Internetanbieter X und Inkasso

Guten Tag liebe Gemeinde!

Nehmen wir an Person A war 10 Jahre Kunde bei Internetanbieter X wechselt dann zu Anbieter Y und die Rufnummer wird mitgenommen. Nun berechnet Anbieter X weiterhin einen Monat zu viel ab und nach der Rücksendung der Elektronik erhält Person A auch nicht das ihm zustehende Geld zurück, welches dafür bezahlt wurde.
Weiterhin berechnet Anbieter X Person A eine Portierungsgebühr, welche aber beim damaligen Vertragabschluss nicht in den AGB’s genannt war, sondern erst in den letzten 2-3 Jahren eingeführt wurde.
Nun hat Person A die letzte Abbuchung zurückbuchen lassen vom Kreditinstitut und Anbieter X gab Person A 5 Tage Zeit sich dazu zu äußern dieser tat es per email, da die warteschleife telefonisch nicht zu ertragen war. Anbieter X antwortete nicht schrieb hingegen einen erneuten Brief und drohte mit einem Inkasse Unternehmen.

Person A hat erneut Widerspruch eingelegt und die Sachverhalte aufgeklärt und verlangte eine Stellungnahme vom Anbieter X, muss Person A noch etwas tun um dem Inkassounternehmen aus dem Weg zu gehen?

Hallo,

Nehmen wir an Person A war 10 Jahre Kunde bei Internetanbieter
X wechselt dann zu Anbieter Y und die Rufnummer wird
mitgenommen. Nun berechnet Anbieter X weiterhin einen Monat zu

ist das sicher? Wie werden monatliche Gebühren erhoben? Im Voraus oder am Ende des Monats? Was sagen die AGB?

viel ab und nach der Rücksendung der Elektronik erhält Person
A auch nicht das ihm zustehende Geld zurück, welches dafür
bezahlt wurde.

Verstehe ich nicht. Entweder der Provider stellt die Hardware kostenlos und fordert sie u.U. zum Vertragsende zurück oder man kauft die Hardware und behält sie dann. Oder die Hardware gibt es als Prämie kostenlos. Dass ein Kunde die Hardware vom Provider kauft und diese am Ende im gebrauchten Zustand wieder zurück verkauft und dann Anspruch auf den ehemaligen Kaufpreis hat, habe ich noch nie gehört.

Weiterhin berechnet Anbieter X Person A eine
Portierungsgebühr, welche aber beim damaligen Vertragabschluss
nicht in den AGB’s genannt war, sondern erst in den letzten
2-3 Jahren eingeführt wurde.

Die Portierung von Rufnummer ist ja noch nicht so lange möglich und war daher bei einem so alten Vertrag noch kein Thema. Ungeachtet dessen gibt es eine gesetzliche Regelung dafür:

http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__46.html

Grundsätzlich muss man sagen, dass es problematisch ist, den Provider mit einer Leistung zu beauftragen, ohne vorher die Kosten zu klären und dann zu reklamieren, dass einem das zu teuer ist und die Zahlung zu verweigern.

Ich gehe ja auch nicht in eine Kneipe, bestelle ohne den Preis zu checken irgend ein Getränk, was nicht auf der Karte steht, trinke es aus und weigere mich dann zu zahlen, weil es mir zu teuer ist.

Nun hat Person A die letzte Abbuchung zurückbuchen lassen vom
Kreditinstitut und Anbieter X gab Person A 5 Tage Zeit sich
dazu zu äußern dieser tat es per email, da die warteschleife
telefonisch nicht zu ertragen war. Anbieter X antwortete nicht
schrieb hingegen einen erneuten Brief und drohte mit einem
Inkasse Unternehmen.

Ich persönlich halte es für taktisch unklug, erst die Rückbuchung zu veranlassen um dann, wenn der Fall eskaliert ist, die Sachlage zu klären.

Person A hat erneut Widerspruch eingelegt und die Sachverhalte
aufgeklärt und verlangte eine Stellungnahme vom Anbieter X,
muss Person A noch etwas tun um dem Inkassounternehmen aus dem
Weg zu gehen?

