Internet Schuhe gekauft, Sohle löst, Rückgaberecht

Hallo,
Käufer A hat im Internet Schuhe am 1.1.2010 gekauft. Die Schuhe hat er bezahlt und auch erhalten. Beim Erhalten waren die Schuhe ok. Nach ein paar mal tragen löst sich die Sohle.

Hat er das Recht auf Rückgabe?

hallo tim,
bin zwar kein rechtsanwalt, doch laut meiner erfahrung bei ebay ist es so: wenn
es sich um einen privaten verkauf handelt und der verkäufer den üblichen satz:
‚privatverkauf, daher kein umtausch etc.‘ dazu geschrieben hat, hat der käufer
kein recht auf umtausch. du als verkäufer musst einschätzen, ob es wirklich ein
qualitätsmangel am schuh war – dann würde ich ihm anbieten, gegen vorlage der
rechnung die kosten für den schuster anteilig zu übernehmen. meinst du
ehrlicherweise, der käufer hat die schuhe schlecht behandelt (nässe o.ä.) würde
ich ihm das erklären und nichts rückerstatten.
du kannst aber auch beim ebay-kundenservice erkundigungen zu deinem fall
einholen.
auf jeden fall würde ich bei ebay immer fair bleiben und lieber mal einen euro
verlust machen. 1. ist das die idee von ebay und 2. kann der käufer dir auch im
nachhinein noch eine wirklich miese bewertung reinhauen. meine erfahrung hat
mich gelehrt, das verkäufer mit auch nur geringfügig schlechten bewertungen
(z.b. ‚ware war nicht einwandfrei.‘) sehr viel weniger bieter haben und ihre waren
zu einem schlechteren preis losschlagen.
viele grüße

Hi Tim,
als erstes müßte ich wissen, wo im Internet die Schuhe gekauft wurden. Sollte es ein Händler wie Bader oder Zalando sein, dann hat man ein Recht die Ware zu reklamieren. Bei ebay-Händlern sieht das teilweise schon anders aus.
Ich hoffe, daß meine unmaßgebliche Meinung Dir weiterhelfen kann.
Liebe Grüße, Heidi

Hallo Tim,
kann dazu keine Auskunft geben und weiß auch nicht wieso Sie mich zur Beantwortung ausgewählt haben.