Hallo
Willkommen bei Unitymedia 
Dankeschön 
Technisch gesehen hast du ja Zugang zum Internet, sonst
könntest du hier vermutlich nichts schreiben.
Auf der anderen Seite ist es natürlich blöd, ohne echte
IPv4-Anbindung zu sein.
Korrekt, bestellt hat die Person aber, wie du sagst, einen Internetzugang und keinen Webzugang.
Klar, das Internet funktioniert, aber mit dem von Unitymedia zur Verfügung gestellten Anschluss klappen viele Dienste gar nicht. Es ist z.B. nicht möglich (nur mit IPv6) von außen auf sein Heimnetz zuzugreifen, wie z.B. der eigene NAS oder eine Dreambox o.ä. Geräte, welche sich über Internet steuern / programmieren lassen etc. Auch der Zugriff auf einen theoretischen Webserver lässt sich nicht über IPv4 einrichten, was ganz witzig ist, da Unitymedia in Ihren FAQs angibt, dass der Betrieb eines Webservers erlaubt ist.
Zahlreiche Kunden haben Probleme mit XBoX Multiplayer Spielen und auch einige Dienste von SKY funktionieren nicht korrekt. VPN funktioniert auch nicht, was viele z.B. für Dinge wie Homeoffice, Studium etc benötigen. IP-Telefonie negativ. Selbst die zur Verfügung gestellte Fritzbox unterliegt Einschränkungen. Die Fernwartung klappt nicht, obwohl es ein Standard Feature der FritzBox ist.
Die Liste ließe sich beliebig lange fortsetzen. In meinen Augen ist es kein vollwertiger Internetanschluss. Unitymedia gibt den schwarzen Peter gerne ab und schiebt es auf die anderen Anbieter, welche noch nicht auf IPv6 umgestellt haben. Tatsächlich hat aber auch Unitymedia dafür zu sorgen, dass im Rahmen des technischen Fortschritts der Kunde die gewohnten Dienste nach wie vor nutzen kann und die Dienste, die ich oben aufgezählt habe sind nun keine außergewöhnlichen in der heutigen Zeit
Die entscheidende Frage ist: Was steht in den AGBs?
Nichts. Unitymedia hat es bisher versäumt, die technische Änderung in den AGB zu vermerken. Auch im Bestellprozess wird man nicht darauf aufmerksam gemacht, dass man keinen martküblichen Internetanschluss (IPv4), sondern einen neuartigen (IPv6) Anschluss bekommt.
Da die Anzahl der Breitband-Anbieter beschränkt ist würde ich
es mir an deiner Stelle nicht mit UM verscherzen sondern auf
einen Business-Anschluss wechseln, wenn du IPv4 zwingend
brauchst.
Und auf die Vorteile des Verbraucherrechts verzichten? Keine Widerrufsfristen, kein Sonderkündigungsrecht nach TKG bei Umzug etc.
Letzendlich wurde meine Frage aber noch nicht beantwortet. Ist eine Anfechtung des Vertrages möglich und was passiert mit den einmaligen Kosten, welche in Rechnung gestellt wurden?
Gruß,
Steve
Grüße
Stefan