angenommen, jemand möchte im Internet eine (kommerzielle) Präsenz (TYPO 3) und/oder einen Shop eröffnen - müsste nach aktueller Rechtslage zwingend im Impressum eine HRA- bzw. HRB-Nummer ausgewiesen werden, auch wenn es sich um ein Einzelunternehmen handelt, das lediglich beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet wäre (und folglich bisher keine der vorgen. Nummern haben könnte)?
Wo könnte man zu dieser hypothetischen Problematik Angaben finden bzw. wo wäre das geregelt?
müsste nach
aktueller Rechtslage zwingend im Impressum eine HRA- bzw.
HRB-Nummer ausgewiesen werden, auch wenn es sich um ein
Einzelunternehmen handelt, das lediglich beim zuständigen
Ordnungsamt angemeldet wäre (und folglich bisher keine der
vorgen. Nummern haben könnte)?
Wie soll man eine solche Nummer angeben, wenn man sie nicht hat?
Irgendwo im TMG steht auch, dass die UStIdNr anzugeben ist. Die hat aber auch nicht jeder. Darf man also keine Website machen, nur weil man nicht ins Ausland verkauft?
Man kann natürlich nur Angaben machen, die auch zutreffen.
Wer keine HRA- oder HRB-Nummer hat, kann diese nicht ins Impressum stellen. Das Impressum ist dann auch ohne eine solche Nummer o.k.
Was aber gern vergessen wird: Der Inhaber muss seinen Namen vollständig angeben, also Vor- und Nachname bei einem Einzelinhaber, nicht nur den Namen des Unternehmens.
Brenzlig sind auf eCommerce-Seiten auch die Widerrufsbelehrungen und ggf. AGB-Klauseln.