Internet: Urheberrecht

Hallo,

Nehmen wir an, jemand hat ein Bild eines Ausschnitts eines Stadtplans aus dem Internet geladen und auf seinre eigenen gewerblichen Internetseite als Anfahrtsskizze oder sowas angeboten.

Da in den Nutzugsbedingung für gewerbliche Nutzung klar von (hohen) Gebühren die Rede ist und nichts bezahlt wurde, ist das natürlich illegal. Ob das ganze versehentlich oder unbeabsichtigt passiert ist, spielt wohl keine Rolle.

Ein Brief vom Anwalt flöge ins Haus. Hohe Strafe! Welche Summe ist noch ok, gegen welche soll man sich beschweren? Hat jemand eine Liste? Darf die „Stadtplanfirma“ den Schaden selbst bestimmen? Wieviel darf der Anwalt abknöpfen?

Vielen Dank für Hilfe!

Hallo,

Da in den Nutzugsbedingung für gewerbliche Nutzung klar von
(hohen) Gebühren die Rede ist und nichts bezahlt wurde, ist
das natürlich illegal.

Jo

Ob das ganze versehentlich oder
unbeabsichtigt passiert ist, spielt wohl keine Rolle.


Wer gewerblich arbeitet unterliegt einer gewissen Sorgfaltspflicht und man kann von unternehmerischen (Grund)Kenntnissen ausgehen, wo solches halt net passiert.

Ein Brief vom Anwalt flöge ins Haus. Hohe Strafe! Welche Summe
ist noch ok, gegen welche soll man sich beschweren? Hat jemand
eine Liste?

Kommt darauf an, was „die Stadtplabfirma“ ansonsten für Nutzungsentgebühren für Ihre Grafiken verlangt. Ansonsten siehe auch AGB`s.

Darf die „Stadtplanfirma“ den Schaden selbst
bestimmen?

Jain, es sollte sich schon in einem Relativmaß bezüglich der schon angesprochenen Kosten handeln.
Selbstverständlich aber um einiges teurer, da ja ansonsten jeder erst einmal die unerlaubte Nutzung probiert.

Wieviel darf der Anwalt abknöpfen?
Des richtet sich nach dem Streitwert und anderen Pauschbeträgen.
Kannst du aber bei jeder Kanzlei einsehen.

Gruß
der Alex

Danke
.