Internet-Recht: Spiele-Welt "entführt"?

Gedankenspiel: Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Person A betreibt einen Minecraft Gamesserver inclusive Teamspeak und Website. „A“ hat mit einer neu auf dem Server hinzugekommenen Person B zusammen eine Community eröffnet, wobei sich Person B nun als „Root-Hoster“ bereit erklärt und alle Kosten trägt.
Person A hat alle die von ihm und weiteren Mitgliedern erschaffene Minecraft-Welt auf den neuen Root-Server von Person B überspielt. Anschließend allerdings überträgt sich „B“ sämtliche administratorischen Rechte auf sich selber, indem er die Admin-Zugangsdaten ändert und die bisherigen Mitglieder „bannt“.
Person B richtet nun ein neues Forum ein, wobei sie allerdings unsere Person A im Impressum als Betreiber der Community darstellt.

Greift hier das Urheberrecht? Geistiges Eigentum? Ist die bisher erschaffene Minecraft-Welt „entführt“ worden oder wurde sie gutgläubig übergeben? Welche Konsequenzen hat es für die geschasste Person A, wenn sie als alleinige Verantwortliche im Impressum eines Forums steht, das sie gar nicht betreut bzw. betreuen kann?

Klauen, kopieren, imitieren…
Hallöchen,

Gedankenspiel: Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Person A hat alle die von ihm und weiteren Mitgliedern
erschaffene Minecraft-Welt auf den neuen Root-Server von
Person B überspielt. Anschließend allerdings überträgt sich "B
i>" sämtliche administratorischen Rechte auf sich selber,
indem er die Admin-Zugangsdaten ändert und die bisherigen
Mitglieder „bannt“.

Was hindert Person A daran, den Zustand von vor der Übernahme auf einem anderen Server wiederherzustellen? Nichts.
Person B kann viel Spaß haben in einer Community, in der sämtliche User gebannt sind.

Person B richtet nun ein neues Forum ein, wobei sie allerdings unsere Person A im Impressum als Betreiber der Community darstellt.

Das fällt unter „Nicknapping“: http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdiebstah…
Prinzipiell darf Person B das nicht, aber bei ~1mio Fällen pro Jahr ist die Frage, ob die Behörden dem Thema nachgehen, wenn kein signifikanter wirtschaftlicher Schaden nachweisbar ist.

Greift hier das Urheberrecht? Geistiges Eigentum? Ist die bisher erschaffene Minecraft-Welt „entführt“ worden oder wurde sie gutgläubig übergeben?

Sie ist prinzipiell übergeben worden. Da keine Lizenzvereinbarung vorliegt, ist erst mal davon auszugehen, dass der Eigentümer des Servers durch die einvernehmliche Einspielung der Daten sämtliche Nutzungsrechte erhält. (Deswegen tut man sowas auch nicht.)

Welche Konsequenzen hat es für die geschasste Person A, wenn sie als alleinige Verantwortliche im Impressum eines Forums steht, das sie gar nicht betreut bzw. betreuen kann?

Person A kann jederzeit - notfalls gerichtlich - einfordern, dass sie dort nicht länger erwähnt wird. Neben Nicknapping greift hier das BDSG, welches Person A jederzeit ermöglicht, von Person B einzufordern, sämtliche personenbezogenen und -beziehbaren Daten aus dem System zu entfernen, da der von Person A zugesicherte Verwendungszweck entfallen ist.

Im Übrigen kann die Verwendung der personenbezogenen Daten von A durch B zum Zwecke eigener Vorteilsnahme ganz, ganz übel enden … je nach dem was B damit anstellt, wenn A Schaden erleidet, ist B nämlich zum Schadensersatz verpflichtet und wenn B sich arglistig Vorteile verschafft, kommen ganz schnell Betrugsparagraphen etc. mit dazu.

Gruß,
Michael

Hallöchen,

Gedankenspiel: Wie sieht die rechtliche Lage aus?

Person A hat alle die von ihm und weiteren Mitgliedern
erschaffene Minecraft-Welt auf den neuen Root-Server von
Person B überspielt. Anschließend allerdings überträgt sich "B
i>" sämtliche administratorischen Rechte auf sich selber,
indem er die Admin-Zugangsdaten ändert und die bisherigen
Mitglieder „bannt“.

