Internet - Rechnung erhalten - was tun?

Hallo.
Ich habe eine Frage….

Herr A erhält per Email einen Brief indem man ihm sagt er habe sich erfolgreich auf der Seite www.….de angemeldet. Herr A hat sich aber nie dort angemeldet. Er denkt es ist eine dieser üblichen Virenmails und klickt somit auch den Registrierungslink NICHT an und liest den Rest der Email nicht weiter.

Einige Tage später erhält Herr A von derselben „Firma“ eine Rechnung in Höhe von 96 Euro (Mitgliedschaft zahlbar 12 Monate im Vorraus). Er habe 14 Tage Zeit den Betrag auf folgendes Konto unter Verwendungszweck zu überweisen. Herr A reagiert wieder nicht.

Zwei Monate später erhält Herr A eine Mahung. Herr A lädt sich die Rechnung über das Internet herunter und überprüft dort seine Daten. Name und Vorname stimmen. Sowie das Geburtsdatum. Falsch sind Straße, Postleitzahl und Ort. Herr A reagiert weiterhin nicht auf diese Email.

Zwei Monate später erhält Herr A die zweite und letzte Mahnung. Er solle nun 96 Euro zahlen PLUS 4,50 Euro Mahngebühren. Man hätte seine IP gespeichert und wenn das Geburtsdatum stimme, wäre somit der Versuch auf Betrug (falls man es einem anderen in die Schuhe schieben möchte) nicht gegeben. Man fordert nun mit dem Hintergrund man würde dann einen Anwalt einschalten und den Betrag gerichtlich einklagen, Herrn A auf, den Betrag in 14 Tagen zu zahlen.

Herr A reagiert nun auf die Email und schreibt der Firma zurück. Er sagt er habe sich dort nie registriert und vermutet sogar einen Hacker-Angriff. Er sagt er werde den Betrag nicht überweisen.
Firma A schreibt zurück. Sie werde die IP zurückverfolgen lassen und Herrn A auch dafür geldlich haftbar machen.

Der Hauptsitzt der Firma ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Zweitsitz, von dem auch die Emails stammen ist in Wien.

Was kann Herr A tun? Da Herr A keine feste IP hat, kann man trotzdem die gespeicherte IP zurückverfolgen.

Danke im Vorraus für ernstgemeinte Antworten.

Eigentlich ganz einfach: Man tut gar nix mehr, es sei denn, eines Tages kommt Post vom Gericht. Handelt es sich um einen Mahnbescheid, muss man nur widersprechen. Handelt es sich um eine Klage, schaltet man sofort einen Anwalt ein.

Levay

Mahlzeit!

Was kann Herr A tun? Da Herr A keine feste IP hat, kann man
trotzdem die gespeicherte IP zurückverfolgen.

Ja das geht, da Herr A zu dem genannten Zeitraum nicht auf der Seite
war kann es ihm doch nur nützen!

Gruß
Stefan

Dazu möchte ich noch erwähnen, dass meines Wissens nach bisher keiner dieser dubiosen Anbieter „Abo-Zustecker“ die Gefahr einer Klage eingegangen ist bzw. auch nur einen gerichtlichen Mahnbescheid benantragt hat (obwohl letzteres billig und einfach ist).

„Aussitzen“ bzw. ignorieren ist wirklich der beste Rat, nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid müsste man auf jeden Fall reagieren.

@ xanadu:
wg:

„Aussitzen“ bzw. ignorieren ist wirklich der beste Rat, nur
auf einen gerichtlichen Mahnbescheid müsste man auf jeden Fall
reagieren.

Habe heute beim aufräumen meiner zweitadresse bei freenet auch so ein dubioses ding im spam-ordner gefunden, in dem sich allwöchentlich ca 100 Spams ansammeln, die ich idR mit einem Klick ungesehen lösche. Hier hab ich mal reingesehen und was finde ich?
ZITAT:
_Auftragsbestätigung

Sehr geehrter Herr xxx ,

wir begrüßen Sie recht herzlich als unseren Kunden und freuen uns, dass Sie unser Service der Gewinnspiel-Eintragung auch über die 14-tägige Testphase hinaus überzeugen konnte!

