Derzeitiger Internet Vertrag läuft bis Herbst 2019.
Nutzer möchte ab Februar in neuer Wohnung zu günstigerem Anbieter wechseln.
Muss der alte Vertrag mitgenommen werden
und wenn nicht trotzdem weiter bezahlt werden?
Wie ist die Situation, wenn Nutzer in eine Wohnung zieht, in der bereits ein Anschluss vorhanden ist. Hat man dann ein Sonderkündigungsrecht?
Du kannst doch den noch laufenden Vertrag in neuer Wohnung weiter nutzen.
Das mit dem Anschluss hast Du wohl missverstanden. Den würdest Du ja benutzen können, aber mit dem Vertrag des alten Anbieters.
Meinst Du, wenn Du in Wohnung deiner Freundin ziehst und die bereits einen Anschluss hat und nutzt ? Dann benutzt Du den mit und dein alter Vertrag entfällt ?
Nein.
Das ist doch dein Problem, den alten Vertrag wirst du nur durch Kündigung los. Also zum normalen Termin oder Sonderkündigung bei Preiserhöhung z.B. oder wenn der Dienst am neuen Ort nicht möglich ist.
Danke duck313,
der Umzug wurde beim alten Anbieter schon angekündigt und dieser sieht dies als neuen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit an…
Ansonsten wäre der Wechsel zum besseren Angebot im Herbst anvisiert.
Quelle domage
Biggs
Sonderkündigungsrecht m. E. nur, wenn der Anbieter in der neuen Wohnung nicht liefern kann. Wenn doch - normale Kündigung.
Aber es kommt noch besser: Bei Vodafone zum Beispiel zahlst du bei Umzug eine „Pauschale“ von 39 € … schämt euch, Vodafone.
Ja, hier auch!: Umzug ->49,- , wird zwar grosszügig von abgesehen, „…der Vertrag besteht ja schon lange …“ aber klammheimlich auf 2 Jahre verlängert. Modernes Raubrittertum!
Verursacht der Umzug Aufwand beim Telekommunikationsanbieter?
ja ☐
nein ☐
Falls ja: hat der Telekommunikationsanbieter den Umzug veranlaßt?
ja ☐
nein ☐
Falls nein: Warum sollte der Telekommunikationsanbieter die Kosten, für die er nix kann, selber tragen?
Weiß nicht ☐
Sollte er nicht ☐
Ich will nie etwas zahlen, sondern grundsätzlich alle Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen ☐
Bitte ankreuzen, ausdrucken und an die Wand hängen.
Daß das nicht mehr erlaubt ist, sollte sich seit der Gesetzesänderung 2012 auch bis zum letzten Anbieter herumgesprochen haben. Insofern bin ich mir nicht ganz sicher, ob sich die Geschichte genau so zugetragen hat. Wie dem auch sei:
Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird
Entweder: zahle die 49,-€ für den Umzug und der Vertrag endet im Oktober
oder: der Umzug kosten nix, aber mit neuem 2 JahresVertrag.
Danke für die hilfreichen Tipps.
Hat mir sehr geholfen:
eben habe ich mit meinem Anbieter gesprochen.
Kulanter-weise bekomme ich im neuen Anschluss
die doppelte Geschwindigkeit mit allerdings nur einer Rufnummer anstatt dreien zum alten Tarif.
!!!
Verhandlungsspielraum nutzen.