Hallo,
weiter unten im Brett konstruierte ich den Fall einer Maklerin, die mit „inklusive MwSt“ Ihre Dienste anbot, eigentlich aber „zuzüglich“ meinte.
Nun nochmal ganz allgemein die Frage:
Sind Angebote im Internet verbindlich?
Wenn jemand im Internet seine Dienste für einen bestimmten Preis anbietet, ist das verbindlich oder sind hier stets Irrtümer vorbehalten?
Grüße
Ranklin
Moin!
An sich ist das eine Einzelfallfrage, aber in aller Regel wird das „Angebot“ so zu verstehen sein, dass es sich um keines im Rechtssinne handelt; dann ist es auch zunächst einmal nicht verbindlich. Wenn dann aber ein Kaufvertrag zu diesem Preis zustande kommt, ist die Verbindlichkeit vertraglich hergestellt. Möglich bleibt indes dann noch eine Anfechtung wegen Irrtums.
Schöne Grüße,
Levay