Internet sperren

Hallo,

ich habe als Betriebssystem Windows 7 installiert und möchte einem Nutzer das Internet sperren, sodass er es nicht mehr benutzen kann.
Falls das nicht geht:
Wie kann ich mit einer Software oder einem einem Programm das bereits dabei ist (Firewall…) einzelnen Programmen verbieten auf das Netz zuzugreifen?

Vielen Dank!

Lukas

Hallo,

Wie kann ich mit einer Software oder einem einem Programm das
bereits dabei ist (Firewall…) einzelnen Programmen verbieten
auf das Netz zuzugreifen?

Das hängt davon ab, welche Firewall du verwendest und wie sie konfiguriert werden muss. Meine Kristallkugel ist leider grad zur Reparatur, sorry… :wink:)

Plan B: wenn der User entsprechend wenig Rechte hat, dann kann es auch durchaus hilfreich sein, einzelne Programme (z.B. Browser) mit einem Proxy in Form von 127.0.0.1 zu versehen. Aber das ist natürlich wartungsaufwendig. Sprich: sobald du mehrere User hast, artet das ganz schnell in richtig viel Arbeit aus…

Grüße,
Lizzie

Hallo Guender,

lies mal:
http://social.answers.microsoft.com/Forums/de-DE/w7s…

(Anmerkung: In Vista konnte man unter Jugendschutz noch eine Black- und eine Whiteliste führen.)

Grüße Culles

Schöne neue Welt

lies mal:
http://social.answers.microsoft.com/Forums/de-DE/w7s…

Lies dazu auch: http://www.heise.de/software/download/family_safety/…

Bemerkenswert besonders folgender Satz: Das bedeutet, dass Microsoft das Surfverhalten jedes Kindes unter einem personalisierten Account erfasst.

Geht’s noch gruseliger?

Gruß

Hallo,

Microsoft verwaltet zwar personalisierte Filter, wie das andere DNS-Surfer auch tun, aber mißbraucht dies nicht zum Aufzeichnen und Auswerten den Surfverhaltens. Jeder Provider könnte übrigens auch die von einem Benutzer aufgesuchten Seiten mit Datum und Uhrzeit registrieren, was ebenfalls nicht zulässig ist. Seit heute ist sogar das Speichern der Beginn- und Endezeitzeit der Internetnutzung eines Teilnehmers mit Angabe der verwendeten IP-Adresse verboten (Vorratsdatenspeicherung). Die Gewaltverbrecher freut’s, du siehst, es geht tatsächlich noch gruseliger!

Grüße Culles

Hallo,

kein „Gewaltverbrechen“ ist über das Internet möglich. Auch íst es pure Polemik, wenn man das Einhalten von Grundrechten als Gewinn für Verbrecher dastellt. Weiterhin konnte man 2008 schon Verbrechen im Internet aufklären, und da gab es das Gesetz noch nicht.

Also wenn du ein Problem mit dem Rechtsstaat oder den Menschenrechten hast, dann bist du in Deutschland falsch.

hth

2 Like

ich habe keine Probleme mit dem Rechtstaat. Die Vorratsdatenhaltung dient dem Schutz des Bürgers. Nur bei einer richterlichen Anordnung beim Vorliegen einer großer Straftat war ihre Auswertung erlaubt. Interessant ist, dass die Karlsruher Richter die EG-Vorlagen für verfassungskonform bezeichnen, nur nicht die Umsetzung ins deutsche Recht. Also wird das ganze wohl auf eine Verfassungsänderung hinauslaufen. Ob sich dafür allerdings eine Merhheit finden wird, ist fraglich. Jedenfalls kann nun jeder unbefangen einen telefonischen Kontakt mit Terroristen aufnehmen oder ihnen eine E-Mail zusenden, ohne dass er damit rechnen muss, dass gegen ihn Ermittlungen geführt werden.
Nach Artikel 10 des Grundgesetzes, hinter dem ich stehe, sind das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich.
Beschränkungen dürfen aber aufgrund eines Gesetzes erlassen werden.