Was hindert Person A daran, den Zustand von vor der Übernahme
auf einem anderen Server wiederherzustellen? Nichts.
Person B kann viel Spaß haben in einer Community, in der
sämtliche User gebannt sind.

was hindert den User, Bier zu trinken und zu grillen? selbe antwort, hat genau so wenig mit der frage zu tun

Person B richtet nun ein neues Forum ein, wobei sie allerdings unsere Person A im Impressum als Betreiber der Community darstellt.

Das fällt unter „Nicknapping“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdiebstah…
Prinzipiell darf Person B das nicht, aber bei ~1mio Fällen pro
Jahr ist die Frage, ob die Behörden dem Thema nachgehen, wenn
kein signifikanter wirtschaftlicher Schaden nachweisbar ist.

aha, ein falsches impressum angeben ist neuerdings ein Nicknapping? und ich dachte immer, da komtm tmg §5 und §6 für in Frage. du kannst deine aussage aber bestimmt auch mit einer hausnummer untermauern.

Greift hier das Urheberrecht? Geistiges Eigentum? Ist die bisher erschaffene Minecraft-Welt „entführt“ worden oder wurde sie gutgläubig übergeben?

Sie ist prinzipiell übergeben worden. Da keine
Lizenzvereinbarung vorliegt, ist erst mal davon auszugehen,
dass der Eigentümer des Servers durch die einvernehmliche
Einspielung der Daten sämtliche Nutzungsrechte erhält.
(Deswegen tut man sowas auch nicht.)

also selten so einen schwachsinn gelesen, wenn nicht geregelt ist, gehen natürlich auch keine rechte über…

Welche Konsequenzen hat es für die geschasste Person A, wenn sie als alleinige Verantwortliche im Impressum eines Forums steht, das sie gar nicht betreut bzw. betreuen kann?

Person A kann jederzeit - notfalls gerichtlich - einfordern,
dass sie dort nicht länger erwähnt wird. Neben Nicknapping
greift hier das BDSG, welches Person A jederzeit ermöglicht,
von Person B einzufordern, sämtliche personenbezogenen und
-beziehbaren Daten aus dem System zu entfernen, da der von
Person A zugesicherte Verwendungszweck entfallen ist.

oder man macht es richtig, geht zum anwalt und lässt direkt eine einstweilige verfügung auf nutzungsunterlassung gegen den ersteller bewirken, das geht schneller und arbeitet auch viel besser.

Root Hosting und Besitzübergang

Was hindert Person A daran, den Zustand von vor der Übernahme
auf einem anderen Server wiederherzustellen? Nichts.
Person B kann viel Spaß haben in einer Community, in der
sämtliche User gebannt sind.

was hindert den User, Bier zu trinken und zu grillen? selbe antwort, hat genau so wenig mit der frage zu tun

Öhm, das meinst Du, aber gut, dass Meinungen hier gleich „Wissen“ sind.

Im Prinzip ist Folgendes passiert:

  • Im Einvernehmen zwischen A und B sind Daten von einem Server unter der Kontrolle von A auf einen Server im Besitz und unter vollständiger Verfügungsgewalt von B kopiert worden.
  • Nach Übergabe der Daten hat B die Daten auf diesem Server modifiziert, so dass alle bisherigen User die Daten nicht mehr nutzen können.
  • A ist mit der Modifikation der Daten nicht einverstanden.

Es hindert A nichts daran, den Ursprungszustand auf einem anderen Server wieder herzustellen, so als wie wenn B nie tätig geworden wäre. A kann jederzeit einen Server hochziehen und der ursprünglichen Community die ursprünglichen Rechte wiedergeben. A ist jederzeit imstande, den Ursprungszustand von vor der Übergabe herzustellen.

Das ist was völlig Anderes als „Bier trinken gehen“ und es hat durchaus etwas mit der Sache zu tun, da IT-Recht und Sachrecht zwei völlig verschiedene paar Schuhe sind.

Person B richtet nun ein neues Forum ein, wobei sie allerdings unsere Person A im Impressum als Betreiber der Community darstellt.

