Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, eine Internetseite bietet einen Dienst
/Test an verbunden mit einem Gewinnspiel. Unter dem Anmelde-
formular steht in den AGBs kleingedruckt, dass dies ein
kostenpflichtiger Dienst ist (sagen wir mal 25 EUR).
Weiterhin wird aber nicht darauf hingewiesen. Ist dies
rechtens? Muss nicht auffälliger darauf hingewiesen werden,
dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt?
Inwieweit ist jemand dazu verpflichtet eine entsprechende
Rechnung zu zahlen?
Alex