Internet und Computerrecht

Hallo alle zusammen,

vorgestern war seit langem mal wieder meine Ex-Freundin bei mir. Sie übernachtete bei mir in der Wohnung und ging an meinen Laptop während ich dann bei der Arbeit war. Daraufhin ging sie an meinen Facebook Account, der nicht durch ein Passwort geschützt war. Darüber hinaus hat sie eine Nachricht über meinen Account verschickt.

Hat sie sich dadurch strafbar gemacht? (§202a,303a)

Ich bezweifle allerdings daran, dass ein Facebook Account nicht passwortgeschützt sein kann.

Es kommt sicherlich auf darauf an, was das für eine Nachricht ist und ob du es ihr übel nimmst das Sie dein Laptop inkl. Account benutzt hat.

Einfach ohne dich zu fragen, darf Sie nichts von dir benutzen.

mfg

Hallo at0m,

leider habe ich meinen Account so eingerichtet, dass er fortwährend zugänglich ist über meinen Laptop.
Dass sie das nicht darf, ist einerseits klar…reicht es aber andererseits für eine Anzeige??

Besten Dank!!

Hallo!

Also ich bin da jetzt kein experte, aber ich würde sagen selber schuld, wenn der account nicht passwortgeschützt ist dann ist das fahrlässig und somit dein eigenes Problem.

Viele Grüße

Dani

Dazu kann ich leider nicht weiterhelfen.