Internetanbieter + IPv6 (DS-Lite)

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, ein Internetanbieter schaltet bei seinen Neukunden nur noch IPv6 Internet Anschlüsse (IPv4 nur über DS-Lite Tunnel) statt wie sonst am Markt üblich IPv4 Anschlüsse (oder Dual Stack = IPv4 UND IPv6 gleichzeitig).

Hat der Kunde die Möglichkeit diesen Vertrag anzufechten?
Der Kunde ist davon ausgegangen, dass er einen marktüblichen IPv4 Anschluss erhält, bekommt diesen aber nicht. Berechtigt dies zur Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft?

Was passiert in einem solchen Fall mit den „einmaligen“ Kosten wie Anschlussgebühr etc? Wären die dann ebenfalls nichtig?

Kann der Kunde alternativ verlangen, einen marktüblichen Anschluss zu erhalten, da seitens des Internetproviders nirgends darauf hingewiesen wurde, dass Neukunden nunmehr nur noch mit der neuen Technik freigeschaltet werden?

Vielen Dank im Voraus und Beste Grüße

Stefan

Willkommen bei Unitymedia :wink:

Technisch gesehen hast du ja Zugang zum Internet, sonst könntest du hier vermutlich nichts schreiben.
Auf der anderen Seite ist es natürlich blöd, ohne echte IPv4-Anbindung zu sein.

Die entscheidende Frage ist: Was steht in den AGBs?

Da die Anzahl der Breitband-Anbieter beschränkt ist würde ich es mir an deiner Stelle nicht mit UM verscherzen sondern auf einen Business-Anschluss wechseln, wenn du IPv4 zwingend brauchst.

Gruß,
Steve

Hallo

Willkommen bei Unitymedia :wink:

Dankeschön :wink:

Technisch gesehen hast du ja Zugang zum Internet, sonst
könntest du hier vermutlich nichts schreiben.
Auf der anderen Seite ist es natürlich blöd, ohne echte
IPv4-Anbindung zu sein.

Korrekt, bestellt hat die Person aber, wie du sagst, einen Internetzugang und keinen Webzugang.
Klar, das Internet funktioniert, aber mit dem von Unitymedia zur Verfügung gestellten Anschluss klappen viele Dienste gar nicht. Es ist z.B. nicht möglich (nur mit IPv6) von außen auf sein Heimnetz zuzugreifen, wie z.B. der eigene NAS oder eine Dreambox o.ä. Geräte, welche sich über Internet steuern / programmieren lassen etc. Auch der Zugriff auf einen theoretischen Webserver lässt sich nicht über IPv4 einrichten, was ganz witzig ist, da Unitymedia in Ihren FAQs angibt, dass der Betrieb eines Webservers erlaubt ist.

Zahlreiche Kunden haben Probleme mit XBoX Multiplayer Spielen und auch einige Dienste von SKY funktionieren nicht korrekt. VPN funktioniert auch nicht, was viele z.B. für Dinge wie Homeoffice, Studium etc benötigen. IP-Telefonie negativ. Selbst die zur Verfügung gestellte Fritzbox unterliegt Einschränkungen. Die Fernwartung klappt nicht, obwohl es ein Standard Feature der FritzBox ist.

Die Liste ließe sich beliebig lange fortsetzen. In meinen Augen ist es kein vollwertiger Internetanschluss. Unitymedia gibt den schwarzen Peter gerne ab und schiebt es auf die anderen Anbieter, welche noch nicht auf IPv6 umgestellt haben. Tatsächlich hat aber auch Unitymedia dafür zu sorgen, dass im Rahmen des technischen Fortschritts der Kunde die gewohnten Dienste nach wie vor nutzen kann und die Dienste, die ich oben aufgezählt habe sind nun keine außergewöhnlichen in der heutigen Zeit

Die entscheidende Frage ist: Was steht in den AGBs?

Nichts. Unitymedia hat es bisher versäumt, die technische Änderung in den AGB zu vermerken. Auch im Bestellprozess wird man nicht darauf aufmerksam gemacht, dass man keinen martküblichen Internetanschluss (IPv4), sondern einen neuartigen (IPv6) Anschluss bekommt.

Da die Anzahl der Breitband-Anbieter beschränkt ist würde ich
es mir an deiner Stelle nicht mit UM verscherzen sondern auf
einen Business-Anschluss wechseln, wenn du IPv4 zwingend
brauchst.

Und auf die Vorteile des Verbraucherrechts verzichten? Keine Widerrufsfristen, kein Sonderkündigungsrecht nach TKG bei Umzug etc.

Letzendlich wurde meine Frage aber noch nicht beantwortet. Ist eine Anfechtung des Vertrages möglich und was passiert mit den einmaligen Kosten, welche in Rechnung gestellt wurden?

Gruß,
Steve

Grüße
Stefan

Hallo nochmal,

Letzendlich wurde meine Frage aber noch nicht beantwortet. Ist
eine Anfechtung des Vertrages möglich und was passiert mit den
einmaligen Kosten, welche in Rechnung gestellt wurden?

Anfechten kann man natürlich mal probieren. Wie die Aussichten auf Erfolg sind kann ich nicht einschätzen.

Vielleicht solltest du es auf die freundliche Art probieren. Soweit mir bekannt ist kann UM in seinem System IPv4 pro Kunde (de)aktivieren. Wer pingen will muss eben freundlich sein :wink:

Gruß,
Steve