Hallo Leute,
hat sich zum im Titel genannten Thema irgendwas getan/geändert…?
Mir fiel gerade ein, irgendjemand hatte mich mal darauf angesprochen, Hehlerware könne (mittlerweile!?) über z.B. ein großes Internetauktionshaus gutgläubig erworben werden…
Ist das so? Wo finde ich eine Grundlage dazu?
Merci bien.
Herzliche Grüße
Jogi
Hallo!
Ist das so? Wo finde ich eine Grundlage dazu?
Nein, das ist nicht so. An gestohlenen Sachen kann kein Eigentum guutgläubig erworben werden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
Du verwechselst das wahrscheinlich mit der Frage der Strafbarkeit des Erwerbers einer gestohlenen Sache im Rahmen einer ebay-Auktion. Da hat eine Amtsrichterin in Pfrozheim jemanden verurteilt weil sie sinngemäß meinte, wer einen derart niedrigen Preis bei einem Startgebot von einem Euro für eine hochpreisige Ware erzielt, müsse davon ausgehen, dass die Sache aus einer rechtswidrigen Tat stamme. Ist natürlich ziemlicher Unsinn, weil ebay nunmal so funktioniert. Das Urtel ist vom LG Karlsruhe aufgehoben worden.
Nichts desto trotz hat der damalige Angeklagte das Eigentum an dem Navigationsgerät nicht erworben und kann versuchen, sich das Geld von seinem Verkäufer aus Polen zurückzuholen.
Florian.