Noch einmal für Sie zusammengefasst:

Innerhalb einer an Ihre Email-Adresse [email protected] versendeten Werbemail, wurden Sie auf die Möglichkeit unseren Service 14 Tage lang kostenfrei zu testen, aufmerksam gemacht und bekamen einen Probezugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich. Zu diesem Bereich wurden Sie nach der Akzeptanz unserer Teilnahmebedingungen und der 14-tägigen Widerruffrist weitergeleitet. Parallel erhielten Sie zur Bestätigung Ihres Probezugangs am 07.07.2008 eine Email von uns.

Auch innerhalb Ihres Kundenbereichs nutzten wir noch einmal die Gelegenheit, Sie über unsere Teilnahmebedingungen und den kostenpflichtigen Charakter unseres Services nach der 14-tägigen Probezeit zu informieren.

Da Sie innerhalb der Testphase nicht widerrufen haben, wandelte Sich Ihr Probezugang gemäß unserer Teilnahmebedingungen in ein 12-monatiges, kostenpflichtiges Abonnement um.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gewinnstar-Team

Vertragsgemäß erlauben wir uns für die Laufzeit Ihres Abonnements folgenden Betrag zu berechnen:

Produkt: Gewinnspiel-Eintragsservices
Rechnungsdatum: 22.07.2008
Laufzeit: 12 Monate (07.07.2008 - 06.08.2009)
Rechnungsnummer: 2008-5112
Kundennummer: 41792
Zahlungsziel: 00.00.0
Jahresgebühr: 83,88 € (inkl. 19% MwSt)

Welche Vorteile bietet mir ein Gewinnspiel-Eintragsservice?
Das Internet bietet ein weites Spektrum an Gewinnspielen an. Für Internet-Nutzer ist es nicht leicht herauszufinden, welche Teilnahme sinnvoll und welche weniger rentabel ist. Schon aus Zeitgründen ist es nicht möglich, an allen lukrativen Gewinnspielen teilzunehmen und dann noch einen Überblick zu behalten.

Unsere Aufgabe ist es, lukrative Gewinnspiele für Sie innerhalb des Internets aufzuspüren und sie unter die Lupe zunehmen. Erst wenn eine Teilnahme unserer Kunden unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien als sinnvoll und lukrativ erscheint, werden Sie von uns mittels Ihrer persönlichen Daten zu den entsprechenden Gewinnspielen angemeldet.

Natürlich haben Sie innerhalb Ihres persönlichen Kundebereiches jederzeit die Möglichkeit einzusehen, an welchen Gewinnspielen Sie bereits angemeldet sind und teilnehmen.

Ob Sie zu den glücklichen Gewinnern zählen und was Sie gewonnen haben, wird Ihnen durch den jeweiligen Gewinnspiel-Veranstalter gleich nach erfolgter Ziehung mitgeteilt.

Wie kann ich den Service der Gewinnspiel-Eintragung kündigen?
Nach der 14-tägigen Probezeit ist eine Kündigung nur noch zum Laufzeit-Ende möglich, da sich Ihr Probezugang nach der Testphase (wie in unseren AGB erläutert) automatisch zu einem 12-monatigen und kostenpflichten Abonnement wandelt. Eine Kündigung kann sofort erfolgen, jedoch spätestens 30 Tage vor Vertragsende.

Impressum
Gewinnstar.com ist ein Service der Interweb Services GmbH, Blumenstraße 3, 90762 Fürth
Geschäftsführerin: Z. Gökce, Handelsregister Fürth, HRB 11485, St-Nr.: 218/129/20984

Tel: 01805-28 89 66 (Mo-Fr 9-15 Uhr)* ABG
Fax: 01805-28 89 77* Datenschutzerklärung
(14 Cent/min Dt. Telekom, Handytarife können abweichen)
ZITAT - ENDE

Ich denke, Dein Rat ist hier der beste - denn da ich nie etwas derartiges aufgerufen habe kann ich mir nur vorstellen, dass es
sich hier um die Abkupferung/Weiterverkauf einer Adresse aus der Teilnahme an einem Weihnachts-Gewinnspiel o.ä. handelt.

