Internet-Impressum falsch?

Tach’chen.

In einem anderen Forum ist die Aussage gemacht worden, dass das Impressum einer bestimmten Internetseite nicht korrekt sei. Leider sind die Postings gelöscht worden und ich kriege jetzt keinen Kontakt mehr zu der Person, die das Impressum als fehlerhaft bezeichnet hatte. Vielleicht kann mir jemand anderes sagen, was es daran auszusetzen gibt. Die Seite ist zwar nicht von mir, aber mein amateurhaftes Rechtsverständnis würde mir sagen, dass das schon so in Ordnung ist:

Vollständiger Name der Gesellschaft mit mindestens einem Vornamen,
Vollzugsfähige (nennt man das so?) Adresse
Umsatz-Steuer-ID (die auch nur drauf sein muss, wenn man sie denn hat)

Und das Geschäftsführer-Gedöns könnte man vermutlich sogar weglassen, oder?

Vielen Dank
TTR

Anmerkung der Moderation(C.J.): Link entfernt

Hallo!

In einem anderen Forum ist die Aussage gemacht worden, dass
das Impressum einer bestimmten Internetseite nicht korrekt
sei. Leider sind die Postings gelöscht worden und ich kriege
jetzt keinen Kontakt mehr zu der Person, die das Impressum als
fehlerhaft bezeichnet hatte.

Mich wird man nicht so schnell los :wink:

Also, die USt-ID war das Wesentliche, was fehlte und die dann ja von „Geisterhand“ auch heute ergänzt wurde. Unstrittig ist wohl, dass eine EMail-Adresse vonnöten ist. Bei der Telefonnummer gibt es wohl noch auf OLG-Ebene widersprechende Urteile.

Jan

Hallo!

In einem anderen Forum ist die Aussage gemacht worden, dass
das Impressum einer bestimmten Internetseite nicht korrekt
sei. Leider sind die Postings gelöscht worden und ich kriege
jetzt keinen Kontakt mehr zu der Person, die das Impressum als
fehlerhaft bezeichnet hatte.

Mich wird man nicht so schnell los :wink:

Das trifft sich ja gut.

Also, die USt-ID war das Wesentliche, was fehlte und die dann
ja von „Geisterhand“ auch heute ergänzt wurde. Unstrittig ist
wohl, dass eine EMail-Adresse vonnöten ist. Bei der
Telefonnummer gibt es wohl noch auf OLG-Ebene widersprechende
Urteile.

Woher wusstest Du denn, dass die überhaupt eine UST-Id haben? Ganz so üblich ist das ja nicht, oder? Erkennt man das irgendwie, wer eine hat und wer nicht?

Vielen Dank
TTR

Hallo!

Woher wusstest Du denn, dass die überhaupt eine UST-Id haben?

Wenn nicht, dann die Steuernummer. Eins von beiden muss ja auf der Rechnung erscheinen. Aber der Laden weist MWSt. aus und liefert auch ins Ausland, also müssen sie eine USt-ID haben.
Jan

Wenn nicht, dann die Steuernummer.

Und genau da gibt es Leute, die behaupten, die Steuernummer interessiere niemanden.

Gruß,
-Efchen

In einem anderen Forum ist die Aussage gemacht worden, dass
das Impressum einer bestimmten Internetseite nicht korrekt
sei.

Und das Geschäftsführer-Gedöns könnte man vermutlich sogar
weglassen, oder?

Nein, das „Geschäftsführer-Gedöns“ ist Pflicht. Genauso, wie das auch Pflicht ist in Geschäftsbriefen und mittlerweile auch in Geschäfts-EMails.

Gruß,
-Efchen

Hallo!

Und genau da gibt es Leute, die behaupten, die Steuernummer
interessiere niemanden.

Weswegen mittlerweile auch z.B. Kleinunternehmer eine USt-IdNr. bekommen können und somit keiner gezwungen ist, seine Steuernummer preiszugeben.

