im Buch „Lexikon der Rechtsirrtümer“ von Ralf Höcker auf Seite 148 f steht sinngemäß, dass es verboten ist eine passende, originell gestaltete Karte eines bestimmten Ortes im Internet zu kopieren und auf eine eigene Internetseite zu stellen, da man dadurch gegen das Urheberrecht verstoßen würde. Was passiert aber wenn man unter die Karte die Quellenangabe angibt und darauf verweist, dass man die Karte nicht selbst erarbeitet hat, sondern dass der geistige Eigentümer, der in der Quelle genannte ist. Wäre das immer noch rechtswidrig? In Zeitungen, Zeitschriften, Diplomarbeiten darf man ja auch fremde Werke nennen, wenn man sie richtig zitiert und den Autor angibt. Warum und weshalb ist das im oben genannten Falle anders?
Lies Dich doch mal durch die Bedingungen von Google Maps! Soweit ich sie richtig verstanden habe kannst Du deren Karten ganz legal in Form eines Links in Deine Webseiten einbetten. Die Karte ist dann in Deiner Webseite zu sehen, man kann sich sogar rein- und rauszoomen, ein Beispiel wie man sie mit ein paar Zeilen HTML Code einbettet ist mit dabei.
passiert aber wenn man unter die Karte die Quellenangabe
angibt und darauf verweist, dass man die Karte nicht selbst
erarbeitet hat, sondern dass der geistige Eigentümer, der in
der Quelle genannte ist. Wäre das immer noch rechtswidrig?
Hallo,
demnach dürftest Du auch ein Auto klauen und damit herumfahren, solange du einen Aufkleber darauf pappst, auf dem steht „Eigentum von und geklaut bei: Autohaus XYZ“. Macht das einen Diebstahl legal? Nein, weder bei materiellem noch bei geistigem Eigentum.