Hallo,
Nehmen wir an Person A war 10 Jahre Kunde bei Internetanbieter
X wechselt dann zu Anbieter Y und die Rufnummer wird
mitgenommen. Nun berechnet Anbieter X weiterhin einen Monat zu
ist das sicher? Wie werden monatliche Gebühren erhoben? Im Voraus oder am Ende des Monats? Was sagen die AGB?
viel ab und nach der Rücksendung der Elektronik erhält Person
A auch nicht das ihm zustehende Geld zurück, welches dafür
bezahlt wurde.
Verstehe ich nicht. Entweder der Provider stellt die Hardware kostenlos und fordert sie u.U. zum Vertragsende zurück oder man kauft die Hardware und behält sie dann. Oder die Hardware gibt es als Prämie kostenlos. Dass ein Kunde die Hardware vom Provider kauft und diese am Ende im gebrauchten Zustand wieder zurück verkauft und dann Anspruch auf den ehemaligen Kaufpreis hat, habe ich noch nie gehört.
Weiterhin berechnet Anbieter X Person A eine
Portierungsgebühr, welche aber beim damaligen Vertragabschluss
nicht in den AGB’s genannt war, sondern erst in den letzten
2-3 Jahren eingeführt wurde.
Die Portierung von Rufnummer ist ja noch nicht so lange möglich und war daher bei einem so alten Vertrag noch kein Thema. Ungeachtet dessen gibt es eine gesetzliche Regelung dafür:
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__46.html
Grundsätzlich muss man sagen, dass es problematisch ist, den Provider mit einer Leistung zu beauftragen, ohne vorher die Kosten zu klären und dann zu reklamieren, dass einem das zu teuer ist und die Zahlung zu verweigern.
Ich gehe ja auch nicht in eine Kneipe, bestelle ohne den Preis zu checken irgend ein Getränk, was nicht auf der Karte steht, trinke es aus und weigere mich dann zu zahlen, weil es mir zu teuer ist.
Nun hat Person A die letzte Abbuchung zurückbuchen lassen vom
Kreditinstitut und Anbieter X gab Person A 5 Tage Zeit sich
dazu zu äußern dieser tat es per email, da die warteschleife
telefonisch nicht zu ertragen war. Anbieter X antwortete nicht
schrieb hingegen einen erneuten Brief und drohte mit einem
Inkasse Unternehmen.
Ich persönlich halte es für taktisch unklug, erst die Rückbuchung zu veranlassen um dann, wenn der Fall eskaliert ist, die Sachlage zu klären.
Person A hat erneut Widerspruch eingelegt und die Sachverhalte
aufgeklärt und verlangte eine Stellungnahme vom Anbieter X,
muss Person A noch etwas tun um dem Inkassounternehmen aus dem
Weg zu gehen?
Wenn die Forderung berechtigt ist, wird der Anbieter vermutlich gnadenlos die Zwangsvollstreckung betreiben. Zumindest bei der Portierungsgebühr sehe ich relativ schwarz für den Kunden, denn sofern sich diese im rechtlich festgelegten Rahmen bewegt, muss diese vermutlich auch gezahlt werden. Die anderen beiden Dinge sind für mich nicht eindeutig. Insbesondere die Sache mit der Hardware ist für mich ein Rätsel.
Gruß
S.J.