Internet in Ferienwohnung

Hallo,

man hört ja immer wieder von Abmahnungen z.B. der Musikindustrie bezüglich illegaler Downloads. Die Kosten hierfür sind schnell existenzgefährdend. Wie verhält es sich eigentlich, wenn ein Privathaushalt in seinem Haus eine Ferienwohnung vermietet und in dieser einen Internetanschluß anbietet? Dieser Internetanschluß ist ja der des Vermieters. Wenn der Gast nun illegale Seiten besucht (Musikdownloads, Kinderpornografie oder ähnliches), ist da nicht der Vermieter haftbar? Oder gibt es hier entsprechende Formulare/Verträge die ihn hiervon freisprechen. Der Service des Internetanschlusses bzw. W-LAN wird ja meistens kostenlos als „Anreiz“ mit angeboten.

Vielen Dank vorab

Gruß
Peter

Auch hallo

illegaler Downloads.

Der Download ist nur dann illegal, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Es geht mehr darum das unberechtigten Anbietern die Abnehmer ausbleiben.

Oder gibt es hier entsprechende Formulare/Verträge
die ihn hiervon freisprechen.

Dazu gilt es einiges an Prüfpflichten, vgl. mit WBS Law - LG Köln: “Bedienungsanleitung” für Filesha…
Kurzgefasst also wohl eher nein.

mfg M.L.

Zusatzfrage: Wie wird das ermittelt?
Hallo,

ich erlaube mich mal mit einer Zusatzfrage in die Diskussion einzubringen.

Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland vom BGH gekippt. Seit dem findet keine Speicherung von IPs mehr statt.

In der Süddeutschen Zeitung laß ich heute aber beispielsweise einen Artikel: eine pflegebedürftige Frau hatte zwar noch DSL mit WLAN, konnte es aber aufgrund ihrer Krankheit gar nicht mehr nutzen. Der Anschluss war bereits gekündigt und sollte wenige Tage später aufgehoben werden. Kurz vor Aufhebung soll aber nun dieser Zugang auf einer Tauschbörse genutzt worden sein, was eine von der Musikindustrie beauftragt Firma zweifelsfrei ermittelt hat. Selbst ein Gutachter gab vor Gericht an dass es zweifelsfrei dieser Anschluss war. Wie kommt man aber heute überhaupt noch von der IP zum Anschlussinhaber!? Wo doch eben die Verbindungen nicht mehr gespeichert werden…

Seit dem findet keine Speicherung von IPs mehr statt.

Zwecks Qualitätssicherung schon, bei der Telekom z.B. rd. sieben Tage.
Trotzdem kann es passieren, das ein Provider erst später die zugrordneten Adressdaten herausgibt.

In der Süddeutschen Zeitung laß ich heute aber beispielsweise
einen Artikel:

_Der_ Fall hat ja mittlerweile die Runde gemacht: http://www.dr-bahr.com/news/das-angebliche-skandal-u… & http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/kein-com…
Das gescannte Urteil des AG München zeigt aber auch die Zeitpunkte: Vorfall 4.1.2010, Mahnung 19.02.2010. Von den Zeiträumen her passt das…

mfg M.L.

Das gescannte Urteil des AG München zeigt aber auch die
Zeitpunkte: Vorfall 4.1.2010, Mahnung 19.02.2010. Von den
Zeiträumen her passt das…

Mir ist nicht ein Fall bekannt, bei dem die IP aus der VDS stammte und ich bezweifele, daß Daten zur Urherberrechtsverletzungsverfolgung zugänglich gemacht worden wären, da es sich beim Urheberrecht um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.

Gruß

osmodius

Seit dem findet keine Speicherung von IPs mehr statt.

Zwecks Qualitätssicherung schon, bei der Telekom z.B. rd.
sieben Tage.

Das ist korrekt, die Telekom teilte mir auf Nachfrage allerdings auch mit dass man diese Daten auf keinen Fall an Strafverfolgungsbehörden heraus gibt da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt. Und tatsächlich, in dem Fall mit dem ich im Moment zu kämpfen habe hat die T… keine Verbindungsdaten an die Staatsanwaltschaft übergeben.

dass man diese Daten auf keinen Fall an
Strafverfolgungsbehörden heraus gibt da es hierfür keine
rechtliche Grundlage gibt.

Nicht mehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
Seit Herbst 2008 gibt es aber den zivilrechtlichen Weg.

mfg M.L.

dass man diese Daten auf keinen Fall an
Strafverfolgungsbehörden heraus gibt da es hierfür keine
rechtliche Grundlage gibt.

Nicht mehr:
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
Seit Herbst 2008 gibt es aber den zivilrechtlichen Weg.

Zivilrechtlich? Wenn doch die Provider keine rechtliche Grundlage (mehr) haben zur Erhebung der Daten, wie kann man dann zivilrechtlich die Herausgabe von Daten verlangen die ich es gemäß Halbsatz 1 gar nicht gibt?

wie kann man dann zivilrechtlich die Herausgabe von Daten verlangen
die es gemäß Halbsatz 1 gar nicht gibt?

Für die abmahnende Seite muss es schnell gehen: auf länger speichernde Provider konzentrieren, Antrag beim zuständigen LG, „Quick Freeze“, …
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-…