der Fall „Feldbusch“ hat ja gezeigt, dass man, auch wenn man selbst so heißt, keine Chance hat eine Domain gleichen Namens zu behalten, wenn ein Prominenter ebenso heißt…
Wie sieht es nun aber aus, wenn zum Beispiel irgendwann mal ein Paul Maier sagenhaft berühmt werden sollte? Kann der dann die Rausgabe der URL von 08/15-Paul-Maier fordern, der diese schon zehn Jahre lang besitzt?
der Fall „Feldbusch“ hat ja gezeigt, dass man, auch wenn man
selbst so heißt, keine Chance hat eine Domain gleichen Namens
zu behalten, wenn ein Prominenter ebenso heißt…
Die Domain durfte behalten, nur nicht kommerziell genutzt werden. Und auch Paulchen Meier muss sich um seine Domainrechte nicht sorgen. Wer zuerst kommt mahlt zuerst.