Internet kostenpflichtige Dienste

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, eine Internetseite bietet einen Dienst
/Test an verbunden mit einem Gewinnspiel. Unter dem Anmelde-
formular steht in den AGBs kleingedruckt, dass dies ein
kostenpflichtiger Dienst ist (sagen wir mal 25 EUR).
Weiterhin wird aber nicht darauf hingewiesen. Ist dies
rechtens? Muss nicht auffälliger darauf hingewiesen werden,
dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt?
Inwieweit ist jemand dazu verpflichtet eine entsprechende
Rechnung zu zahlen?

Alex

Also, wie du richtig erkannt hast, handelt es sich auch bei Preisangaben und Entgeltvereinbarungen um AGB (wenn auch nicht kontrollfähig). Die Frage, ob sie wirksam einbezogen worden sind, richtet sich darum nach § § 305 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html

sowie nach § 305 c BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html

Der Rest ist wohl eine Wertungsfrage. Ich sehe keinen Grund, warum man hier davon ausgehen sollte, dass der Kunde nicht bezahlen muss.

Levay