angenommen ein Dienstleister verschickt im Auftrag eines Kunden Serienmails an die Kunden des Auftraggebers. Die Geschäftsbeziehung sähe dann wie folgt aus:
Auftraggeber Dienstleister Empfänger
Nun weiterhin angenommen, dass der Auftraggeber dem Dienstleister Adressen für die Mailing-Aktion zur Verfügung stellt und dass sich mehrere Empfänger über „Spam“ beschweren.
Vorausgesetzt wird, dass es sich beim eMail-Text um Werbemails mit kommerziellen Inhalt handelt.
Dazu meine Fragen:
Wer haftet in einem solchem Fall? Der Versender der eMails (Dienstleister) oder der Auftraggeber?
Kann der Dienstleister eine Haftung in seinen AGBs ausschließen?
Kann der Dienstleister Schadensersatz von dem Auftraggeber verlangen, wenn sein eMail-Server auf (allgemein zugängliche) Sperr-Listen, so genannte Black-Lists, eingetragen wird?
Vielen Dank schon einmal im voraus für die Antworten,
Angesichts der Tatsache, dass email-Abesnder gefälscht werden können dürfte eine Schadensbegrenzung seitens des Empfängers empfehlenswert sein. Also ein Mechanismus, der den Erhalt von SPAM mails bereits auf dem Server des Kunden unterbindet: http://www.die.de/blog/PermaLink.aspx?guid=031c9b19-… -> SPF
Der Empfänger hat keinerlei Geschäftsbeziehung mit dem Dienstleister. Wenn ich ein SPIEGEL-Abo habe, habe ich auch keine Geschäftsbeziehung mit dem Dienstleister „Druckerei“, sondern mit dem Auftraggeber - der Redaktion „Der Spiegel“.
Nun weiterhin angenommen, dass der Auftraggeber dem
Dienstleister Adressen für die Mailing-Aktion zur Verfügung
stellt und dass sich mehrere Empfänger über „Spam“ beschweren.
Vorausgesetzt wird, dass es sich beim eMail-Text um Werbemails
mit kommerziellen Inhalt handelt.
Dazu meine Fragen:
Wer haftet in einem solchem Fall? Der Versender der eMails
(Dienstleister) oder der Auftraggeber?
Es kann auf beide zugegangen werden.
Kann der Dienstleister eine Haftung in seinen AGBs
ausschließen?
Ausschließen nicht. Du musst dir aber bei Vertragsschluß mit deinem Auftraggeber versichern lassen, dass die eMail-Adressen verwendet werden dürfen und einen entsprechenden Rückgriff auf diesen ankündigen.
Kann der Dienstleister Schadensersatz von dem Auftraggeber
verlangen, wenn sein eMail-Server auf (allgemein zugängliche)
Sperr-Listen, so genannte Black-Lists, eingetragen wird?
Wenn du einen wirklichen Schaden nachweisen(!!!) kannst, ist dies sicherlich möglich.