Das fällt unter „Nicknapping“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdiebstah…
Prinzipiell darf Person B das nicht, aber bei ~1mio Fällen pro
Jahr ist die Frage, ob die Behörden dem Thema nachgehen, wenn
kein signifikanter wirtschaftlicher Schaden nachweisbar ist.

aha, ein falsches impressum angeben ist neuerdings ein Nicknapping? und ich dachte immer, da komtm tmg §5 und §6 für in Frage. du kannst deine aussage aber bestimmt auch mit einer hausnummer untermauern.

Das hängt natürlich davon ab, ob im Impressum die tatsächlichen personenbezogenen Daten der juristischen Person von A stehen oder lediglich der Minecraft-Nickname von A.

Greift hier das Urheberrecht? Geistiges Eigentum? Ist die bisher erschaffene Minecraft-Welt „entführt“ worden oder wurde sie gutgläubig übergeben?

also selten so einen schwachsinn gelesen, wenn nicht geregelt ist, gehen natürlich auch keine rechte über…

Im Ursprungsposting stand doch eindeutig drin, dass Person B sich bereit erklärt hat, als „Root Hoster“ zu agieren und A dies angeboten hat, und A dieses Angebot angenommen hat.

Für den Fall, dass Dir nicht klar ist, was ein „Root Hoster“ ist: Ein Root Hoster besitzt sämtliche Rechte und Pflichten bezüglich sämtlicher Daten, welche auf dem Root Server hinterlegt sind.
Ich zitiere hier mal:
Der Benutzer mit den Root-Rechten hat als einziger Benutzer auf einem Unix-Computer uneingeschränkte Rechte, was sich insbesondere bei Dateiverwaltung (Dateirechte etc.) … auszeichnet.

Somit hat sich A explizit mit der Übergabe des „Root-Hostings“ an B damit einverstanden erklärt, „uneingeschränkte Rechte“ über die Daten an B zu übergeben.

Wer sowas tut ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein, der wird vor Gericht auch wenig Erfolg haben, denn das zählt irgendwo zwischen Fahrlässig und Vorsätzlich.
Das ist etwa so wie einem Fremden die Autoschlüssel in die Hand zu drücken und sich dann zu wundern, wenn die Behörden wegen Unfall mit Fahrerflucht vor der Haustür stehen …

Ansonsten, wenn wir schon beim Thema „Schwachsinn“ sind: Welche Rechte hat A überhaupt, denn das Betreiben eines Servers zu einem proprietären System ist in sich schon ein Thema, bei dem es bezüglich „geistiges Eigentum“ ziemlich schwierig wird.
Die Frage ist, welche Rechte an den Daten der Betreiber A tatsächlich besaß, denn nur auf die kann er sich auch berufen.

oder man macht es richtig, geht zum anwalt und lässt direkt eine einstweilige verfügung auf nutzungsunterlassung gegen den ersteller bewirken, das geht schneller und arbeitet auch viel besser.

Im Prinzip hast Du Recht, aber auch nur theoretisch.
Wenn noch nicht mal geklärt ist, ob A tatsächlich namentlich erwähnt wird oder nur „Minecraft_R0xx0r1337“ als Forenbetreiber angegeben wurde, ist doch fragwürdig, ob ein Anwalt hier tatsächlich sinnvoll tätig werden kann.

Denn: Wenn A nicht mal beweisen kann, dass es sich bei der im Impressum des Forums angegebenen Person auch tatsächlich um A handelt (und dass nicht A in der Praxis tatsächlich versucht, die Identität von B zu stehlen) dann wird der Anwalt genau gar nichts erreichen.

Hier sind zu viele offene Fragen.

Bevor man mit sowas zum Anwalt geht, sollte man wenigstens klären, in wie weit die juristische Person A tatsächlich betroffen ist oder nur ein virtuelles Alias jener Person.

Möglicherweise kann ein Anwalt hier gar nicht helfen. Aber wenn man eine gute Rechtsschutzversicherung hat, kann man die ja beschäftigen.

