A hat in einer e-mail auf einen Bestätigungslink geklickt und bei einem Anbieter ein Profil angelegt. Dann erst las A etwas von einer support-Gebühr und wollte daraufhin sofort das Profil löschen.
Als das nicht ging, setzte sich A mit dem Betreiber in Verbindung, der sagt, dass man den Bestätigungslink betätigt hat und bestätigt hat, die AGB gelesen zu haben. Betreiber verlangt jetzt 99,-€ von A.
Ich rate mal so ins blaue: 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen?
Wenn nicht drauf hingewiesen wird, obwohl ein solches besteht, dann sind es imho sogar 30 Tage.
Ist die Gebühr auf der Seite ***gut sichtbar*** angezeigt oder eher klein und unauffällig ?
Als das nicht ging, setzte sich A mit dem Betreiber in
Verbindung, der sagt, dass man den Bestätigungslink betätigt
hat und bestätigt hat, die AGB gelesen zu haben. Betreiber
verlangt jetzt 99,-€ von A.
A bekam eine Willkommens-e-mail, in der es einen Link gab, den A bestätigte, damit A vorzeitig auf das Profil zugreifen konnte. Mit der Betätigung des Links habe A vorzeitig Leistungen in Anspruch genommen und somit auf das Widerrufsrecht verzichtet. Das hätte auch in den AGB gestanden…
Und nun?
Ich rate mal so ins blaue: 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen?
Wenn nicht drauf hingewiesen wird, obwohl ein solches besteht,
dann sind es imho sogar 30 Tage.
Danke für die schnelle Antwort.
Also: von der Höhe der Gebühr stand NIRGENDWO etwas, so sehr A auch gesucht hat und dann bekam A jetzt die Aufforderung 99,-€ zu überweisen.
A bekam eine spam-Nachricht von couponpilot, betätigte neugierig die Einladung und erstellte per Bestätigung in einer Willkommens-e-mail von Umfragenscout das Profil, womit A dann wohl auf das Widerrufsrecht verzichtet hat.
Erst dann las A etwas davon, dass es überhaupt eine support-Gebühr gibt und das auch erst nach einigem Suchen. Kein Wort von der Höhe, aber vielleicht irgendwo in den AGB versteckt…
Hoffnung?
Ist die Gebühr auf der Seite ***gut sichtbar***
angezeigt oder eher klein und unauffällig ?
Als das nicht ging, setzte sich A mit dem Betreiber in
Verbindung, der sagt, dass man den Bestätigungslink betätigt
hat und bestätigt hat, die AGB gelesen zu haben. Betreiber
verlangt jetzt 99,-€ von A.
A bekam eine Willkommens-e-mail, in der es einen Link gab, den
A bestätigte, damit A vorzeitig auf das Profil zugreifen
konnte. Mit der Betätigung des Links habe A vorzeitig
Leistungen in Anspruch genommen und somit auf das
Widerrufsrecht verzichtet. Das hätte auch in den AGB
gestanden…
Was in AGBs steht muss rechtlich nicht bindend, gültig oder statthaft sein.
Was in AGBs steht muss rechtlich nicht bindend, gültig oder
statthaft sein.
Na gut, aber kann A jetzt in irgendweiner Form noch von dem
Vertrag zurück treten oder ähnliches?
Wiegesagt, ich würde einfach vom Rücktrittsrecht gebrauch machen. Außer die Dienstleistung fällt unter die Sachen, für dies kein Rücktrittsrecht gibt. http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
Laut §312d III Nr. 2 würde also zutreffen, was der Anbieter sagt, denn er hat ja schon das Portal zur Verfügung gestellt, damit A ein Profil erstellen kann… Der Anbieter hat zwar noch überhaupt nichts gemacht, aber in der Willkommens-e-mail stand ausdrücklich, dass A mit der Linkbestätigung vorzeitig ein Profil erstellen kann…
Dann kann A also nicht mehr widerrufen.
Sehr bedauerlich/ärgerlich, aber danke trotzdem!
Wiegesagt, ich würde einfach vom Rücktrittsrecht gebrauch
machen. Außer die Dienstleistung fällt unter die Sachen, für
dies kein Rücktrittsrecht gibt. http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
A bekam eine spam-Nachricht von couponpilot, betätigte
neugierig die Einladung und erstellte per Bestätigung in einer
Willkommens-e-mail von Umfragenscout das Profil, womit A dann
wohl auf das Widerrufsrecht verzichtet hat.
Auf was für ein Widerrufsrecht? Ein solches kann erst entstehen, wenn ein Vertrag zustandegekommen ist. Dies aber ist hier doch überaus zweifelhaft. Kein Vertrag, keine Zahlungspflicht, kein Widerrufsrecht.
