Darüber ist in letzter Zeit ja viel geschrieben worden. Trotzdem eine Frage: Wenn ich auf meine Seiten einen literarischen Text/ Gedicht etc. bringen will (der schon veröffentlicht ist), dann muß ich den Verlag um Erlaubnis fragen. Soweit alles klar.
Wenn ich nun einen Link setze auf eine andere Seite, die einen literarischen Text veröffentlicht hat - muß ich mich dann vergewissern, daß der Betreiber dieser Seite den Verlag um Erlaubnis gefragt hat?
Wenn ich nun einen Link setze auf eine andere Seite, die einen
literarischen Text veröffentlicht hat - muß ich mich dann
vergewissern, daß der Betreiber dieser Seite den Verlag um
Erlaubnis gefragt hat?
Hallo Stefanie,
damit begibst Du Dich auf juristisch ganz dünnes Eis. In letzter Konsequenz kannst Du für die Inhalte fremder Internet-Seiten unmöglich einstehen. Was Du heute überprüft hast, kann der Betreiber schon morgen geändert haben.
Wegen dieser Problematik habe ich mir eine Textstelle kopiert, die vor Ärger schützen sollte:
Ich möchte ausdrücklich betonen, daß ich keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei mir gezeigten Banner und Links führen.
Wie gesagt, der Text stammt nicht von mir. Ich hab’ ihn geklaut und weiß nicht einmal mehr, wo. Geklaut hin oder her, dem angestrebten Zweck wird er gerecht.