Internetanschluss bei Auszug vorzeitig kündigen

Gesetzt den Fall man zieht aus seiner eigenen Wohnung aus und in die Wohnung der Eltern, in welcher bereits ein Internetanschluss besteht.

Den eigenen Internetvertrag (Bei einem Provider mit 2 Zahlen im Namen) kündigt man zusammen mit folgendem Text:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meinen DSL-Anschluss aufgrund meines Auszuges abmelden.

Die ehemalige Adresse ist die ***.
Die Schlüsselübergabe erfolgte am ***.

Zurzeit bin ich über folgende Adresse bei meinen Eltern zu erreichen:
***
Bitte senden Sie mir die Abschlussrechnung dorthin!

Mit freundlichen Grüßen
***"

Der Provider nun schickt ein paar Tage später eine Kündigungsbestätigung, allerdings erst mit Wirkung zum Ende der Vertragslaufzeit (noch fast 24 Monate) und nicht mit sofortiger Wirkung.
Bei dem Provider wo der nötige Analoganschluß bestand hat das selbe Schreiben problemlos funktioniert!

Jetzt meine Frage:
Ist aus diesem Schreiben klar ersichtlich, dass es sich um einen Umzug handelt?
Muss man nun den Vertrag zu Ende laufen lassen, obwohl man die Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann?
Wie kann es sein, dass der Provider weiterhin den Anschluss der alten Wohnung blockiert, obwohl ja der Analogzugang bereits abgemeldet ist?
Gibt es Probleme mit dem Nachmieter, wenn das blockiert ist?

Im übrigen zieht man dann nach 2 Monaten wieder in eine eigene Wohnung, kann man dann einfach einen anderen Provider suchen und die Rechnungen des alten nicht bezahlen, ohne dann auf Schadensersatz zahlen zu müssen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Das ist im Grunde alles eine Frage, was vertraglich vereinbart war. Wenn 24 Monate Mindestvertragslaufzeit war, dann ist das eben so. Sie ziehen ja auch nicht mit dem Anschluss um, sondern Sie ziehen um und haben dort, wo Sie hinziehen, schon einen Anschluss. Wenn man so oft umzieht, sollte man sich vielleicht nicht so lange vertraglich binden? Der Analoganschluss von der Telekom hat deshalb keine Probleme gemacht, weil dort nur eine ganz kurze Kündigungsfrist gilt. Ich sehe hier keine Handhabe. Der DSL-Anbieter kann auf Erfüllung des Vertrages bis zum Vertragsende bestehen.

Es geht ja darum, dass bei einem Umzug normalerweise der eine Anschluss abgeschaltet wird und sofern am neuen Wohnort wieder DSL von diesem Provider zur Verfügung gestellt werden kann dieser dort freigeschaltet wird.
Dafür nehmen sie in der Regel eine Wechsel-Gebühr hatte ich zuvor auch schon.
Diesmal ist das aber nicht möglich da in der „neuen Wohnung“ die Eltern wohnen, welche ebenfals einen Internetanschluss für die Wohnung haben.
Somit müsste doch eigentlich ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen, da sie Ihre Leistung nicht mehr zur Verfügung stellen können.
Das meine ich irgendwo schon mal gelesen zu haben.

Die Frage ist, wie ein Richter hier http://dejure.org/gesetze/BGB/314.html auslegen würde.

Ich denke jeder Fall ist hier ein einzelfall… und noch ein Link:

http://calling-cards-prepaid-telefonkarten-online.de…

Gruss HighQ

Hallo!

Es geht ja darum, dass bei einem Umzug normalerweise der eine
Anschluss abgeschaltet wird und sofern am neuen Wohnort wieder
DSL von diesem Provider zur Verfügung gestellt werden kann
dieser dort freigeschaltet wird.

Wenn dies dein Anbieter offeriert, hättet du vielleicht nicht kündigen sollen, sondern nur einen anderen Ort der Leistung vereinbaren sollen. Ansonsten hat der Provider korrekt gehandelt, da eine Kündigung nur zum Ende des vereinbarten Vertrags möglich ist.

Diesmal ist das aber nicht möglich da in der „neuen Wohnung“
die Eltern wohnen, welche ebenfals einen Internetanschluss für
die Wohnung haben.

Wenn Wechsel nicht möglich und nur eine Kündigung für dich möglich ist, musst du halt länger zahlen.

