahmt werden, können die Betroffenen noch
Dateien
woanders sichern?
Wer solche lebenswichtigen Daten nicht sowieso extern sichert, dem ist nicht mehr zu helfen. Da kann ein kleiner Wasserrohrbruch oder ein auslaufendes Aquarium eine Existenz vernichten.
Nach welchen Zeiträumen gibt es (erfahrungsgemäss) diese
Geräte wieder zurück?
s.o.
Hallo Nordlicht,
danke für die Antwort.
Es ist schon möglich, das im Einzelfall hier vor Ort mit den Beamten
geredet werden kann, aber ich vermute, da gibt es keinen grossen
Verhandlungsspielraum.
Also bin ich jetzt genauso schlau wie vorher.
Das fragst Du am besten im konkreten Fall den ermittelnden
Staatsanwalt. Das hängt wohl ganz extrem vom Einzelfall ab.
Wer solche lebenswichtigen Daten nicht sowieso extern sichert,
dem ist nicht mehr zu helfen. Da kann ein kleiner
Wasserrohrbruch oder ein auslaufendes Aquarium eine Existenz
vernichten.
Selbstverständlich werden backups angefertigt. Auf CD, teilweise auch
auf DVD. Die kann man auch getrennt räumlich lagern, Plastikcheiben
dieser Art sind zumindest kurzfristig wasserfest. Also keine Angst
vor Wassereinbrüchen, egal ob von oben, unten seitlich oder der
besoffene Kumpel in den Karton pinkelt.
Im Keller sind sie weitestgehend vor unliebsamen Überraschungen
geschützt, nicht jedoch vor einem Durchsuchungsbefehl.
Deswegen die berechtigte Frage nach Eigensicherung der Daten vor
Abtransport der Ursprungsdatenträger.
Nach welchen Zeiträumen gibt es (erfahrungsgemäss) diese
Geräte wieder zurück?
s.o.
Danke für die präzise Auskunft
Der Ratlose
Die Beweislast hat die Anklagevertretung.
Danke, Levay,
das ist schon klar.
Es geht mir um die Unschuldigen in dieser Sache. Wie können die ihr
Eigentum schützen? Die waren beispielsweise nichtsahnend und werden
jetzt von der geballten Staatsmacht mit richterlichem
Durchsungungsbefehl überrascht.
Der Schuldige bzw. etliche andere aus der WG sind nicht da, also wird
doch wohl erst einmal alles an Beweismitteln beschlagnahmt?
Also die gesamte EDV, alle Computer, HDs, CDs, DVDs, die dort in den
Zimmern rumliegen. Richtig?
Inklusive der von den nichtsahnend Unschuldigen, die jetzt ein
Riesenproblem haben.
Mir geht es um die theoretische Betrachtung der Gefahren, wenn man
mit Fremden eine DSL-flatrate-Gemeinschaft eingeht.
Danke & Gruss
Der Ratlose