Grüße Culles

Dafür würd ich dir am liebsten 20 Sternchen geben.

*******************

Nur bei einer richterlichen Anordnung beim Vorliegen einer großer Straftat war ihre Auswertung erlaubt.

Ach ja?
Dann ist Filesharing eines einzigen Musikstückes jetzt eine große Straftat?

Dieses Gesetz wurde bereits jetzt gegen den Bürger mißbraucht - und wir wissen glaube ich alle, das das noch weiter gehen wird, wenn man nicht frühzeitig eingreift.

Lies mal hier:
http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB9…
Dann weisst du, was man mit reinen Verbindungsdaten alles anfangen kann. Und dann bekommst du auch ein Problem mit dem „Rechtsstaat“.

lg, mabuse

der kleine aber feine Unterschied liegt darin, das die Vorlage viel weniger verlangt, als die Deutsche Umsetzung. Die Vorlage dient zur Terrorbekämpfung (wobei damit bis jetzt kein Terroranschlag verhindert werden kann, sondern sie dienen nur de Aufklärung) wobei in Deutschland fast schon ohne Verdacht oder Richtervorbehalt die Daten genutz werden sollten. Sowas wie eine Rasterfahndung 2.0.
Weiterhin gibt es in Deutschland viel zu wenig geschulte und Ausgerüstete Hilfebeamten der Staatsanwaltschaft. Somit dient diese „Sammelwut“ vorallen Lobbys wie der Abmahnindustrie, die damit Geld verdienen wollen.
hth

1 Like

Hallo,

das Gesetz wurde nicht gegen die Bürger missbraucht, es hat aber Sittenstrolche, wie z.B. den Bürgermeister meiner Nachbarstadt und andere Kriminelle ihrer gerechten Strafe zugeführt. Aufgrund der seit gestern geänderten Rechtslage haben sie jetzt wahrscheinlich die Möglichkeit, der Verbüßung ihrer Strafe noch zu entkommen.

Filesharing urheberrechtlich geschützter Dateien, ist keine große Straftat und wurde auch mit den Daten der Vorratsdatenspeicherung nicht verfolgt. Die Befürchtung (genannt „Dammbruch“), dass auch dieses Vergehen geahndet werden kann, hat mehr als 30000 Personen dazu bewegt, in Karlsruhe Klage einzureichen. Für geklaute Lieblingsfilme haben sie ihr Recht erkämpft - und gewonnen.

Herzlichen Glückwunsch!

Grüße Culles

Filesharing urheberrechtlich geschützter Dateien, ist keine große Straftat und wurde auch mit den Daten der Vorratsdatenspeicherung nicht verfolgt.

Oh doch, das wurden sie.
Ich kann dir die Abmanhungen gerne zu kommen lassen.

Das schöne an der Sache ist, das aufgrund des Torrent-Protokolls (welches Abbrüche erst sehr spät bemerkt) in Verbindung mit der 24-h-Zwangstrennung auch Leute, die gar kein Filesharing nutzen, in die Abmahnfalle geraten.

lg, mabuse

Hallo,
der Tatsache, dass es Abmahnungen beim Kopieren urheberrechtlich geschützter Daten gibt, wird nicht widersprochen. Aber wenn solche Abmahnungen sich auf die Vorratsdatenspeicherung berufen, waren sie nicht rechtens. Sie sind es jetzt erst recht nicht.