Wenn die Forderung berechtigt ist, wird der Anbieter vermutlich gnadenlos die Zwangsvollstreckung betreiben. Zumindest bei der Portierungsgebühr sehe ich relativ schwarz für den Kunden, denn sofern sich diese im rechtlich festgelegten Rahmen bewegt, muss diese vermutlich auch gezahlt werden. Die anderen beiden Dinge sind für mich nicht eindeutig. Insbesondere die Sache mit der Hardware ist für mich ein Rätsel.

Gruß

S.J.

Anbieter X erhob gebühren da die hardware nicht zurück geschickt wurde, doch nach rücksendung wurden diese gebühren nicht wieder erstattet.

Die Portierungsgebühren hab Person A durch witeres informieren erfahren bei anderen kunden via Internet.

Person A fragt sich lediglich, ob weitere Kosten zu tragen sind wenn das Inkassounternehmen herangezogen wird. Doch da Person A im gegebenen Zeitraum geantwortet hat und sich bereit erklärt hat die Gebühren zu zahlen wenn denn die Stellungnahme von Anbieter X nachvollziehbar ist.
Außerdem bat Person A um Stellungnahme zur Portierungsbühr und der Hardwarekosten.
Eigenltich dürfte das inkassounternehmen nicht beauftragt werden, da eine Kontaktaufnahme vorlag oder nicht?

Tach!

Anbieter X erhob gebühren da die hardware nicht zurück
geschickt wurde, doch nach rücksendung wurden diese gebühren
nicht wieder erstattet.

Wofür sind diese Gebühren? Sind die alt Miete zu verstehen? Immerhin wurden die - so verstehe ich es - nicht rechtzeitig zurück gesendet. Hört sich für mich an wie eine berechtigte Forderung.

Die Portierungsgebühren hab Person A durch witeres informieren
erfahren bei anderen kunden via Internet.

Vermutlich wurden im Laufe der Jahre auch Änderungen an den AGB zugeschickt, wie das jede normale Firma eigentlich macht. Äußert man sich nicht in einer gewissen Frist, nimmt man die neuen AGB an. Da wird dann sicher auch die Portierungsgebühr erwähnt sein.

Aber: „Wer liest schon AGB?“

Person A fragt sich lediglich, ob weitere Kosten zu tragen
sind wenn das Inkassounternehmen herangezogen wird.

Na klar, das Inkassounternehmen will für seine Dienste natürlich auch Geld.

Eigenltich dürfte das inkassounternehmen nicht beauftragt
werden, da eine Kontaktaufnahme vorlag oder nicht?

Das Inkassounternehmen kann man jederzeit beauftragen. Die Frage ist vermutlich nur die, wer das Unternehmen bezahlen muss. Bei berechtigten Forderungen seitens des Anbieters wohl der Kunde. Bei unberechtigten der Anbieter.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

Anbieter X erhob gebühren da die hardware nicht zurück
geschickt wurde, doch nach rücksendung wurden diese gebühren
nicht wieder erstattet.

wenn die AGB das so vorsehen, und das scheint mir hier wahrscheinlich, ist das kaum zu beanstanden. Wenn es heißt, dass die Hardware spätestens am 15.05. zurückzusenden ist, sonst erfolgt eine Berechnung, wäre der 16.05. einfach zu spät. Die Kosten werden ja auch dafür erhoben bzw. angedroht, damit der Provider nicht seinem Zeug hinterherrennen muss. Wenn der Kunde nun meint, das Zeug einfach zu behalten, unter dem Motto „mal sehen ob die sich rühren“, hat dann einfach Pech gehabt.

Die Portierungsgebühren hab Person A durch witeres informieren
erfahren bei anderen kunden via Internet.

Verstehe ich immer noch nicht. Der Kunde kannte die Kosten, hat den Auftrag für die Portierung erteilt und will dennoch nicht zahlen?

Person A fragt sich lediglich, ob weitere Kosten zu tragen
sind wenn das Inkassounternehmen herangezogen wird. Doch da
Person A im gegebenen Zeitraum geantwortet hat und sich bereit
erklärt hat die Gebühren zu zahlen wenn denn die Stellungnahme
von Anbieter X nachvollziehbar ist.

Wenn die komplette Forderung oder ein Teil davon berechtigt ist, muss der Provider sicher nicht zunächst dem Kunden die Rechnung persönlich darlegen, bevor sie fällig wird. Sonst könnte ich ja die Fälligkeit jeder monatlichen Telefonrechnung mit der Bitte um detaillierte Darlegung durch den Provider einseitig verschieben. Fällig ist Fällig. Wenn der Kunde meint im Nachhinein wegen der nicht fristgemäßen Rücksendung der Hardware herum lamentieren zu müssen, ändert das nichts daran.

