mich würde mal interessieren, herr A sucht im Internet ein bestimmtes Freeware Programm, stößt zufällig beim googeln auf einer Seite wo dieses Porg. zum runterladen angeboten wird. Herr A geht auf diese bestimmte Seite und sieht, das mann dieses Programm nur runterladen kann, wenn man sich registriert. Na ja wie Herr A auch so ist, tut er es. Nach ein paar Wochen bekommt Herr A eine E-Mail von dieser bestimmten Seite eine Zahlungsaufforderung. Herr A schreibt natürlich zurück das er von diesem Vertrag nichts weis. Den bei der Rechnung steht weder der richtige Name noch Adresse, sondern nur ein Buchstabensalat, natürlich außer die E-Mail Adresse. Doch die Anbieter bestehen auf den Vertrag, trotz Anmahnung von rechtlichen schritten und weisen auf die Kündigungsfrist hin. Nach langem suchen findet Herr A im Spam Ordner eine Mail mit Login Daten und Geschäftsbedingung in dem aber kein Betrag steht.
Schaft es Herr A aus diesem Vertrag raus zu kommen (Anwalt), oder sollte es diesen Betrag zahlen?
Herr A. sollte sich die Seite nochmals anschauen, ist ein Preis für das Programm oder die Mitgliedschaft oder wie auch immer versteckt angegeben so ist dies unzlässig.
die Rechnung ist falsch Adressiert, nun dann ist ja die Rechnung nicht fürn Herr A sondern für den Herr oder Frau Buchstabensalat.
wurde Herr A. über das Fernabsatzgesetz informiert, dass er 2 Wochen nach der Belehrung vom Vertrag zurücktreten kann?
Wenn ja Zurücktreten, Wenn nein auch von Vertrag zurücktreten.
Ich Persönlich würde in dieser Situation wohl erst gar nicht reagieren. Je nach dem Was halt die Website für Daten hat.
Schau mal bei den Verbraucherzentralen unter den Namen der Internetfirma nach. Wenn das ganze Methode hat steht über die Firma sicherlich einiges darin und was man am besten macht.
die Rechnung ist falsch Adressiert, nun dann ist ja die
Rechnung nicht fürn Herr A sondern für den Herr oder Frau
Buchstabensalat.
So? Du meinst, wenn Du irgendwo irgendwas kaufst und gibst einen falschen Namen an, musst Du nicht zahlen?
wurde Herr A. über das Fernabsatzgesetz informiert, dass er 2
Wochen nach der Belehrung vom Vertrag zurücktreten kann?
Das ist leider falsch, wenn eine Dienstleistung wie in diesem Fall bereits genutzt wurde, gibt es keinen Widerruf.
Wenn ja Zurücktreten, Wenn nein auch von Vertrag zurücktreten.
Ah so. Und warum? (Nebenbei kollidiert das mit Deinem Rat, gar nichts zu unternehmen. Für irgendwas musst Du Dich schon entscheiden.)
Schau mal bei den Verbraucherzentralen unter den Namen der
Internetfirma nach. Wenn das ganze Methode hat steht über die
Firma sicherlich einiges darin und was man am besten macht.
So? Du meinst, wenn Du irgendwo irgendwas kaufst und gibst
einen falschen Namen an, musst Du nicht zahlen?
Bei einen Vertrag falsche Angaben zu machen ist natürlich nicht richtig, aber muss nicht auch nach der, öhm ja Wars die Abgabenordnung oder das UST-Verordnung eine Rechnung den richtigen Empfänger haben, so dass die Rechnung von den Finanzbehörden zurückzuverfolgen ist? Wie eine Rechnung an einer GmbH aber Anschrift KG = Falscher Rechnunsempfänger und muss deshalb vom Rechnungsaussteller korrigiert werden?
wurde Herr A. über das Fernabsatzgesetz informiert, dass er 2
Wochen nach der Belehrung vom Vertrag zurücktreten kann?
Das ist leider falsch, wenn eine Dienstleistung wie in diesem
Fall bereits genutzt wurde, gibt es keinen Widerruf.
Das dies für Dienstleistungen nicht Gilt wusste ich nicht, klingt aber sehr Logisch, allerdings ist die Frage nicht geklärt, ob die Rechnung für eine Dienstleistung ist oder Für die Software.
Wenn ja Zurücktreten, Wenn nein auch von Vertrag zurücktreten.
Ah so. Und warum? (Nebenbei kollidiert das mit Deinem Rat, gar
nichts zu unternehmen. Für irgendwas musst Du Dich schon
entscheiden.)
Wäre nett wenn du mich da weiter aufklären könntest, ob so meine Gedankengänge passen.