A bekam eine spam-Nachricht von couponpilot, betätigte
neugierig die Einladung
… sollte B (ein Mailserver Betreiber desen Energiekosten derzeit zu 97%, Hardwarekosten zu 85% durch Spam entstehen) jemals A begegenen so wird er ihn kräftig anschnauzten. Leute wie A sind der Grund weshalb es überhaupt Spam gibt.
A sollte sich an einen der zig Verbrauchschutzorganisationen wenden. I.d.R. taucht so ein Problem nicht nur 1x auf und evtl. gibt es ja schon Erfahrungen im Umgang mit dieser speziellen Seite.
C hatte mal ein ähnliches Problem. Er hat kurzerhand geschrieben, dass er nicht zahlt. Daraufhin kamen Mahnungen, später Schreiben von einer russischen Inkassofirma, obwohl der Betreiber aus Deutschland war.
Nach einschalten eines Rechtsanwaltes ( Rechtschutzversicherung brauchst dazu, sonst wirds teuer ) kamen noch zwei Bescheide von der Inkassofirma, dann war plötzlich Ruhe.
Laut §312d III Nr. 2 würde also zutreffen, was der Anbieter
sagt, denn er hat ja schon das Portal zur Verfügung gestellt,
damit A ein Profil erstellen kann… Der Anbieter hat zwar
noch überhaupt nichts gemacht, aber in der Willkommens-e-mail
stand ausdrücklich, dass A mit der Linkbestätigung vorzeitig
ein Profil erstellen kann…
Dann kann A also nicht mehr widerrufen.
Sehr bedauerlich/ärgerlich, aber danke trotzdem!
so wie sich das oben alles gelesen hat sollte A wahrscheinlich NICHT AUFGEBEN und NICHT ZAHLEN, und schnellstmöglich Rat bei der Verbraucherzentrale suchen. Die kennen meistens schon die „grauen“ Schafe und können ggf. Hilfe anbieten beim Widerspruch gegen solche Forderungen.
14-Tagesfrist (Widerrufsfrist) auf jeden Fall vorsorglich beachten, auch wenn diese wahrscheinlich mangels Belehrung noch nicht einmal angefangen hat zu laufen (IRGENDWO in den AGB das Widerrufsrecht verstecken ist nicht, muss schon eindeutig drauf hingewiesen werden, sonst hat das Widerrufsrecht noch gar nicht angefangen zu laufen)
Schön macht sich dann auch ein „netter“ Brief/EMail in dem man den betreffenden Websitebetreiber auf die Zweifelhaftigkeit seines Wirkens hinweist und gerne eine gerichtliche Überprüfung des Vorgangs „anbietet“. Wer „abzockt“ weiß, dass das böse und teuer für ihn enden kann (und meldet sich dann meist auch nicht mehr)
Aber: Fachmann vor Ort (Verbr.Zentrale) besser erst befragen, bevor man handelt.
Hoffe der Betroffene muss am Ende doch nicht zahlen
diesen Link zur Verbraucherzentrale Berlin, http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/mod…
hatte ich schon mal gepostet.
Es geht dabei zwar um eine andere Abzocker-Seite, aber im Prinzip sind ja alle gleich.
Unten findet sich ein Musterbrief, den man abgewandelt universell verwenden kann.
Als erste Abwehrmassnahme bevor man zum RA läuft sozusagen.
Hallo Schorsch!
Doch - der Vertrag ist wohl zustande gekommen. Die Willkommens-e-mail enthielt einen passus, der besagte, dass man per Linkbestätigung vorzeitig sein Profil aktivieren kann… Man musste die AGB bestätigen etc. … A hat diesen Vertrag also anscheinend doch wirksam abgeschlossen…
LG
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Doch - der Vertrag ist wohl zustande gekommen. Die
Willkommens-e-mail enthielt einen passus, der besagte, dass
man per Linkbestätigung vorzeitig sein Profil aktivieren
kann… Man musste die AGB bestätigen etc. … A hat diesen
Vertrag also anscheinend doch wirksam abgeschlossen…
Du schuldest mir 100,- €. Glaubst du mir nicht? Hier steht es doch: Durch Lesen dieses Beitrags bestätigst du, mir 100,- € zu schulden!
Alleine durch Bestätigung der AGB wird kein Vertrag wirksam abgeschlossen; v. a. wird ein Vertrag nie - wie hier wohl versucht - durch einseitige Erklärung abgeschlossen. So wie die Situation von dir hier geschildert wurde, dürfte kein Vertrag zustande gekommen sein. Es ist allerdings wohl durchaus erfolgreich jemand ins Bockshorn gejagt worden. So wie ein paar tausend andere Dumme auch: http://www.mein-parteibuch.com/blog/2007/08/23/neue-…