Ich zwei Sachen habe und entschuldige mich für schlechtes deutsch.
Ich nicht wissen wie Titel nennen soll.
Erste Sache hier. Für zweite Sache neuen Titel weil so korrekt sein?
Mann nimmt teil an Wettbewerb im Internet. Geht um Nacktbilder bei Frauenzeitschrift im Internet.
Wenn man hat keinen Zugang dann man kann nur sehen keine Nacktbilder. Wenn man hat bezahlt Geld dann man kann sehen alle Bilder auch Nacktbilder.
Ex von Mann findet diese Bilder. Weil eifersüchtig sie ist schreibt sie an bei Facebook alle Freunde von Mann und alle Freunde von neuer Frau. Sie schreibt Seite aus Internet in Nachricht.
Die Freunde von Mann und neuer Frau Bilder sehen manche auch Nacktbilder weil bezahlt haben.
Der Mann findet nicht lustig das von Ex weil von Wettbewerb keiner wissen darf.
Eine Person schickt eigene Nacktbilder an eine Internetseite.
Die Internetseite veröffentlicht diese (im Bezahlbereich der Seite) und hatte auch von der Person das Recht dazu erhalten.
Die „Ex“ der Person entdeckt diese Bilder und informiert den Bekanntenkreis der Person davon.
Einige Personen aus dem Bekanntenkreis sind zahlende Nutzer der Internetseite und haben daher Zugang zu den Bildern.
Was kann Mann gegen Ex tun?
Daraus lernen, dass man im Internet nichts weitergeben sollte, von dem man will, dass es privat bleibt.
Falls die Bekannten die Bilder allerdings im Freundeskreis weiterverteilen, sollte man sich wegen Verletzung der Verbreitungsrechte an die Internetseite wenden. Auch eine streafbewehrte Unterlassungsaufforderung kann man nachdenken.