Jan

Hallo Jan,

Efchen hat völlig recht: Entweder man ist umsatzsteuerpflichtig, dann braucht man auch die entsprechende Umsatzsteuernummer oder man ist es nicht, dann braucht man auch nicht ersatzweise seine Steuernummer angeben.

Grüße
EK

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Unstrittig ist wohl, dass eine EMail-Adresse vonnöten ist. Bei der
Telefonnummer gibt es wohl noch auf OLG-Ebene widersprechende
Urteile.

Das „wohl“ greife ich streitlustig auf! Gibt es zur E-Mail-Adresse schon eine Rechtsprechung?
Es gibt doch bestimmt Fälle, in denen ein unter die Anbieterkennzeichnung fallender Webseitenbetreiber keine eigene E-Mail-Adresse hat. Ich denke an die Dorfdiskothek oder den Heizungsbauer, die ihr Produkt zwar im Internet anbieten, bei denen die geschäftliche Korrespondenz aber ausschließlich durch zellulosebasierte Technologie erfolgt.

Hallo!

Das „wohl“ greife ich streitlustig auf! Gibt es zur
E-Mail-Adresse schon eine Rechtsprechung?

Das Telemediengesetz nennt ausdrücklich die „Adresse der elektronischen Post“.
Jan

Hallo!

Efchen hat völlig recht: Entweder man ist
umsatzsteuerpflichtig, dann braucht man auch die entsprechende
Umsatzsteuernummer oder man ist es nicht, dann braucht man
auch nicht ersatzweise seine Steuernummer angeben.

Tatsächlich, man sollte immer vorher ins Gesetz gucken.
Jan

Hallo!

Das „wohl“ greife ich streitlustig auf! Gibt es zur
E-Mail-Adresse schon eine Rechtsprechung?

Das Telemediengesetz nennt ausdrücklich die „Adresse der
elektronischen Post“.

also in ‚meinem‘ Telemediengesetz steht „ODER eine Adresse der elektronischen Post“…:

Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post

TTR

Hallo!

Und genau da gibt es Leute, die behaupten, die Steuernummer
interessiere niemanden.

Weswegen mittlerweile auch z.B. Kleinunternehmer eine
USt-IdNr. bekommen können und somit keiner gezwungen ist,
seine Steuernummer preiszugeben.

Jan

Hallo Jan,

Efchen hat völlig recht: Entweder man ist
umsatzsteuerpflichtig, dann braucht man auch die entsprechende
Umsatzsteuernummer

wo steht das denn?

oder man ist es nicht, dann braucht man
auch nicht ersatzweise seine Steuernummer angeben.

Vielen Dank
TTR

Hallo!

Das Telemediengesetz nennt ausdrücklich die „Adresse der
elektronischen Post“.

also in ‚meinem‘ Telemediengesetz steht „ODER eine Adresse der
elektronischen Post“…:

§2 vermute ich. Da geht es um Begriffsbestimmungen.
§6 ist relevant fürs Impressum.
Jan

Efchen hat völlig recht: Entweder man ist
umsatzsteuerpflichtig, dann braucht man auch die entsprechende
Umsatzsteuernummer

wo steht das denn?

Nirgends.
Wenn man eine UStIdNr hat, dann muss man sie angeben. Eine UStIdNr wird aber nur gebraucht bei internationalem Handel und hat nichts damit zu tun, ob man USt abführt, oder nicht. Dass man die UStIdNr angeben muss, wenn man sie hat, steht im Telemediengesetz (§5 (1) 6), siehe http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007…

Gruß,
-Efchen

also in ‚meinem‘ Telemediengesetz steht „ODER eine Adresse der
elektronischen Post“…:

Unter http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007… steht: „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,“ (§5 (1) 2).

Allerdings gebe ich Dir recht, es wird davon ausgegangen, dass der Anbieter eine Mailadresse hat und es wird davon ausgegangen, dass er ein Telefon hat. Beides ist nicht Voraussetzung für den Betrieb einer Website.

Insbesondere stört mich persönlich die Angabe einer Telefonnummer. Ich kann doch nicht ständig erreichbar sein, nur weil ich ne Website habe.

Gruß,
-Efchen