Internet-Recht

Hallo, rechtskundige Frauen und Männer !

neulich war ich zum Abi-Treffen (20 Jahre).

Hilde hat erzählt, dass es eine -nicht von der Schule stammende, sondern private- Internetseite gibt, auf der alle Abiturient/inn/en seit 1917 namentlich verzeichnet sind. Ich bewundere zwar den Fleiss der Daten- und Namensammler, frage mich aber, ob das so okay ist (wg. Datenschutz).
Was meint ihr: Soll ich Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen oder lieber darauf warten, dass sich irgendjemand von damals mal bei mir meldet ?! Bin echt hin- und hergerissen.

Martin

Hilde hat erzählt, dass es eine -nicht von der Schule
stammende, sondern private- Internetseite gibt, auf der alle
Abiturient/inn/en seit 1917 namentlich verzeichnet sind. Ich
bewundere zwar den Fleiss der Daten- und Namensammler, frage
mich aber, ob das so okay ist (wg. Datenschutz).

Hallo Martin,

übertreibst Du nicht etwas den Datenschutz-Gedanken? Seit 1917 - da werden viele schon nicht mehr unter den Lebenden weilen. Müssen deren Grabsteine abgebaut werden? Immerhin stehen darauf Vor- und Zuname, nebst Geburts- und Sterbejahr und die Ausführung des Grabsteins läßt wichtige Rückschlüsse auf die Kassenlage der Nachkommen zu :smile:.

Gruß
Wolfgang

private- Internetseite gibt, auf der alle
Abiturient/inn/en seit 1917 namentlich verzeichnet

Hallo, Martin,
nein, ich bin kein Jurist :smile:
Aber wenn ich an die Frage mit normalem Menschenverstand herangehe, fällt mir auf, dass die Namen der Abiturienten (in neuerer Zeit evtl sogar noch mit einem Foto, auf dem sie stolz lächeln) in der lokalen Presse abgedruckt werden. Insofern ist also eine Veröffentlichung der Daten (Name, Vorname) bereits erfolgt. Zudem läßt sich aus dem Abiturjahrgang auch unschwer der ungefähre Geburtsjahrgang herleiten.
Anschrift, Beruf, Wohnort, Anschrift und Telefonnummer läßt sich in vielen Fällen auch mit etwas Recherche im Telefonbuch ermitteln.

Welchen Vorwurf, möchtest Du denn den Initiatoren der Internetseite machen? Dass sie öffentlich verfügbare Daten (zugegebenermaßen personenbezogen) veröffentlichen? Wenn Du Dich damit mal nicht lächerlich machst!

Freu Dich lieber darauf, mit Deinen „ehemaligen“ bei einem netten Bier über alte Zeiten schwarten zu können!

Grüße
Eckard.

Hi,

Hilde hat erzählt, dass es eine -nicht von der Schule
stammende, sondern private- Internetseite gibt, auf der alle
Abiturient/inn/en seit 1917 namentlich verzeichnet sind.

Ich sehe da keinen Unterschied zwischen einer privaten und einer offiziellen, von der Schule betriebenen Seite…

Ich
bewundere zwar den Fleiss der Daten- und Namensammler, frage
mich aber, ob das so okay ist (wg. Datenschutz).
Was meint ihr: Soll ich Widerspruch gegen die Veröffentlichung
einlegen oder lieber darauf warten, dass sich irgendjemand von
damals mal bei mir meldet ?! Bin echt hin- und hergerissen.

Meine Meinung: Schießt Du hier nicht mit Kanonen auf Spatzen? Grundsätzlich ist es ja kein Geheimnis daß Du in einem bestimmten Abiturjahrgang dieser Schule warst. Deine Klassenkameraden wissen ist, die Lehrer wissen es, Freunde, Verwandte und Bekannte wissen es auch, Dein Arbeitgeber und Deine Kollegen ebenso. Darüber hinaus gab es bei euch bestimmt auch so etwas wie eine Abi-Zeitung, auch darin wirst Du bestimmt verewigt sein…

Solange Du nicht ausgerechnet im Zeugenschutzprogramm des BKA bist kann ich nicht ganz nachvollziehen welches Problem daraus erwächst auf einer Webpage als Abiturient verzeichnet zu sein.

Was ich nachvollziehen könnte wären Bedenken wenn Du auf dieser Seite mit Adresse, Telefonnummer etc. erwähnt wirst. Dagegen würde ich mich in der Tat auch wehren und darum bitten diese Angaben zumindest in einen geschützten Bereich zu verbannen, der nur Mitgliedern Deiner Stufe (zum Beispiel…) zugänglich ist. So ist es beispielsweise bei uns gelöst worden. Jeder aus der Stufe bekam ein Paßwort, den geschützten Bereich können also nur wir betreten, darüber hinaus wird die Adressenliste von jedem selber ausgefüllt und damit erreicht daß jeder nur die Daten publiziert, die er gerne zugänglich wissen möchte.

Vielleicht kann man sowas ja auch bei euch in einem klärenden Gespräch regeln, bevor man seinen Anwalt beauftragt…

Schöne Grüße,

MecFleih

Hallo,

der Datenschutz dreht sich um personenbezogene Daten. Das betrifft also Blutgruppe, Steuerbescheid, Abinote etc. Die reine Veröffentlichung von Name und Abijahrgang fällt ganz sicher nicht darunter, zumal sich sowas - wie erwähnt - auch anderweitig recherchieren läßt. Sobald es aber darum geht, aktuelle Adressen etc. zu veröffentlichen, wird es brenzlig. Auf unserer Abiseite habe ich daher nur einen Link installiert, unter dem die Abiturienten mir ihre email-Adressen und Adressen (für Anschreiben wegen zukünftiger Treffen) zusenden können, nicht aber die Daten selber.

Insofern ist eine reine Namensliste absolut OK.

Gruß,
Christian

@ alle Antworter
Vielen Dank für Eure Denkanstöße!

Martin