@ xanadu:
wg:
„Aussitzen“ bzw. ignorieren ist wirklich der beste Rat, nur
auf einen gerichtlichen Mahnbescheid müsste man auf jeden Fall
reagieren.
Habe heute beim aufräumen meiner zweitadresse bei freenet auch so ein dubioses ding im spam-ordner gefunden, in dem sich allwöchentlich ca 100 Spams ansammeln, die ich idR mit einem Klick ungesehen lösche. Hier hab ich mal reingesehen und was finde ich?
ZITAT:
_Auftragsbestätigung
Sehr geehrter Herr xxx ,
wir begrüßen Sie recht herzlich als unseren Kunden und freuen uns, dass Sie unser Service der Gewinnspiel-Eintragung auch über die 14-tägige Testphase hinaus überzeugen konnte!
Noch einmal für Sie zusammengefasst:
Innerhalb einer an Ihre Email-Adresse [email protected] versendeten Werbemail, wurden Sie auf die Möglichkeit unseren Service 14 Tage lang kostenfrei zu testen, aufmerksam gemacht und bekamen einen Probezugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich. Zu diesem Bereich wurden Sie nach der Akzeptanz unserer Teilnahmebedingungen und der 14-tägigen Widerruffrist weitergeleitet. Parallel erhielten Sie zur Bestätigung Ihres Probezugangs am 07.07.2008 eine Email von uns.
Auch innerhalb Ihres Kundenbereichs nutzten wir noch einmal die Gelegenheit, Sie über unsere Teilnahmebedingungen und den kostenpflichtigen Charakter unseres Services nach der 14-tägigen Probezeit zu informieren.
Da Sie innerhalb der Testphase nicht widerrufen haben, wandelte Sich Ihr Probezugang gemäß unserer Teilnahmebedingungen in ein 12-monatiges, kostenpflichtiges Abonnement um.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gewinnstar-Team
Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit Ihres Abonnements folgenden Betrag zu berechnen:
Produkt: Gewinnspiel-Eintragsservices
Rechnungsdatum: 22.07.2008
Laufzeit: 12 Monate (07.07.2008 - 06.08.2009)
Rechnungsnummer: 2008-5112
Kundennummer: 41792
Zahlungsziel: 00.00.0
Jahresgebühr: 83,88 € (inkl. 19% MwSt)
Welche Vorteile bietet mir ein Gewinnspiel-Eintragsservice?
Das Internet bietet ein weites Spektrum an Gewinnspielen an. Für Internet-Nutzer ist es nicht leicht herauszufinden, welche Teilnahme sinnvoll und welche weniger rentabel ist. Schon aus Zeitgründen ist es nicht möglich, an allen lukrativen Gewinnspielen teilzunehmen und dann noch einen Überblick zu behalten.
Unsere Aufgabe ist es, lukrative Gewinnspiele für Sie innerhalb des Internets aufzuspüren und sie unter die Lupe zunehmen. Erst wenn eine Teilnahme unserer Kunden unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien als sinnvoll und lukrativ erscheint, werden Sie von uns mittels Ihrer persönlichen Daten zu den entsprechenden Gewinnspielen angemeldet.
Natürlich haben Sie innerhalb Ihres persönlichen Kundebereiches jederzeit die Möglichkeit einzusehen, an welchen Gewinnspielen Sie bereits angemeldet sind und teilnehmen.
Ob Sie zu den glücklichen Gewinnern zählen und was Sie gewonnen haben, wird Ihnen durch den jeweiligen Gewinnspiel-Veranstalter gleich nach erfolgter Ziehung mitgeteilt.
Wie kann ich den Service der Gewinnspiel-Eintragung kündigen?
Nach der 14-tägigen Probezeit ist eine Kündigung nur noch zum Laufzeit-Ende möglich, da sich Ihr Probezugang nach der Testphase (wie in unseren AGB erläutert) automatisch zu einem 12-monatigen und kostenpflichten Abonnement wandelt. Eine Kündigung kann sofort erfolgen, jedoch spätestens 30 Tage vor Vertragsende.
Impressum
Gewinnstar.com ist ein Service der Interweb Services GmbH, Blumenstraße 3, 90762 Fürth
Geschäftsführerin: Z. Gökce, Handelsregister Fürth, HRB 11485, St-Nr.: 218/129/20984
Tel: 01805-28 89 66 (Mo-Fr 9-15 Uhr)* ABG
Fax: 01805-28 89 77* Datenschutzerklärung
(14 Cent/min Dt. Telekom, Handytarife können abweichen)
ZITAT - ENDE
Ich denke, Dein Rat ist hier der beste - denn da ich nie etwas derartiges aufgerufen habe kann ich mir nur vorstellen, dass es
sich hier um die Abkupferung/Weiterverkauf einer Adresse aus der Teilnahme an einem Weihnachts-Gewinnspiel o.ä. handelt.
Lohnt es, solche Mails an eine Verbraucherzentrale weiterzugeben? Die müssten solche Fälle doch zur Genüge kennen…
Franz_