Gruß,
Michael

Was hindert Person A daran, den Zustand von vor der Übernahme
auf einem anderen Server wiederherzustellen? Nichts.
Person B kann viel Spaß haben in einer Community, in der
sämtliche User gebannt sind.

was hindert den User, Bier zu trinken und zu grillen? selbe antwort, hat genau so wenig mit der frage zu tun

Öhm, das meinst Du, aber gut, dass Meinungen hier gleich
„Wissen“ sind.

nein, das sind fakten.

Im Prinzip ist Folgendes passiert:

  • Im Einvernehmen zwischen A und B sind Daten von einem Server
    unter der Kontrolle von A auf einen Server im Besitz und unter
    vollständiger Verfügungsgewalt von B kopiert worden.
  • Nach Übergabe der Daten hat B die Daten auf diesem Server
    modifiziert, so dass alle bisherigen User die Daten nicht mehr
    nutzen können.
  • A ist mit der Modifikation der Daten nicht einverstanden.

da kommt schon als erstes mal das urheberrecht ins spiel, müsste man genauer prüfen

Es hindert A nichts daran, den Ursprungszustand auf einem
anderen Server wieder herzustellen, so als wie wenn B nie
tätig geworden wäre. A kann jederzeit einen Server hochziehen
und der ursprünglichen Community die ursprünglichen Rechte
wiedergeben. A ist jederzeit imstande, den Ursprungszustand
von vor der Übergabe herzustellen.

genau mit dem argument kannst du gern mal microsoft erklären, das du ihr os verwendet hast und da jetzt eigentümer bist, weil du einen „root“ account hast, sie können es ja auch bei sich so laufen lassen. manchmal frage ich mich, wieso die leute nicht …

Das ist was völlig Anderes als „Bier trinken gehen“ und es hat
durchaus etwas mit der Sache zu tun, da IT-Recht und Sachrecht
zwei völlig verschiedene paar Schuhe sind.

ok, dann nenn mir doch mal das gesetz, das das it recht regelt, komm mal butter bei die fischen? sonsten bleiben wir schon mal bei den „normalen“ gesetzen, und da gibt es auch
Immaterielles Güter und och, die sind ja im BGB und anderen gesetzen schon geregelt

Person B richtet nun ein neues Forum ein, wobei sie allerdings unsere Person A im Impressum als Betreiber der Community darstellt.

Das fällt unter „Nicknapping“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdiebstah…
Prinzipiell darf Person B das nicht, aber bei ~1mio Fällen pro
Jahr ist die Frage, ob die Behörden dem Thema nachgehen, wenn
kein signifikanter wirtschaftlicher Schaden nachweisbar ist.

aha, ein falsches impressum angeben ist neuerdings ein Nicknapping? und ich dachte immer, da komtm tmg §5 und §6 für in Frage. du kannst deine aussage aber bestimmt auch mit einer hausnummer untermauern.

Das hängt natürlich davon ab, ob im Impressum die
tatsächlichen personenbezogenen Daten der juristischen Person
von A stehen oder lediglich der Minecraft-Nickname von A.

er gibt person a als betreiber im impressum an, das ist eindeutig

Greift hier das Urheberrecht? Geistiges Eigentum? Ist die bisher erschaffene Minecraft-Welt „entführt“ worden oder wurde sie gutgläubig übergeben?

gutgläubig? will will man sowas sonst übergeben? bösgläubig? wenn man einem dienstleister die daten übergibt, ist die nutzung doch mehr als eindeutig

also selten so einen schwachsinn gelesen, wenn nicht geregelt ist, gehen natürlich auch keine rechte über…

Im Ursprungsposting stand doch eindeutig drin, dass Person B
sich bereit erklärt hat, als „Root Hoster“ zu agieren und A
dies angeboten hat, und A dieses Angebot angenommen hat.

Für den Fall, dass Dir nicht klar ist, was ein „Root Hoster“
ist: Ein Root Hoster besitzt sämtliche Rechte und Pflichten
bezüglich sämtlicher Daten, welche auf dem Root Server
hinterlegt sind.
Ich zitiere hier mal:

keine ahnung wo du das ausgegraben hast, aber es hat nichts mit einem root hoster zu tun.

