Internet-Rechte

Zuerst einmal Moin moin aus dem hohen Norden.

Eine Rechtsfrage hätte ich da bezüglich des Internets:

Vorgeschichte: Ein Tatto&amp:stuck_out_tongue_winking_eye:iercingstudio macht Intimfotos der Tattoos und Intimfotos von den Piercings (selbstverständlich mit Einwilligung der Betroffenen und Erlaubnis der Darstellung im Internet!).
Frage ist: Diese Intimfotos zeigen nun „Offensichtliches“. Ich als Webmaster möchte selbstverständlich darauf achten, wie ich diese nun anbiete. Die Frage ist, kann ich auf der Website angeben, dass es sich hierbei um Intimfotos handelt und der folgende Zugang ausschl. an Personen ab 18 Jahren zu öffnen ist?

Ich würde halt einfach auf der Internetseite angeben:
Achtung, das folgende Popup zeigt…blabla. Eintritt erst ab 18 Jahren. Sollten Sie keine 18 Jahre sein…blabla.

Wäre das rechtlich gesehen möglich, oder muss all das absolut geschützt dargestellt werden (mit Passwortvergabe und und und…). Auf vielen Internetseiten (wirklich schmutzige Seiten,…) habe ich gesehen, dass die das gleich ganz dick und fett auf der index-seite schon zeigen. Darf ich das damit auch, wobei hier anzumerken ist, dass ich ja erstens darauf hinweise und zweitens ein seriöses Geschäft betreibe?

Vielen Dank für Ihre/Eure Informationen.

Viele Grüße an Alle.
Chairwalkz

Hallo!

Als Betreiber bist du verantworlich, dass pornographische Inhalte nicht an unter 18-Jährige gelangen. Wie du dies letztendlich bewerkstelligst, ist egal. Du musst dies nur einigermaßen sicherstellen. Hierfür gibt es z.B. die diversen Persocheck-Seiten etc., denen du dich anschließen kannst. Du kannst aber nicht Pornohefte in der Grundschule auslegen und einen Zettel dranhängen „Lesen erst ab 18 Jahre erlaubt“. Dies geht nicht!

Gruß
Falke

Als Betreiber bist du verantworlich, dass pornographische
Inhalte nicht an unter 18-Jährige gelangen.

Ist ein Foto eines Piercings oder eines Tatoos notwendig pornografisch? Wohl kaum, auch dann nicht, wenn Piercing oder Tätowierung auf primären Geschlechtsteilen angebracht sind. Selbst die Abbildung von Schwänzen und Mösen im Biologiebuch für die Unterstufe ist in den seltesten Fällen von einer Altersabfrage abhängig.

Es gibt also keinen Grund, hier irgendeine Form der Altersverifikation anzubringen.

IANAL
Schorsch

Hallo!

Es geht hier nicht um die Klärung, ob die Aufnahmen nun pornographisch oder nicht sind. Hier hast du den Inhalt der Frage missverstanden. Es geht darum, wie ein Zugangsschutz eingerichtet werden kann, der nur User ab 18 Jahre den Eintritt gewährt. Mehr nicht.

Gruß
Falke