Dann dürfte in Deutschland fast jeder Internetnutzer der einen
Router besitzt, dagegen verstoßen.
Falsch, denn es macht einen Unterschied, ob ich Familienmitgliedern oder Mitbewohneren die Leistungen des ISP kostenfrei zur Verfügung stelle (Angehörige) bzw. den Anschluss gemeinsam betreibe (WG, Bürogemeinschaft etc.), oder ob ich GEGEN GELD, also _gewerblich_ die Leistungen weitervermiete. Umgekehrt darf der Nachbar genausowenig seine Flatrate „teilen“, das ist in den AGBs aller Anbieter ebenfalls ausgeschlossen und ggf. mit Vertragsstrafen bewehrt.
Mal abgesehen davon, daß sich das bei den heutigen Preisen eh kaum noch wirklich lohnt.
Abgesehen davon kann der ISP nicht rausfinden, wieviele PCs
hinter einem Router sind.
Falsch, daß geht sehr wohl, spielt aber keine Rolle.
Als Anschlussinhaber ist er außerdem erst mal für alles verantwortlich, was mit dem Zugang gemacht wurde, inkl. Filesharing, Beleidugungen in Foren etc. pp. Zwar kann er u.U. später nachweisen, daß nicht er, sondern ein Dritter die Rechtsverletzungen begangen hat, aber als Inhaber ist er erst mal derjenige, der den Ärger bekommt. So etwas sollte man sich seeeehr gut überlegen, von den weiteren Verpflichtungen als gewerblicher Diensteanbieter mal ganz abgesehene (Datenschutz etc.). Es muss/sollte weiterhin sichergestellt werden, daß die Netzwerke logisch getrennt werden, es sei denn man will die Daten auf den Rechnern ebenfalls gemeinsam nutzen. Ist ja immer interessant, was der Nachbar so auf seinem Rechner hat. Einen entsprechenden Router mit getrennten Netzwerksegmenten würde ich da schon mindestens empfehlen, auf den Zugriffsschutz der jeweiligen Betriebssysteme würde ich mich da nicht verlassen, ein Fehler ist schnell gemacht und dann die Photosammlung im Netz… ^^