Internet mit dem Handy via UMTS als WLAN-Point

Ich spiele mit dem Gedanken mir ein UMTS bzw. HSDPA fähiges Telefon zu kaufen und als momentaner T-Mobile-Kunde dann die Zusatzoption web’n’walk „M“ oder „L“ zusätzlich zu meinem Vertrag zu buchen. Angeblich soll man damit aber nur mit dem Handy ins Internet und dieses nicht etwa als Modem für einen Laptop verwenden dürfen. Wenn ich diese Option aber zu einem bestehenden Vertrag buche steht dort als Beschreibung „Laptop Surfen für regelmäßige Surfer“… Bei der Hotline bekomme ich auch schon gegensätzliche Aussagen… :frowning: Was stimmt denn nun, wer kennt sich damit aus?
Wenn ich das Handy (Betriebssystem Windows Mobile) aber gar nicht als (Fax)-Modem einsetze, sondern mittels eines Zusatzprogrammes als WLAN-Point umfunktioniere oder direkt über USB an den Rechner anschließe, könnte man das denn überhaupt technisch nachvollziehen beim Netzbetreiber, daß ich dann mit dem „großen“ Rechner und nicht mehr auf dem Mäusekino des Telefons surfe?

Hallo,
Supporter reden viel, wenn der Tag lang ist. Maßgeblich ist das, was in den Vertragsbedinungen steht (die lädt man sich natürlich mit dem Stand runter, zu dem man den Vertrag abschliest), da in den AGB grundsätzlich auch steht, daß mündliche Absprachen nicht gelten.
Natürlich gibt es auch bei T-Mobile Datentarife, die nur im Handy nutzbar sind (die sind dann meist günstiger), aber webnwalk M oder L als Option darf man definitiv auch am Laptop nutzen. Besonders beim limitierten M kann es dem Anbieter ja relativ egal sein, was der Kunde damit macht. Durch das Limit wird er schon nicht zu viel Volumen verbrauchen, da es sonst recht teuer wird. Daß (auch in allen aktuellen Tarifen aller Anbieter) Voip und diverse andere trafficintensive Dienste ausgeschlossen sind, ist hoffentlich klar.
Von wegen teuer: bei der Konkurrenz bekommt man 1GB für 10 Euro.

Und zur anderen Frage - wenn man sich als User Mühe gibt, dürfte es für den Anbieter schwierig sein zu erkennen, ob man am Handy oder am Notebook surft. Aber der Durchschnittsnutzer dürfte dazu imo nicht in der Lage sein. Z.B. nur die Broserkennung vom (auf keinem Handy verfügbaren) FireFox/IExy auf etwas mobilgerätetaugliches zu ändern genügt bei Weitem nicht. Mehr schreibe ich dazu aber nicht, da ich ja keine Anleitung zum Vertragsbruch (für die, die es betrifft) geben will.

Cu Rene