Lohnt es, solche Mails an eine Verbraucherzentrale weiterzugeben? Die müssten solche Fälle doch zur Genüge kennen…
Franz_

Das hier sagt schon alles:
"
Innerhalb einer an Ihre Email-Adresse [email protected] versendeten Werbemail, wurden Sie auf die Möglichkeit unseren Service 14 Tage lang kostenfrei zu testen, aufmerksam gemacht und bekamen einen Probezugang zu Ihrem persönlichen Kundenbereich. Zu diesem Bereich wurden Sie nach der Akzeptanz unserer Teilnahmebedingungen und der 14-tägigen Widerruffrist weitergeleitet. Parallel erhielten Sie zur Bestätigung Ihres Probezugangs am 07.07.2008 eine Email von uns.

"

Netter Versuch, aber so kommen natürlich keine Verträge zustande. Nichts zu tun ist natürlich keine Willenserklärung.

Ob es sinnvoll ist das an eine Vebraucherzentrale weiterzuleiten? Keine Ahnung, ich glaube die haben mit so was schon genug zu tun, und viel kann man dagegen wohl eh nicht tun. Aber die Mail mal dorthin weiterzuleiten kostet keinen was, auch wenn die Verbraucherzentrale nichts tun kann.

nachdem herr a. dieser firma geschrieben hatte, dass er sich dort NIE angemeldet hat bekam er heute folgende email:

Sehr geehrter Kunde,

Am
06.04.2008 haben Sie mittels elektronischem Verfahren auf unserer
Webseite (www.mega-downloads.net), durch Eingabe Ihrer persönlichen zum
Vertragsschluss notwendigen Daten und dem Klicken auf die Schaltfläche
„Absenden“, ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags
abgegeben. Die Annahme erfolgte unsererseits durch Übersendung der
Zugangsdaten zu den kostenpflichtigen Inhalten per E-Mail.

Ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns (der Blue Byte FZE) ist daher wirksam zustande gekommen.

Wir bitten Sie daher die offene Forderung, welche zu Recht besteht, zeitnah zu begleichen.

Bei Verzug der Zahlung werden Ihnen Mahnspesen sowie Verzugszinsen angelastet.

Sollten Sie Fragen zu unserem Service haben, so zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Julia Koller

*************************
Mega-Downloads.net
Postfach 82
1121 Wien
Österreich

Tel: 0043 1 894 00 50
Fax: 0043 1 89 040 521

Um ausschließen zu können, dass
sich eine dritte Person mit Ihren Daten anmeldet, haben wir diverse
Sicherheits-Checks eingebaut. Dies sind eindeutige Beweise, die wir im
Streitfall nutzen werden.

Als letzte Sicherheitsinstanz wurde die bei der Anmeldung übermittelte
IP-Adresse gespeichert. Diese lautet: XXXXX. Im Falle
einer strafrechtlichen Ermittlung ist es den Strafverfolgungsbehörden
anhand der IP-Adresse möglich, den PC zu identifizieren, der zum
Zeitpunkt der Anmeldung genutzt wurde.

Es wurde folgendes Geburtsdatum angegeben: XXXX. Sollte sich
bei einer weiteren Überprüfung der Daten herausstellen, dass ein falsches Geburtsdatum eingegeben wurde, ist von einem Betrugsdelikt auszugehen.
*************************

meine frage: soll herr a. mit einer anzeige wegen betrug drohen? da die firma eine ip-adresse gespeichert hat, würde mich interessieren wie lange man diese ip-adresse, die ja ständig wechselt, zurückverfolgen kann. weiterhin seltsam ist, dass geburtsdatum stimmt sowie vor und nachname. wie soll sich herr a. da wehren? wenn ein rechner „gehackt“ wird, wird dann die ip des hackers auf der seite dieser „firma“ angezeigt oder die von herrn a?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]