Hallo,
Ebenso Abmahungen und alles was dazu gehört, ebenso
Mitstörerhaftung, was dazu führen kann, daß man verpflichtet
werden könnte, zukünftige Rechtsverletzungen zu unterbinden.
Richter sind da sehr spannend inzwischen, siehe LG Hamburg.
Jaja, das LG Hamburg. Wenn man nicht in Hamburg wohnt, kann einem das erstmal wurscht sein. Andere Gerichte sehen das anders. Siehe OLG Frankfurt a.M. oder LG Mannheim.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir…
Es stimmt natürlicht *nicht*, dass Du für das Verhalten Deines
Nachbarn „den Kopf hinhalten“ musst.
Richtig, Ärger und Arbeit hat man trotzdem.
Arbeit ja, Ärger eher weniger, wenn man Ruhe bewahrt.
Zumindest nicht im Sinne des Strafrechts.
Nein, aber Zivilrecht, siehe Mitstörerhaftung und die
erheiternden Urteile dazu in der letzten Zeit.
Siehe mein Verweis weiter oben. Es bleibt abzuwarten, ob sich das LG Hamburg durchsetzen kann, oder doch eher das OLG Frankfurt. Höchstrichterliche Entscheidungen stehen leider noch aus. Aber wie gesagt: Im Rahmen der „Nachbarschaftshilfe“ kommt es extrem selten zu solchen Vorfällen.
Gab es beim Mißbrauch von Telefonflatrates, hängt aber m.W.
noch vor Gerichten rum. Der Begriff „Nachbarschaftshilfe“ ist
auch irreführend und falsch.
Aha. Hast Du einen Link oder anderen Verweis auf „Mißbrauch von Flatrate“ parat?
Also nur Ruhig Blut. Im Gegensatz zu dem, was einem die
Bildzeitung glauben machen möchte, ist bei weitem nicht jeder
Nachbar ein Kinderpornoraubkopiermörder.
Muss er nicht, aber ein paar mp3s in einem p2p reichen schon
für viel Ärger und Stress. Denn als erstes wird mal der
Computer des Anschlussinhabers mitgenommen…
Das ist Quatsch. Das setzt nämlich schon ein erheblich schlimmeres Vergehen, als ein paar mp3 runterladen voraus. Für sowas läppisches stellen Richter i.d.R. keinen Durchsuchungsbeschluss aus. Und ohne den wird meines Wissens gar nichts mitgenommen.
Wie dem auch sei, wenn’s brennt: Erfahrenen Strafrechtler beauftragen.
Gruß
Fritze