Internet-Handel mit falschen Artikel-Bildern

Hallo Zusammen,

mir ist aufgefallen, daß bei ebay sehr oft Artikel mit Bildern angeboten werden, die nicht 100% zum angebotenen Text passen.

Konkretes Beispiel: Eine z. Zt. aktuelle Blu Ray (BD) gibt es in drei Varianten, die sich in der Farbgestalltung des Cover deutlich unterscheiden:
a) BD + DVD Edition, gelber Rand um das Motiv und Schriftzug am unteren Rand.
b) BD + DVD Edition, bleuer Rand um das Motiv, Schriftzug am oberen Rand und ein Aufkleber auf der Folie.
c) nur BD, blauer Rand um das Motiv, kein Schriftzug und Aufkleber.

Nun geht ein Verkäufer hin und kopiert aus dem Netz das Bild von Edition a, entfernt per Grafikprogramm den Schriftzug „Blu Ray + DVD Edition“ und stellt anschließend die Variante c damit ein. Im beschreibenden Text geht er nur auf die BD ein, die DVD wird nicht erwähnt und gibt keinen Hinweis darauf, daß die Abbildung vom angebotenen Artikel abweicht.

Der Käufer bezieht jetzt folgende Postion: Das Bild deutet durch die Farbgestaltung eindeutig auf die BD+DVD Edition hin. Daß der Schriftzug entfernt wurde, erkannte er nicht. Im Text wird zwar nur der Hauptdatenträger BD beschrieben, aber auch kein Hinweis darauf, daß der angebotene Artikel nicht dem Bild entspricht.

Der Verkäufer steht auf dem Standpunkt: Auf dem Bild ist nichts mehr von der DVD zu lesen. Auch im Text erwähnt er die DVD nicht. Und das er ein Bild genommen hat, daß auf Grund der Farbgestaltung eindeutig der „BD + DVD Edition“ enstspricht, sei nicht relevant.

In den AGB von ebay steht zu den Pflichten des Verkäufers: „… den Artikel in Worten und Bild richtig und vollständig beschreibt.“

Kann der Käufer auf die abgebildete Ware bestehen?
Und was, wenn der Käufer beim Auspacken der Sendung nicht mehr auf das andere Cover geachtet hat, guten Glaubens die gewünschte Edition gekauft zu haben? Somit ist die OVP geöffnet.

Gruß
Dagobert

Hallo,
evtl. eine Leistungsstörungen am Beispiel des Sachmangels
Differenzen zwischen Foto und Beschreibung und der Ware.
(Arglistige Täuschung ? § 123 BGB - § 144 BGB)
Der Sachmangel ist im § 434 BGB eindeutig definiert.
Hat die Sache einen erheblichen Mangel, hat der Käufer das Recht, Nacherfüllung zu verlangen. Der Käufer kann also fordern, dass entweder der Mangel behoben wird oder eine mangelfreie Sache geschickt wird. Sollten dadurch zusätzliche Kosten, zum Beispiel Porto, entstehen, so sind diese vom Verkäufer zu tragen. Doch was ist, wenn der Verkäufer der die Forderung des Käufers zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ignoriert oder gar ablehnt? In dem Fall kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Preisminderung verlangen. Der Käufer kann auch Schadensersatz verlangen sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Gruß M.

nu(h)r mal so (ot)
Guten Tag auch,

Im beschreibenden Text geht er nur auf die BD ein,
die DVD wird nicht erwähnt und gibt keinen Hinweis darauf, daß
die Abbildung vom angebotenen Artikel abweicht.

Der Käufer bezieht jetzt folgende Postion: Das Bild deutet
durch die Farbgestaltung eindeutig auf die BD+DVD Edition hin.

also kann der Käufer besser Farben unterscheiden als lesen?
Ich würde sagen die Beschreibung (TEXTVERSION) war in diesem fiktiven Fall doch eigentlich eindeutig und das Fehlen von a) Schriftzug und b) Erwähnung einer DVD hätte eigentlich dem Käufer die Überlegung nahe legen müssen, dass wahrscheinlich auch keine DVD sondern nur die BD geliefert wird. (übrigens gibt es bei Ebay die Möglichkeit „Frage an Verkäufer senden“ bei Unklarheiten)

Kann der Käufer auf die abgebildete Ware bestehen?

abgebildet war doch (wenn ich richtig gelesen habe?) KEIN Hinweis auf eine enthaltene DVD. Oder?

Somit ist die OVP geöffnet.

Dann hätte der Käufer beim Erhalt des Artikels weder auf Farbe noch auf Schriftzug geachtet? hmm, naja, kann passieren.

Gruß Oliver

Hallo OliverM,

auch wenn Dein Kommentar OT ist, so wirft der genau die Fragen auf, die mich schon seit einigen Jahren beschäftigt.

Das menschliche Gehirn reagiert nun mal stärker auf visuelle Reize als auf Texte. Und in vielen Bereichen werden Bilder eingesetzt: Beschreibung von Produkten, Hinweisschilder, etc. Und dabei wird sehr oft die natürliche Funktion des Gehirnes, Bildinformationen zu assoziieren ausgenutzt. Bei Hinweisschildern auf Gefahren sehr sinnvoll, keine Frage.

Aber was nun, wenn diese Assoziationsmechanismen des Gehirnes bewußt ausgenutzt werden, z.B. bei ebay, in Auto-Prospekten, etc.:

Man zeigt Bilder, welches die Ware zwar nur ca. 90% zeigen, aber eindeutig nur zu einem, dem geneigten Kunden bekannten Produkt gehören können - auch wenn ca. 10% Bildinformationen fehlen. Die wenigsten Kunden werden die fehlenden Bildbestandteile bemerken, da ja das Gehirn zunächst das komplette Bild assoziiert.

In dem Text zum Bild wird anschließend auf die fehlenden Bildinformationen nicht eingegangen.

Abstrahiertes Beispiel: Ein Kunde will sich ein bestimmtes Auto kaufen, welches er bereits anderswo begutachtet und probegefahren ist. Der private Verkäufer zeigt dem Kunden nun Bilder die alle das KFZ so zeigen, daß man die Räder und Bereifung nicht sieht. Im Text erwähnt man keine Daten zu den Rädern bzw. Bereifung. Anschließend liefert er dem Kunden ein Auto ohne Räder und sagt: Was wollen Sie denn: Weder auf dem Bild werden Räder gezeigt, noch im Text steht, daß das angebotene KFZ Räder hat!

Gruß
Dagobert