Die Frage ist, welche Rechte an den Daten der Betreiber A
tatsächlich besaß, denn nur auf die kann er sich auch berufen.

und ich bleib bei schwachsinn, der root hoster ist eine dienstleister, der einen root server zu verfüngung stellt. das hat aber nicht aber auch gar nichts mit der verwendung von daten zu tun. es ist nicht mehr als eine DIENSTLEISTUNG und der hoster erwirb aber auch GAR KEINE RECHTE AN DEN DATEN! Wie kommst du auf das dünne Brett, das man aufgrund von Systemrechten EIGENTÜRMER von Daten wird?

oder man macht es richtig, geht zum anwalt und lässt direkt eine einstweilige verfügung auf nutzungsunterlassung gegen den ersteller bewirken, das geht schneller und arbeitet auch viel besser.

Im Prinzip hast Du Recht, aber auch nur theoretisch.
Wenn noch nicht mal geklärt ist, ob A tatsächlich namentlich
erwähnt wird oder nur „Minecraft_R0xx0r1337“ als
Forenbetreiber angegeben wurde, ist doch fragwürdig, ob ein
Anwalt hier tatsächlich sinnvoll tätig werden kann.

s.u.

Denn: Wenn A nicht mal beweisen kann, dass es sich bei der im
Impressum des Forums angegebenen Person auch tatsächlich um A
handelt (und dass nicht A in der Praxis tatsächlich versucht,
die Identität von B zu stehlen) dann wird der Anwalt genau gar
nichts erreichen.

wieso? wenn ein nick drin steht, ist ein verstoss gegen die impressumspflicht und wenn eine falsche adresse drin steht auch, wo ist das problem?

Hier sind zu viele offene Fragen.

Bevor man mit sowas zum Anwalt geht, sollte man wenigstens
klären, in wie weit die juristische Person A tatsächlich
betroffen ist oder nur ein virtuelles Alias jener Person.

was eigentlich komplette egal ist

aber da du ja hier wirklich sehr wilde meinungen vertrittst, poste doch mal bitte den namen des „it-rechts“ und ein paar hausnummern, die deine meinung untermauern.

ps: wenn du wirklich mal was über „it.recht“ lesen willst

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materiali…

Vielen Dank für Eure heisse Diskussion. Es ist gut, dass wir hier zwei so verschiedene Meinungen haben, somit ist der „Fall“ auch diskutierbar.

Also:
Person A - so die Hypothese - sei mit vollem Namen, realer Adresse sowie mailadresse im Impressum genannt.

Was möchte ich mit meinem threat erreichen?
Möglichst viele Meinungen zu Frage: „Wer hat hier jetzt den Hut auf“.

Wir haben eigentlich 2 Themen:
Ein falscher Name im Impressum (bzw. der richtige Name im falschen Impressum)
und
Wer hat jetzt das „Recht“ an der minecraft-Welt.

Grüße und happy fighting!
Sopheus

moin,

na meinung würde ich das nicht nennen, da hat jemand einfach gar keine ahnung vom deutschen recht und glaubt, mit it begriffen jura erklären zu können…

Vielen Dank für Eure heisse Diskussion. Es ist gut, dass wir
hier zwei so verschiedene Meinungen haben, somit ist der
„Fall“ auch diskutierbar.

Also:
Person A - so die Hypothese - sei mit vollem Namen, realer
Adresse sowie mailadresse im Impressum genannt.

Was möchte ich mit meinem threat erreichen?
Möglichst viele Meinungen zu Frage: „Wer hat hier jetzt den
Hut auf“.

Wir haben eigentlich 2 Themen:
Ein falscher Name im Impressum (bzw. der richtige Name im
falschen Impressum)

tmg §5 §6

Wer hat jetzt das „Recht“ an der minecraft-Welt.

kommt drauf an, wenn die welt eine gewisse schöpfungshöhe erreich hat, dann kommt das urheberrecht in frage.
anderesseit wurden die datein dem b nur zum hosten übergeben, ein eigenes nutzungsrecht wurde nicht vereinbart. somit hätte er sie eigentlich zu löschen, wenn der auftrag endet. das müsste man genauer prüfen…

Sopheus