man hört ja immer wieder von Abmahnungen z.B. der Musikindustrie bezüglich illegaler Downloads. Die Kosten hierfür sind schnell existenzgefährdend. Wie verhält es sich eigentlich, wenn ein Privathaushalt in seinem Haus eine Ferienwohnung vermietet und in dieser einen Internetanschluß anbietet? Dieser Internetanschluß ist ja der des Vermieters. Wenn der Gast nun illegale Seiten besucht (Musikdownloads, Kinderpornografie oder ähnliches), ist da nicht der Vermieter haftbar? Oder gibt es hier entsprechende Formulare/Verträge die ihn hiervon freisprechen. Der Service des Internetanschlusses bzw. W-LAN wird ja meistens kostenlos als „Anreiz“ mit angeboten.
Der Download ist nur dann illegal, wenn die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Es geht mehr darum das unberechtigten Anbietern die Abnehmer ausbleiben.
Oder gibt es hier entsprechende Formulare/Verträge
die ihn hiervon freisprechen.
ich erlaube mich mal mit einer Zusatzfrage in die Diskussion einzubringen.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland vom BGH gekippt. Seit dem findet keine Speicherung von IPs mehr statt.
In der Süddeutschen Zeitung laß ich heute aber beispielsweise einen Artikel: eine pflegebedürftige Frau hatte zwar noch DSL mit WLAN, konnte es aber aufgrund ihrer Krankheit gar nicht mehr nutzen. Der Anschluss war bereits gekündigt und sollte wenige Tage später aufgehoben werden. Kurz vor Aufhebung soll aber nun dieser Zugang auf einer Tauschbörse genutzt worden sein, was eine von der Musikindustrie beauftragt Firma zweifelsfrei ermittelt hat. Selbst ein Gutachter gab vor Gericht an dass es zweifelsfrei dieser Anschluss war. Wie kommt man aber heute überhaupt noch von der IP zum Anschlussinhaber!? Wo doch eben die Verbindungen nicht mehr gespeichert werden…
Seit dem findet keine Speicherung von IPs mehr statt.
Zwecks Qualitätssicherung schon, bei der Telekom z.B. rd. sieben Tage.
Trotzdem kann es passieren, das ein Provider erst später die zugrordneten Adressdaten herausgibt.
In der Süddeutschen Zeitung laß ich heute aber beispielsweise
einen Artikel:
Das gescannte Urteil des AG München zeigt aber auch die
Zeitpunkte: Vorfall 4.1.2010, Mahnung 19.02.2010. Von den
Zeiträumen her passt das…
Mir ist nicht ein Fall bekannt, bei dem die IP aus der VDS stammte und ich bezweifele, daß Daten zur Urherberrechtsverletzungsverfolgung zugänglich gemacht worden wären, da es sich beim Urheberrecht um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.
Seit dem findet keine Speicherung von IPs mehr statt.
Zwecks Qualitätssicherung schon, bei der Telekom z.B. rd.
sieben Tage.
Das ist korrekt, die Telekom teilte mir auf Nachfrage allerdings auch mit dass man diese Daten auf keinen Fall an Strafverfolgungsbehörden heraus gibt da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt. Und tatsächlich, in dem Fall mit dem ich im Moment zu kämpfen habe hat die T… keine Verbindungsdaten an die Staatsanwaltschaft übergeben.
Zivilrechtlich? Wenn doch die Provider keine rechtliche Grundlage (mehr) haben zur Erhebung der Daten, wie kann man dann zivilrechtlich die Herausgabe von Daten verlangen die ich es gemäß Halbsatz 1 gar nicht gibt?