Hallo WWW’ler,
wie funktioniert das genau mit Lutz Heilmann und dem aktuellen Streit mit Wikipedia?
Wenn ein Printmedium falsche Tatsachen behauptet gibt es den (zahnlosen) Presserat.
Wenn ein Internetmedium (Forum, Wikipedia, meine Homepage) falsche Tatsachen behauptet gibt es … ?
Welcher Paragraph regelt das? Wie kann ein LG ohne Hauptverhandlung die Sperrung einer Internetseite anordnen?
Kann X über Y im Internet etwas falsches verbreiten, Y dann eine einstweilige Verfügung zur Sperrung der Seite erwirken? Welche Bedingungen müssen X und Y erfüllen?
Wie sähe die Sachlage bei Printmedien aus?
Was ist jetzt genau die Frage? Die einstweilige Verfügung bedeutet nicht, dass irgendwer was Falsches verbreitet hat, sondern lediglich, dass die Veröffentlichung bis auf Weiteres unterbunden ist, bis geklärt ist, was dahinter steckt.
Bei Wikipedia haben die Gesetzgeber ausserdem ständig das Problem, wer denn da eigentlich zuständig ist. Unter dem Link http://www.wikipedia.de/
bekommt man zwar die Mitteilung über das Urteil, aber unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedi…
bekommt man ganz normal Wikipedia angezeigt. Es ist eben auch fraglich, ob ein Förderverein für die Inhalte verantwortlich gemacht werden kann.