Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine kleine Pension mit 5 Zimmern. Den Gästen möchte ich einen Internetzugang anbieten.
Die technische Seite ist kein Problem - wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus?
Ich weiß ja nicht, was sich die Gäste auf den Rechner laden, verbotene Inhalte (Kinderporno, diverse Naziseiten usw.) gibt es ja genug. Und als Anschlußinhaber bin ich ja nun dafür verantwortlich, was über meine DSL-Leitung geht.
Ich brauche Informationen, wie ich das ganze so gestalte, dass ich als kleiner Zimmervermieter keine Probleme mit den Leuten in Blau und mit dem Kadi bekomme, sofern ein Gast illegale Dinge tut.
Vielen Dank für die Hilfe
Frank Becker
Ich kenne mich nur mit der Technischen Seite aus aber für Rechtsfragen bin ich ich Überfragt.
Mit freundlichen Grüßen Götz.
Solche Dinge lassen sich von vorn herein mit diverser Hardware (bspw. dem DSL Router) unter Kontrolle bringen. Hier gibt es bei einigen Geräten (leider nicht allen) Einstellungen bei dem man z.B. vorher festgelegte Schlagworte filtert. Das wirkt sich dann im Endeffekt so aus, dass der Benutzer entweder gar nicht erst danach suchen kann (bzw. kein Suchergebnis bekommt) oder dass direkt von der Hardware eine Fehlermeldung kommt, dass ein Schlagwort eingegeben wurde, welches nicht erlaubt ist.
Des Weiteren würde ich eine MAC Verschlüsselung am Router einstellen. Eine MAC Adresse ist eine weltweit eindeutige Adresse (Zahlen/Nummer Kombination) die der Netzwerkkarte oder WLAN Karte des Computers zugeordnet ist. Man kann dann in der Pension eine Info raushängen, dass Internetnutzung möglich ist, diese aber erst eingerichtet werden muss. Wenn nun jemand dieses Angebot nutzen möchte, muss man die MAC Adresse im Router hinzufügen, sonst ist eine Internetnutzung nicht möglich. So geht man sicher, dass die Besucher nicht unkontrolliert surfen.
Außerdem würde ich natürlich ein Schild kenntlich machen, dass das Surfen auf den angesprochenen Seiten verbietet und auch ruhig darauf vermerken, dass solche Seiten eh gesperrt sind.
Hi Frank,
du bist nicht verpflichtet, irgendwelche Vorkehrungen zu treffen, dass deine Gäste nicht verbotene Seiten besuchen. Schließlich musst du ja auch nicht den Telefon- oder Briefverkehr deiner Gäste „überwachen“, obwohl deine Gäste von deiner Pension aus auch eine Briefbombe absenden oder einen Drohanruf tätigen könnten.
Du musst weder ein Schild anbringen, dass der Besuch von Seiten mit verbotenen Inhalten verboten ist (wie das hier vorgeschlagen wurde), noch deine Gäste „am unkontrollierten Surfen“ hindern, was im Übrigen auch als „Zensur“ aufgefasst werden könnte!
Immerhin musst du ja auch kein Schild aufhängen, dass das Stehlen und Morden verboten ist …
Deine Gäste wissen selbst, was verboten ist - und im „Ernstfall“ stehen sie selbst für das, was sie tun, gerade. Du führst ja sicher Buch, wann wer bei dir eingecheckt war.
Und, erscheinen die „Herren in Grün“ bei dir, händigst du denen die Daten aus.
Gruß, Hansi