Außerdem bat Person A um Stellungnahme zur Portierungsbühr und
der Hardwarekosten.

Beide Dinge scheinen doch aber klar. Oder?

Eigenltich dürfte das inkassounternehmen nicht beauftragt
werden, da eine Kontaktaufnahme vorlag oder nicht?

Aha. Interessanter Rückschluss. Solange ich diskutiere und irgendwelche Einwände vorbringe, wird also nichts fällig und darf auch nicht vollstreckt werden. Wenn das so wäre, würde ich keine Rechnungen mehr begleichen sondern 100 Tausend Rückfragen zur Rechnung einreichen. Wenn die dann nach Dreieinhalb Jahren alle zu meiner Zufriedenheit beantwortet sind, würde dann auch erst der Anspruch entstehen und ich müsste auch erst dann zahlen.

Nein. So geht es natürlich nicht. Herum zu diskutieren beeinflusst die Fälligkeit nicht.

Gruß

S.J.

Person A war über 10 Jahre nie rückfällig oder ähnliches, es wurde zu November gelündigt und es hieß 3 Monate dauert die Kündigung. Dennoch wurden um Februar als auch März weiter Gebühren abgehoben.

Desweiteren hat war von Portierungsgebühren nie die Rede, beim neuen Anbieter wurde lediglich ein häkchen gesetzt dass die alte Rufnummer behalten werden soll.

Person A kam lediglich der Aufforderung der Kontaktaufnahme und Erklärung seitens des Anbieters X nach. Daher die Frage ob Anbieter X nach der Stellungnahme ohne weiteres das Inkassounternehmen beauftragen kann, OHNE vorher gegangene Mahnung oder Stellungnahme auf die Erklärung von Person A.

Dennoch vielen Dank!

Moin,

wurde zu November gelündigt und es hieß 3 Monate dauert die
Kündigung. Dennoch wurden um Februar als auch März weiter
Gebühren abgehoben.

Was steht in der Bestätigung der Kündigung, zu welchem Termin die Kündigung akzeptiert wurde?
Was ich kenne, sind so nette Methoden, dass am Ende des Kündigungsmonats erstmal „geprüft“ wird oder man wird am 3. des Nachfolgemonats angerufen, um sich die Kündigung bestätigen zu lassen. Dadurch verschiebt sich dann natürlich das Kündigungsdatum und der alte Anbieter kann noch einen Monat mehr abbuchen. Ob das so i.O. ist, weiß ich nicht, kommt aber vor.

Desweiteren hat war von Portierungsgebühren nie die Rede

Darüber muss man auch nicht reden, das steht ja in den aktuellen AGB. Da kann Person A ja rein gucken. Mir scheint aber, A hat das versäumt, obwohl man heutzutage (und schon seit vielen Jahren) für die Rufnummernmitnahme überall bezahlt.

neuen Anbieter wurde lediglich ein häkchen gesetzt dass die
alte Rufnummer behalten werden soll.

Der neue Anbieter verlangt diese Gebühr ja auch nicht.
Der kann über sowas nicht ausreichend informieren.

Daher die Frage ob
Anbieter X nach der Stellungnahme ohne weiteres das
Inkassounternehmen beauftragen kann, OHNE vorher gegangene
Mahnung oder Stellungnahme auf die Erklärung von Person A.

Wie man in diesem Forum oft lesen kann, ist keine Mahnung notwendig. Ein Inkassobüro kann also jederzeit, auch ohne Vorwarnung eingeschaltet werden. Es geht ja lediglich darum, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht, nicht darum, ob jemand Kontakt aufgenommen hat oder jemand anders Mahnungen geschrieben hat. Und wenn die Forderungen berechtigt sind und der Zahlungspflichtige in Verzug ist, dann muss auch er die Leistungen des Inkassobüros bezahlen.

Sorry, wenn ich mich nicht juristisch einwandfrei ausgedrückt habe, aber ich hoffe doch, dass meine Argumentation okay ist, man lernt ja viel, wenn man hier regelmäßig mitliest :smile:

Liebe Grüße,
-Efchen