ist es erlaub z. B. seine richtige Identität zu verstecken, sich eine ausländische adresse zu besorgen und diese als Impressum auf Internetseiten anzugeben um es Abmahnern schwer oder unmöglich zu machen gefunden zu werden?
Dies läst sich ja mit im ausland registrierter domain und webhosting ohne weiters machen.
da gilt der alte Spruch „Die Nürnberger hängen keinen, es sei denn, sie hätten ihn.“
Wer sich im Ausland versteckt, kann in D nicht vor den Kadi gezerrt werden, da erübrigt sich die Frage, ob er das darf.
Bestes Beispiel für die Vergeblichkeit ist doch der lächerlich Umgang von Zensursula mit Kinderpornoseiten: Weil sie den Betreibern nicht an den Karren fahren kann, will sie wenigstens Schildchen aufstellen.
Wer sich im Ausland versteckt, kann in D nicht vor den Kadi
gezerrt werden, da erübrigt sich die Frage, ob er das darf.
Hier versteckt sich aber keiner im Ausland, sondern gibt eine ausländische (Web-) Residenz nur vor. Was nach dem TMG selbstverständlich verboten und bußgeldbewehrt ist.
Hier versteckt sich aber keiner im Ausland, sondern gibt eine
ausländische (Web-) Residenz nur vor. Was nach dem TMG
selbstverständlich verboten und bußgeldbewehrt ist.
„sich eine Adresse im Ausland besorgen“ verstehe ich anders, außerdem braucht auch das TMG handfeste Beweise, und das dürfte schwierig werden, wenn Person und Wohnsitz existieren.
Ich denke es wir aber Abmahnanwälte davon abhalten sich die Arbeit zu machen wegen kleinigkeiten Abzumahnen oder? Die Staatsanwaltschaft wird wohl kaum große Anstallten machen um wegen Abzockanwälten heraus zu bekommen wer dahinter steckt sofern nicht wirklich was kriminelles dahinter steckt.
Ich denke es wir aber Abmahnanwälte davon abhalten sich die
Arbeit zu machen wegen kleinigkeiten Abzumahnen oder?
Von einer Kleinigkeit kann man da ja gar nicht mehr sprechen. Schon das falsche Impressum ist ein grober Verstoß gegen das Recht (wenn hier denn wie meistens eine Impressumspflicht besteht).
Die
Staatsanwaltschaft wird wohl kaum große Anstallten machen um
wegen Abzockanwälten heraus zu bekommen wer dahinter steckt
sofern nicht wirklich was kriminelles dahinter steckt.
Die Staatsanwaltschaft interessiert sich sowieso nicht dafür. Deren Aufgabe ist die Verfolgung von Straftaten.
Das bedeutet also das sich nur der Anwalt der sich auf Abmahnungen fixirt daran interessiert ist an die Daten zu kommen was ihm aber nicht möglich ist?
Auch der Anwalt kann versuchen, die wahre Adresse zu ermitteln. Das kann teuer werden, wenn das Aufwand erfordert.
Die Falschangabe kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Dann gibt es noch eine Behörde, die das Interesse an der wahren Interesse hat - für den Bußgeldbescheid.
Oder ist es doch viel warscheinlicher das der Anwalt sich dann leichteren Fällen zuwendet?
Wie gesagt immer nur unter dem Gesichtspunkt das es sich um eine Webseite handelt die eigenlich rechtskonform gestalltet ist aber eben vieleicht leichte fehler hat die ein darauf spezialisierter Anwalt zum anlass nehmen kann diese aberwitzigen Abmahnungen zu schicken.
Diese angesprochenen fehler sind nicht absichtlich sonder können halt passieren. Ich hoffe ich drücke icht verständlich aus?
Meinungsäußerungen bringen eine Diskussion ebensowenig weiter
wie Glaubensbekenntnisse.
Also gut, wenn Du es direkt haben willst.
Levay glaubt nicht tatsächlich, sondern weiß (und das völlig zu Recht), dass Du den Fall gänzlich falsch verstanden hast und hinsichtlich Fragen zur Beweisbarkeit zudem auch noch nutzlose Antworten gegeben hast.
Ich bin nie „zufrieden“, wenn wer auch immer „falsch!“ brüllt, ohne dieses zu begründen. Das mag unter Platzhirschen angemessen sein, im Forum ist es das jedenfalls nicht.
Die Ausgangsfrage ergibt überhaupt keinen Sinn, wenn sich der gesamte Fall im Ausland abspielt. Der Fragesteller legt es offenbar auf einen (natürlich rein fiktiven) Fall an, in dem es darum geht, eine Identität zu verschleiern. Vor diesem Hintergrund ist auch das Wort „besorgen“ zu interpretieren, das allerdings schon, wenn man den Kontext außer Acht legt, dieselbe Bedeutung nahe legt: Man „besorgt“ sich keine Adresse, sondern man „zieht um“ oder „siedelt um“ oder „übersiedelt“ oder „wandert aus“, wenn man seinen Wohnsitz tatsächlich in das Ausland verlagert. Warum sollte hier jemand von „Adresse besorgen“ sprechen?
vielen Dank für die Mühe. Ist leider für die Katz, da deine
Antwort nur auf Vermutungen und Unterstellungen aufbaut.
Ach? Du weißt mehr? Sonst hättest Du ja Deine erste Antwort gar nicht geben könne, sie beruht ja nur auf vermutungen und Unterstellungen uind wäre dementsprechend für die Katz.
Wenn ich mir den Rest der Diskussion allerdings anschaue, kann ich nur zu dem Schluss kommen, dass Du derjenige bist, der die Frage völlig falsch verstanden hat.
Vielleicht könntest Du uns ja aufklären?
Btw., einige Sternchen hier sind von mir. Du liegst also auch diesbezüglich falsch.
nein. Ich verkleide aber Unterstellungen nicht als Gewissheiten, sondern gebe auf eine seidenweiche Frage eine mir angemessen erscheinende Antwort. Falls der Fragesteller damit nicht zufrieden ist, kann er sich ja nochmal melden.
Wenn die Sekundärkommentatoren ihr Wissen aus der Glaskugel beziehen, soll mir das recht sein, allerdings nur solange, wie sie mir den Sch… nicht als Tatsache unterjubeln wollen.
dass Du derjenige bist, der die
Frage völlig falsch verstanden hat.
Durchaus möglich. Der einzige jedoch, der das letztlich beurteilen kann, ist der Fragesteller.