Root Hosting und Besitzübergang
Was hindert Person A daran, den Zustand von vor der Übernahme
auf einem anderen Server wiederherzustellen? Nichts.
Person B kann viel Spaß haben in einer Community, in der
sämtliche User gebannt sind.
was hindert den User, Bier zu trinken und zu grillen? selbe antwort, hat genau so wenig mit der frage zu tun
Öhm, das meinst Du, aber gut, dass Meinungen hier gleich „Wissen“ sind.
Im Prinzip ist Folgendes passiert:
- Im Einvernehmen zwischen A und B sind Daten von einem Server unter der Kontrolle von A auf einen Server im Besitz und unter vollständiger Verfügungsgewalt von B kopiert worden.
- Nach Übergabe der Daten hat B die Daten auf diesem Server modifiziert, so dass alle bisherigen User die Daten nicht mehr nutzen können.
- A ist mit der Modifikation der Daten nicht einverstanden.
Es hindert A nichts daran, den Ursprungszustand auf einem anderen Server wieder herzustellen, so als wie wenn B nie tätig geworden wäre. A kann jederzeit einen Server hochziehen und der ursprünglichen Community die ursprünglichen Rechte wiedergeben. A ist jederzeit imstande, den Ursprungszustand von vor der Übergabe herzustellen.
Das ist was völlig Anderes als „Bier trinken gehen“ und es hat durchaus etwas mit der Sache zu tun, da IT-Recht und Sachrecht zwei völlig verschiedene paar Schuhe sind.
Person B richtet nun ein neues Forum ein, wobei sie allerdings unsere Person A im Impressum als Betreiber der Community darstellt.
Das fällt unter „Nicknapping“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdiebstah…
Prinzipiell darf Person B das nicht, aber bei ~1mio Fällen pro
Jahr ist die Frage, ob die Behörden dem Thema nachgehen, wenn
kein signifikanter wirtschaftlicher Schaden nachweisbar ist.
aha, ein falsches impressum angeben ist neuerdings ein Nicknapping? und ich dachte immer, da komtm tmg §5 und §6 für in Frage. du kannst deine aussage aber bestimmt auch mit einer hausnummer untermauern.
Das hängt natürlich davon ab, ob im Impressum die tatsächlichen personenbezogenen Daten der juristischen Person von A stehen oder lediglich der Minecraft-Nickname von A.
Greift hier das Urheberrecht? Geistiges Eigentum? Ist die bisher erschaffene Minecraft-Welt „entführt“ worden oder wurde sie gutgläubig übergeben?
also selten so einen schwachsinn gelesen, wenn nicht geregelt ist, gehen natürlich auch keine rechte über…
Im Ursprungsposting stand doch eindeutig drin, dass Person B sich bereit erklärt hat, als „Root Hoster“ zu agieren und A dies angeboten hat, und A dieses Angebot angenommen hat.
Für den Fall, dass Dir nicht klar ist, was ein „Root Hoster“ ist: Ein Root Hoster besitzt sämtliche Rechte und Pflichten bezüglich sämtlicher Daten, welche auf dem Root Server hinterlegt sind.
Ich zitiere hier mal:
Der Benutzer mit den Root-Rechten hat als einziger Benutzer auf einem Unix-Computer uneingeschränkte Rechte, was sich insbesondere bei Dateiverwaltung (Dateirechte etc.) … auszeichnet.
Somit hat sich A explizit mit der Übergabe des „Root-Hostings“ an B damit einverstanden erklärt, „uneingeschränkte Rechte“ über die Daten an B zu übergeben.
Wer sowas tut ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein, der wird vor Gericht auch wenig Erfolg haben, denn das zählt irgendwo zwischen Fahrlässig und Vorsätzlich.
Das ist etwa so wie einem Fremden die Autoschlüssel in die Hand zu drücken und sich dann zu wundern, wenn die Behörden wegen Unfall mit Fahrerflucht vor der Haustür stehen …
Ansonsten, wenn wir schon beim Thema „Schwachsinn“ sind: Welche Rechte hat A überhaupt, denn das Betreiben eines Servers zu einem proprietären System ist in sich schon ein Thema, bei dem es bezüglich „geistiges Eigentum“ ziemlich schwierig wird.
Die Frage ist, welche Rechte an den Daten der Betreiber A tatsächlich besaß, denn nur auf die kann er sich auch berufen.
oder man macht es richtig, geht zum anwalt und lässt direkt eine einstweilige verfügung auf nutzungsunterlassung gegen den ersteller bewirken, das geht schneller und arbeitet auch viel besser.
Im Prinzip hast Du Recht, aber auch nur theoretisch.
Wenn noch nicht mal geklärt ist, ob A tatsächlich namentlich erwähnt wird oder nur „Minecraft_R0xx0r1337“ als Forenbetreiber angegeben wurde, ist doch fragwürdig, ob ein Anwalt hier tatsächlich sinnvoll tätig werden kann.
Denn: Wenn A nicht mal beweisen kann, dass es sich bei der im Impressum des Forums angegebenen Person auch tatsächlich um A handelt (und dass nicht A in der Praxis tatsächlich versucht, die Identität von B zu stehlen) dann wird der Anwalt genau gar nichts erreichen.
Hier sind zu viele offene Fragen.
Bevor man mit sowas zum Anwalt geht, sollte man wenigstens klären, in wie weit die juristische Person A tatsächlich betroffen ist oder nur ein virtuelles Alias jener Person.
Möglicherweise kann ein Anwalt hier gar nicht helfen. Aber wenn man eine gute Rechtsschutzversicherung hat, kann man die ja beschäftigen.
Gruß,
Michael