Lies mal http://blog.freeware.de/internet/filesharing-2/vorra…

Danach benutzt die Medienindustrie anscheinend Bestandsdaten, die auch weiterhin für 7 Tage gespeichert werden dürfen. Selbst bei der Herausgabe dieser Daten gibt es von Providern Verweigerungen, da es rechtlich anscheinend unklar ist, ob diese Daten selbst polizeilichen Ermittlern mitgeteilt werden dürfen: So wurde z.B. bei einem angekündigten Selbstmord der Polizei von zwei Telekom-Mitarbeitern der Wohnort des IP-Inhabers nicht mitgeteilt. Dem Mann konnte daher zwar nicht geholfen werden. Dafür lebt aber der falsch verstandene Datenschutz weiter!

Grüße Culles

kann es sein, das du nicht weisst, welche daten unter die voratsdatenspeicherung fallen? ips z.b. fallen eben nicht darunter und werden weiter gespeichert, und die sind das wichtigeste, wenn man im internet fälle aufklären will.
aber wieso muss denn 6 monate gespeichert werden, wenn ich angerufen habe oder welche emails ich geschickt habe?
hth

Hei!

Aber wenn solche Abmahnungen sich auf die Vorratsdatenspeicherung berufen, waren sie nicht rechtens. Sie sind es jetzt erst recht nicht.

Sie berufen sich nicht darauf - sie nutzen es nur.

Danach benutzt die Medienindustrie anscheinend Bestandsdaten, die auch weiterhin für 7 Tage gespeichert werden dürfen.

Richtig.
Aber letztens wurden auch Bestandsdaten nach gut einem Monat noch herausgegeben. Im übrigen sind die sieben Tage bei Bestandsdaten durchaus nicht unumstritten. Wenn man sie zur Gebührenerhebnung braucht, klar, aber bei Flatratekunden?
Es gibt (gab) Provider, die diese Daten gar nicht abspeicherten

Selbst bei der Herausgabe dieser Daten gibt es von Providern Verweigerungen, da es rechtlich anscheinend unklar ist, ob diese Daten selbst polizeilichen Ermittlern mitgeteilt werden dürfen

Nö.
Die werden per Gericht eingefordert und regelmäßig sogar privaten/Anwaltskanzleien übergeben. Einspruch/Verweigerungen der Provider gibt es keine, weil die sogar Kohle dafür bekommen.

So wurde z.B. bei einem angekündigten Selbstmord der Polizei von zwei Telekom-Mitarbeitern der Wohnort des IP-Inhabers nicht mitgeteilt. Dem Mann konnte daher zwar nicht geholfen werden. Dafür lebt aber der falsch verstandene Datenschutz weiter!

Das liegt noch ein wenig anders, weil die Telekom nicht der Provider dieses Mannes war und daher diese Daten keineswegs rausgeben durfte.
Das Problem war ganz einfach, das der eigentliche Provider zur Ermittlung und Speicherung dieser Daten die Infrastruktur der Telekom nutzte und nicht in der Lage war, dort den gewünschten Datensatz schnell genug zu finden.

Das hat weniger mit Datenschutz zu tun (auch wenn Presse und Politik dies uns so verkaufen wollen), sondern lediglich mit technologischer Unfähigkeit. Schätze, das sich das jetzt ändern wird.

lg, mabuse

Hallo,
lies mal, was ich am 2.3. geschrieben habe. Im Übrigen hat Deutschland nur die Minimalforderungen der EG-Richtlinie 2006/24 umgesetzt. Auch dort wird in Artikel 5 (Kategorien von auf Vorrat zu speichernde Daten) in Abschnitt c, unter 2. Datum und Uhrzeit der An- und Abmeldung, zusammen mit der vom Internetzugangsanbieter einer Verbindung zugewiesenen IP-Adresse gefordert.
Es wurde in Deutschland auch nicht abgespeichert,wie du fälschlich behauptest, welche Mails du versendet hast, sondern wann du eine E-Mail und an wen verschickt hast. Also keine Inhaltsdaten. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
Es ist richtig, dass ich nicht weiss, welche Daten sonst noch von den Providern gespeichert und illegal weitergegeben werden. Belangen kann man aber niemanden aufgrund dieser Datenweitergabe. Was Vorratsdaten sind, ist im Amtsblatt der BRD und EG nachlesbar, solltest du auch mal tun und dich anschließend bei mir für deine dumme Bemerkung entschuldigen.

