Internet Kauf

Guten Tag ,ich habe letztens mal eine TV Sendung gesehen bei der es um Online Einkäufe geht , nun mal meine Frage dazu . Max Mustermann stößt auf der Internetseite eines Großen Mobilfunkanbieters auf ein Angebot wo ihm ein Handy „OHNE VERTRAG oder PRE PAID“ (also nur das Gerät) für 0 Euro zum Kauf angeboten wird (gehen wir mal davon aus das es ein Fehler auf der Hompage dieses Großen Mobilfunkanbieters ist) ! Max Mustermann bestellt sich und gleich auch noch seiner Freundin Maxine Mustermann jeweils ein Gerät und bekommt dafür auch 2 Auftragsbestätigungen per Email wo auch nochmal drin steht das das Handy nix kostet und lediglich der Versand bezahlt werden muss ! ca 8 stunden später ist dieses Handy bei dem Mobilfunkanbieter nicht mehr zukaufen (wahrscheinlich wurde der Fehler bemerkt) , eine Woche ist im Lieferstatus der Vermerk das der Auftrag in Bearbeitung ist ! nach dieser Woche ist das Handy in dem Online Shop dieses Mobilfunkanbieters wieder zukaufen allerdings da für den Regulären Preis von 299,95, kurz darauf als Max seinen Lieferstatus wieder abfragen wollte stellte er fest das beide Aufträge von seitens des Mobilfunkabieters „STORNIERT“ wurden sind ! Nun meine Frage hat Max und Maxine Mustermann ein Anspruch darauf das sie die bestellten Handys für 0 Euro ausgeliefert bekommen ?

Nun meine

Frage hat Max und Maxine Mustermann ein Anspruch darauf das
sie die bestellten Handys für 0 Euro ausgeliefert bekommen ?

Nein, auch Verkäufer dürfen sich irren, und eine Auftragsbestätigung per Email etc. ist keine Willenserklärung seitens der Verkäufers, sondern meist nur eine automatische Mitteilung.
Was ein Verkäufer nicht machen darf, ist damit unlauteren Wettbewerb im Sinne von Lockangeboten zu betreiben, aber das ist eine Sache für Mitbewerber so etwas dann abzumahnen.

Ich denke eher nicht, denn ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verkäufe wirklich zu tätigen, zumal sich offensichtlich und tatsächlich ein Fehler (ob nun absichtlich oder unabsichtlich) beim Angebot eingeschlichen hat.