Internetanschluß in Ferienwohnung

Hallo,
wo kann ich Infos zu folgendem, garantiert !!!fiktiven Fall bekommen?
Ich hoffe ich habe es abstrakt genug formuliert, ansonsten bitte ich dieses Posting umgehend zu löschen, bzw. mir „Nachhilfe“ im Formulieren zu geben.
Danke!

Angenommen Herr X hat eine Ferienwohnung in D. Um diese attraktiver zu gestalten will er dort für seine Gäste kostenfreien Internetanschluss anbieten. Er würde ein Netzwerkkabel legen, da an seiner Anlage noch ein Anschuss frei wäre. Seine Zugangsdaten will er im Router hinterlegen, so dass potentielle Gäste lediglich den Laptop oder so anschließen bräuchten. Ganz bequem, ohne Konfiguration.
So weit so gut. Im Internet hat Herr X gelesen, dass er, als Anschlussinhaber dafür haftet, wenn Seine Gäste den Zugang z.B. für eine Straftat nutzen.(Zugangsdaten wären ja seine, IP Dynamisch).
Fragen: Welchen Rahmenbedingungen muß Herr X für den Internetzugang einhalten ohne zu riskieren sich strafbar zu machen?
Wo kann Herr X Informationen hierzu bekommen? Wie machen Hotels das?

Vielen Herzlichen Dank!

Hallo,

wenn ich nicht irre, haftet in Dtl der, der die Straftat begangen hat, und insofern es nicht Herr X ist „sollte“ es keine Probleme geben.

Sollte was passieren hat man zwangsläufig Papierkrieg und Stress, ich glaube das ist schwer zu verhindern, aber die Ermittlungen sollten den Verursacher aufspüren, nicht den Anschlussinhaber abstrafen.

Es erleichtert die Sache Buch zu führen, wer wann ins Internet konnte, also wenn ich Herr X wäre würde ich es so machen wie es Internetcafes etc tun und eine Ausweiskopie vom Anschlussnutzer aufheben mit der Zeitspanne in der dieser Zugriff hatte …

Grüße

Hi,
Danke für die schnelle Antwort!
Nach dem „gesunden Menschenverstand“ sollte es auch so sein. Ich hab aber irgendwie im Hinterkopf, dass Die Großeltern dafür haftbar gemacht wurden, als der Enkel (minderjährig?) ohne deren Wissen Musik heruntergeladen hat. Generell ist ja die Diskussion Eltern-Kinder-Musiktauschbörsen.
Spielt das Alter eine Rolle? Gibt es vielleicht Differenzierungen:
12, 16, volljährig ?
sorry, wenn ich nerve :smile: bin halt Laie

Hallo,

so, weitere Mutmaßung: Könnte mir vorstellen, dass es in dem Oma-Enkel-Fall wirklich so war, dass der Enkel minderjährig war und Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt hat und desshalb dann zur Rechenschaft gezogen wurde - ist aber ohne Nähere Informationen wirklich nur reine Hellseherei …

Grüße

sorry, wenn ich nerve :smile: bin halt Laie

Erstens Du nervst definitiv nicht , denn zum Fragen und Antworten ist wer-weiss-was.de ja da.

Zweitens Laien sind wir alle, Rechtliche Antworten können & dürfen wir hier sowieso nicht geben.

Drittens ist es immer Besser erst zu Fragen, dann noch mal Nachzufragen, als in eine tückische Falle zu laufen und fatale Fehler zu machen. Ich weiß nicht wie der derzeitige Stand der Haftbarmachung ist, bin kein Jurist. Rate aber definitiv davon ab Gäste über Kabel-Lan mitsurfen zu lassen.

Viertens Fremde über sein Lan surven zu lassen ist noch gefährlicher als Familienangehörige bzw. Kinder. Auch falls die Haftbarmachung abgeschwächt sein sollte, auf jedenfalls hast Du erst mal mächtigen Ärger wenn ein Gast irgendwelche dubiosen Sachen innerhalb Deiner IP verzapft. Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung ect.pp. Auch wenn sich dann Deine Unschuld herausstellt, der PC ist erst mal paar Monate bei den Ermittlungsbehörden.

Mache das über WiFi WLAN da gibt es abgesicherte Möglichkeiten. Deine Frage kommt nur gerade etwas zu früh. Ich arbeite schon seit paar Tagen und brauche noch Zeit für einen Artikel über (WiFi) WLAN Hotspots in Nachbarschaftsnetzen. Ganz so wie Hotels und McDonald. Der Inhaber, also die virtuelle Pension, als Bereitsteller des WiFi Hotspots verdient sogar mit.
Also gedulde Dich noch ein bis zwei Wochen bis ich meinen Artikel auf
http://mypc-tip.blogspot.com/ fertig habe.

Oder ein Anderer hilft Dir.

http://www.retosphere.de/php/download.php?fileId=25

Einfach mal kurz durchlesen (420 Seiten), vielleicht wäre da die eine oder andere Frage drin beantwortet. Da geht es um offene Netze, wie z.B. bei Hotspots oder Nachbarschaftsnetzen. Sollte einiges interessantes drin sein. Viel Spaß!

Hey Super! Danke !!!

Bernd

Moin,

Viertens Fremde über sein Lan surven zu lassen ist noch
gefährlicher als Familienangehörige bzw. Kinder.

Man kann sogar heftige Probleme, wenn man das nicht weiß.
In diesem Falle ist jemand die Prozeßkostenhilfe verweigert worden, weil er sein Wlan nicht gesichert hatte,was wohl jemand genutzt hatte, sich illegal etwas zu saugen, wofür dann der WLan-Betreiber geradestehen musste.
(Pdf-Datei)
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_…

Das lässt sich wohl auch aufs LAN übertragen, wenn darüber jemand aufs Internet zugreift, und Bockmist baut, dann bekommt auch der dafür Ärger, der den Internetzugang vom LAN aus ermöglicht, also im Regelfalle der Kunde das Providers.

CU

Axel

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Das lässt sich wohl auch aufs LAN übertragen, wenn darüber
jemand aufs Internet zugreift, und Bockmist baut, dann bekommt
auch der dafür Ärger, der den Internetzugang vom LAN aus
ermöglicht, also im Regelfalle der Kunde das Providers.

Sicher das sich das so verallgemeinern lässt? Es ist für mich ein weiter weg von „ich lasse mein WLAN offen, so dass jeder rein kommt der im Umkreis ist“ zu „ich ermögliche meinen Gästen den Internetzugang wobei ich weiß, wer wann die Möglichkeit auf Zugriff hatte“

Grüße

Fragen: Welchen Rahmenbedingungen muß Herr X für den
Internetzugang einhalten ohne zu riskieren sich strafbar zu machen?

Ob er sich strafbar macht sei dahingestellt. Die einfachste Variante wäre jedoch in die Ferienwohnung einen eigenen Anschluß zu legen, der vom Anschluß des Vermieters getrennt ist.

Wo kann Herr X Informationen hierzu bekommen?

Verbraucherzentrale ?

Wie machen Hotels das?

Mit teurer Technik. Die will Herr X bestimmt nicht kaufen.