Culles

PS: Entschuldigt bitte meine späte Antwort; hier war der Internetzugang für einen halben Tag ausgefallen.

Hallo,

da du es ja so genau nimmst, die EU Vorlage ist eine Anti TERROR vorlage und eben nicht dafür da, das man sie für alles missbraucht.

gruss

Hallo,

Bestandsdaten (§ 3 TKG, Daten eines Teilnehmers, die für die
Begrundung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhaltnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden) sind per Gesetz Daten, die keinen Bezug zu einem konkreten Telekommunikationsvorgang besitzen. Sie dürfen nach § 14 TKG zur Strafverfolgung und Terrorabwehr weitergegeben werden. Das gilt auch ausdrücklich zum Schutz des geistigen Eigentums.
Das Urteil der Verfassungsrichter bezieht sich aber nicht darauf, sondern nur auf die nach $§ 113a und 113b gespeicherten Verkehrsdaten (Vorratsdaten).
Mit anderen Worten: Die Verfolgung von Dieben geistigen Eigentums wird durch die höchsrichterliche Entscheidung nicht beinträchtigt, dagegen die Verfolgung von schweren Straftaten.

Interessant ist die Feststellung der Verfassungsrichter, dass "1. Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG vorsieht, mit Art. 10 unseres Grundegesetzes nicht schlechthin unvereinbar ist, aber er dennoch die Umsetzung der der vorgesehen Mindestanforderung als verfassungswidrig bezeichnet. Das kann ich nicht nachvollziehen. Erst recht nicht eine sofortige Löschung der bisher gewonnenen Verbindungsdaten, obwohl der Senat selbst deren Speicherung zut Bekämpfung schwerer Strafen befürwortet.

Wenn als Bestandsdaten auch IP-Adressen gespeichert werden, so ist das auch nach meiner Rechtsauffasung nur rechtens, wenn sie zur Gebührenerfassung notwendig sind. Sie dürfen nach meiner Ansicht auch nur zu diesem Zwecke weitergeben werden. Offensichtlich scheint es aber so zu sein, dass findige Juristen genau diese Daten dazu benutzen, Verletzter des Urheberrechtes zu belangen (Ermittlung der IP-Adresse). Der Gesetzgeber, der einerseits die Strafverfolgung bei der Urheberrechtsverletzung ausdrücklich befürwortet, andererseits aber ausdrücklich die Verwendung der Vekehrsdaten in diesem Zusammenhang verbietet, müsste hier eine eindeutige Regelung schaffen.

Die Entscheidung des Bundesverfassngsgerichtes bietet für den Normalbürger als kein Mehr an Rechtsicherheit, vielmehr nehmen die Richter in Kauf, dass ein wirksames Werkzeug zu Terrorbekämpfung und Verfolgung schwerer Straftaten nicht mehr verwendet werden darf. Die Begründung, ein Paragraphenschungel, ist für den Bürger nicht nachvollziehbar. Leider gibt es auch noch keine brauchbare Übersetzung.
Hinzu kommt, dass bisher keiner zu sagen vermag, wie nun die EG-Richtlinie umzusetzen ist.
Die Karlsruher Richter haben dem Rechtsstaat damit bestimmt keinen Gefallen getan.

Grüße Culles

Hallo,

da hast du völlig Recht!

Grüße Culles

allerdings eine Merhheit finden wird, ist
fraglich. Jedenfalls kann nun jeder unbefangen einen
telefonischen Kontakt mit Terroristen aufnehmen oder ihnen
eine E-Mail zusenden, ohne dass er damit rechnen muss, dass
gegen ihn Ermittlungen geführt werden.

Wievile Terroropfer gab es eigentlich so letztes Jahr in der BRD?

Sebastian