Internetanbieter hat seit drei Jahren kein Geld abgebucht. Jetzt bei Kündigung wollen Sie aller auf ein mal. Ist das rechtens?

Hallo,

ich habe seit 3 jahren einen Internet Anschluss ich meiner Wohnung von einen üblichen Anbieter. Ich habe nur eine Internetflat.
Ich habe in den letzten 3 Jahren nichts für den Anschluss bezahlt, denn der Internet Anbieter hat nie eine Rechnung geschickt und ach kein Geld von meinem Konto abgebucht obwohl die eine Einzugsermächtigung hatten.

Jetzt möchte ich umziehen und es kommt eine Rechnung von mehreren hundert Euro vom Anbieter. Muss ich das bezahlen.? Wie sieht es mit Verjährung aus. Dürfen die den gesamten Betrag einfordern. …? Es ist doch nicht meine Schuld das die vergessen haben eine Rechnung zuschicken.

Hallo,

Ja.

Da ist nichts verjährt. Guckst Du §§ 195 und 199 BGB.

Du kannst Dich auch nicht darauf hinausreden, dass Du all Dein schönes Geld gutgläubig für andere Sachen ausgegeben hast und deswegen schlicht keines mehr hast, um die Rechnung zu bezahlen, weil Du wusstest, dass der Anschluss Geld kostete.

Schöne Grüße

MM

Nein, sicher nicht.
Und deshalb käme auch bald der Zeitpunkt an dem nicht mehr alles aus der Vergangenheit nachgefordert werden kann. Alles aus dem Jahr 2012 wäre bereits jetzt verjährt, aus 2013 verjährt am Jahresende 2016( wenn die Firma sich bis dahin nicht rührt).

MfG
duck313

???

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Du weißt schon was ich andeute ?

Die Rechnung allein ist ja keine Hemmung der Verjährung, die zu den genannten Terminen eintreten würde.

Servus,

bei Franz Karl Ebinger, Händler mit gebrauchten Europaletten, Mobiltelefonen und Reifen, kann es vorkommen, dass eine drei Monate überfällige Rechnung nicht bis zum Mahnbescheid durchgemahnt ist.

Bei einem der am hiesigen Markt etablierten Anbieter von Internetdiensten aber nicht - es ist von daher nicht der Mühe wert, diese Eventualität zu verfolgen, weil sie bereits von der ersten Mahnung an Geld kostet, das man nicht aufwenden muss, wenn man schlicht bezahlt, was man schuldig ist.

Schöne Grüße

MM

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