Somit müsste doch eigentlich ein außerordentliches
Kündigungsrecht bestehen, da sie Ihre Leistung nicht mehr zur
Verfügung stellen können.

Können schon - nur du willst ja nicht! Z.B. könnten deine Eltern ihren Anschluss kündigen, du könntest dir einen extra Anschluss in die Wohnung legen lassen etc. Alles möglich. Nur wenn du nicht willst, kann dies nicht zu Lasten des Anbieters gehen, mit welchem du einen rechtsgültigen Vertrag über 24 Monate geschlossen hast.

Gruß
Falke

Meine unverbindliche Meinung:

  1. Besser ist es, den DSL-Anschluß mitzunehmen. Dies sollte auch noch während der Kündigungsfrist möglich sein.

  2. Die Mindestvertragslaufzeit ist nicht in jedem Fall einzuhalten. Es gibt in der Regel Ausnahmen, eventuell auch wenn diese vertraglich nicht erwänt werden. Ich würde versuchen, den Provider nochmal zu kontaktieren und eine gütliche Einigung zu erreichen, weil die Leistung nicht mehr abgenommen werden kann. Siehe auch nachfolgend…

  3. Gesetzliche Regelungen können auch einzelvertragliche Bindungen aufheben. Bei Alt-Mietverträgen in denen eine längere Kündigungsfrist (z.B. ein Jahr nach 10 Jahre Vertragsdauer) festgelegt wurde, hat der Mieter inzwischen das Recht in nur 3 Monaten ohne Nennung eines Nachmieters zu kündigen. Der Vermieter hat dieses Recht andererseits nicht. In der heutigen Zeit darf dem Mieter die Flexibilität, z.B. einem Arbeitsplatz zu folgen, nicht genommen werden. Warum soll solch eine Regelung nicht auch für DSL-Verträge gelten ?

Hallo,

In der heutigen Zeit darf dem Mieter die Flexibilität, z.B.
einem Arbeitsplatz zu folgen, nicht genommen werden. Warum
soll solch eine Regelung nicht auch für DSL-Verträge gelten ?

Mag sein, aber in diesem Fall hätte der Mieter ja die Möglichkeit seinen DSL-Anschluss/Vertrag mitzunehmen, damit ist die Flexibilität ja gewährleistet. Ist schon auszumahlen, dass es zu Stunk kommt wenn man in eine Wohnung zieht die schon versorgt wird … ich schätze da wird man eine ganze Weile „diskutieren“ dürfen.

grüße

„drum prüfe, wer sich lange bindet …“

Ich stimme Dir ja zu. Allerdings gibt es Umzugs-Fälle, wo man den DSL-Anschluß nicht mitnehmen kann. Leider gibt es auch noch große weiße Stellen auf den Versorgungskarten der Netzbetreiber. Da ist DSL nicht möglich.

Hallo,

in so einem Fall würde ich eine diskussion mitmachen, denn da kann man wirklich nichts für. Aber die geschilderte Situation empfinde ich als geringfügig blauäugig.

Grüße

bei einem Auszug besteht ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem kann man Gebrauch machen wenn man umzieht. Dafür einfach bei der Gemeinde wieder ummelden an deine aktuelle Adresse. Der Provider macht anderen auch schon genug probleme, aber die kommen immer wieder damit durch. Die Ummeldungsbestätigung bitte kopieren und die Kopie beglaubigen lassen(machen Sparkassen in der Regel kostenlos). Dann sendest du deine Ausserordentliche Kündigung noch einmal mit, und dann als Einschreiben mit Rückschein, so dass du für den Fall der Fälle was in der Hand hast, da die Beweislast bei dir liegt, dass die dieses Schreiben dann erhalten. Damit machst du ausdrücklich auf das vertragliche(steht bei denen sogar in den Agb´s) Sonderkündigungsrecht aufmerksam und dass du von diesem Gebrauch machst.

Hallo,

bei einem Auszug besteht ein Sonderkündigungsrecht.

wie kommst Du auf diese Behauptung? Sie ist nämlich schlicht falsch.
Gruß
loderunner (ianal)

1 „Gefällt mir“

Entschuldigung, hab noch einmal nachrecherchiert, und meine Behauptung „bei einem Auszug besteht ein Sonderkündigungsrecht“ ist unhaltbar geworden. Entschuldige bitte.

Guten Tag,

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]