Hallo,
ich habe eine Frage zu einem reinen „Internet-Verein“ unter „Internet allgemein“ gepostet. Der Verein ist gerade dabei sich in Luft aufzulösen, und da interessierts mich, was mit den Fördergeldern passieren wird.
vielleicht schaut Ihr mal rein, danke Ralf
Hi Ralf,
Fördergelder sind zweckgebunden. Wenn sie für den vorgeschriebenen Zweck nicht verwendet werden oder werden können, dann müssen sie an den Förderer zurückgezahlt werden.
Alles andere betrifft das Vereinsvermögen. Wenn es sich um einen gemeinützigen Verein handelt, der als solcher anerkannt ist, dann ist zwingend für die Satzung vorgeschrieben, dass sie iene Regelung enthält, wer im Falle der Auflösung des Vereins das Vereinsvermögen erhält. Wenn eine entsprechende Empfangsinstitution nicht benannt ist, kassiert der Staat.
Vermögen, das veruntreut worden ist (was ist mit dem Laptop?), ist Sache eines Strafverfahrens.
Um die Sache auf den richtigen Weg zu bringen, sollten die Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. In der Satzung steht, wieviel Mitglieder einen Antrag stellen müssen, damit der Vorstand gezwungen ist, diese Versammlung einzuberufen.
Die Mitgliederversammlung könnte dann z.B. über eine Auflösung des Vereins beschließen. Die Beschlußfähigkeit muß auch beachtet werden. Hier wieder ist ein Blick in die Satzung erforderlich.
Außerdem könnte die Mitgliederversammlung einen Mißtrauensantrag gegen den Vorstand stellen und einen neuen Vorstand wählen.
Gruß,
Francesco
Hallo Francesco,
nun die Mitglieder sind praktisch nicht mehr erreichbar, wir hatten ein Forum (so ähnlich wie dieses hier) über das wir immer alles geplant hatten, aber dort antwortet keiner mehr, und Mails bleiben oft unbeantwortet. Der Laptop ist bei dem Vorsitzenden zu Hause, und er betrachtet ihn als persönliches Eigentum. Für den Verein hat er das Ding noch nie sichtbar eingesetzt (wie gesagt, er hat sich für unbestimmte Zeit krank gemeldet).
Ich habe mir schon die Finger wundgetippt, aber da ist nichts mehr zu machen, der Verein ist vollkommen erstarrt. Das Online-Jugendhaus, das ursprünglich mal das Ziel des ganzen war, ist in unendliche Ferne gerückt. Nachdem das Geld eingetroffen und verteilt war, war plötzlich Tote Hose. Nur diejenigen, die nichts bekommen hatten, arbeiteten noch eine Weile weiter.
Sollte ich dem Verein eine Frist setzen, um sich aufzulösen, und mich danach u.U. an das zuständige Finanzamt wenden ?
viele Grüße Ralf
Hi Ralf,
so würde ich es auch machen: schriftlich auffordern, etwas zu unternehmen, Mitgliederversammlung usw. und drohen, die Angelegenheit den zuständigen Behörden (Finanzamt, Staatsanwalt) zu melden.
Ich glaube, dann rührt sich jemand.
Gruß,
Francesco