Hallo,
A sieht ein Artikel im Internet. Per Mail wird ein bestimmter Preis vereinbart und an B überwiesen. Diese Ware wird dann über eine Spedition an A ausgeliefert, sobald das Geld auf das Konto von B ist.
B schreibt per Mail, dass das Geld am 2.4 auf seinem Konto angekommen ist. A hat seitdem nichts mehr von B gehört. A hat B eine Mail geschickt, wann B die Ware an die Spedition weitergibt ? B hat sich noch nicht gemeldet.
A hat mit einem anderen Kunden Kontakt aufgenommen und dieser meinte, dass es bei B immer etwas länger dauert.
Was kann A jetzt tun ? B anmahmen, da er im Verzug ist oder muss A sich noch ein wenig gedulden ?
Wenn B sich gar nicht mehr melden sollte, wie kommt A wieder an sein Geld ( A hat es an B überwiesen ) ?
Danke und Gruß, Marsi
Hallo,
Was kann A jetzt tun ? B anmahmen, da er im Verzug ist oder
muss A sich noch ein wenig gedulden ?
Das kommt darauf an. Also wenn vorher keine genauen Angaben und Festlegungen in Bezug auf den Versand (insb. die Lieferdauer) gemacht wurden, ist das im Nachhinein immer so eine Sache.
Wenn jedoch die Aussage seitens des Verkäufers getätigt wurde, dass er unmittelbar nach Zahlungseingang den Versand vornimmt, so kann man bei einem Versand innerhalb des Bundesgebietes davon ausgehen, dass die Ware bis zum 7.4. eingegangen sein. Allerdings kann es wegen Ostern eventuell zu Verzögerungen kommen.
Sollte die Ware am Dienstag nach Ostern nicht eingetroffen sein, wäre eine Mahnung geboten. Hier wäre dem Verkäufer dann eine angemessene Nachfrist zu setzen. Sollte er innerhalb dieser Frist nicht das gewünschte Ergebnis herheiführen, wäre auch ein Rücktritt mit Rückabwicklung möglich.
Wenn B sich gar nicht mehr melden sollte, wie kommt A wieder
an sein Geld ( A hat es an B überwiesen ) ?
Ja, also hier müsste der A erst zurücktreten und dann sein Geld zurückfordern. Das könnte je nach „Verkäufer-Mentalität“ mehr oder weniger problematisch sein bzw. im schlimmsten Fall weitere rechtliche Schritte bedeuten.
Ob eine „Rückholaktion“ über die eigene Bank noch möglich wäre. wäre dort zu erfragen. In manchen Fällen ist dies möglich.
VG
TraderS
Danke und Gruß, Marsi
Das kommt darauf an. Also wenn vorher keine genauen Angaben
und Festlegungen in Bezug auf den Versand (insb. die
Lieferdauer) gemacht wurden, ist das im Nachhinein immer so
eine Sache.
…die dann das Gesetz bestimmt: § 271 I BGB.
Levay
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