Internetansclhuss mit nachbar teilen

hallo, ich habe einen internetanschluss mit wlan, aber keine telefonflat. mein nachbar hat nun angefragt ob wir uns nicht den anschluss teilen wollen, sprich ich gebe ihm den netzwerkschlüssel fürs wlan und er überweist mir monatlich die hälfte der kosten.

jetzt frage ich mich ob man das einfach so bedenklos machen kann? ist sowas erlaubt? aber telefonieren kann er doch nicht über meinen anschluss über wlan, oder? habe ja schließlich keine flat.

was ist eigentlich wenn er viel runterlädt, vllt sogar illegal, wird das alles auf mich zurückgeführt? oder wenn er sonst etwas „schlimmes“ im netz macht ?

vielen dank für nette antworten mfg

ist sowas erlaubt?

Wieso sollte es nícht erlaubt sein?

aber telefonieren kann er doch nicht
über meinen anschluss über wlan, oder?

Nein, normal telefonieren geht nicht. Höchstens Voice over IP (VoIP), aber das läuft ja über’s Internet und damit über deine Flatrate.

was ist eigentlich wenn er viel runterlädt, vllt sogar
illegal, wird das alles auf mich zurückgeführt? oder wenn er
sonst etwas „schlimmes“ im netz macht ?

Erstmal ja. Weil du ja der Anschlussinhaber bist.

hm, ok danke erstmal für deine antwort.

ich denke ich werde das angebot annehmen. allerdings habe ich immer noch ein ungutes gefühl im bauch für den fall wenn da etwas auf mich zukommen würde. kann man nicht anhand des PC oder einer IP erkennen dass die (ich nenne sie jetzt nochmal „schlimme sachen“, bspw. runterladen, sachen bestellen und nicht bezahlen) nicht von mir gemacht wurden?

es handelt sich um einen arcor anschluss, falls das wichtig für eine antwort/feststellung ist.

ist sowas erlaubt?

Wieso sollte es nícht erlaubt sein?

Weil praktisch alle Anbieter das explizit in den Verträgen ausschließen.
Außerdem - wer Internetzugänge anderen zur Verfügung stellt, unterliegt den Anforderungen des Telekommunikationsdiensteanbietergesetzes mit entsprechenden Regelungen.

ich denke ich werde das angebot annehmen. allerdings habe ich
immer noch ein ungutes gefühl im bauch für den fall wenn da
etwas auf mich zukommen würde. kann man nicht anhand des PC
oder einer IP erkennen dass die (ich nenne sie jetzt nochmal
„schlimme sachen“, bspw. runterladen, sachen bestellen und
nicht bezahlen) nicht von mir gemacht wurden?

Wenn irgendwas passiert, was strafrechtlich verfolgt wird, kommen die Behörden auch über Deine IP an Deinen Namen. Und Du hälst dafür den Kopf hin! Mach das nicht, wenn Du Dir nicht 100%ig sicher bist, daß der Mann vertrauensvoll ist.

ist sowas erlaubt?

Wieso sollte es nícht erlaubt sein?

Weil praktisch alle Anbieter das explizit in den Verträgen
ausschließen.

Dann dürfte in Deutschland fast jeder Internetnutzer der einen Router besitzt, dagegen verstoßen.
Abgesehen davon kann der ISP nicht rausfinden, wieviele PCs hinter einem Router sind.

kann der nachbar nun auf meinen pc zugreifen?
das möchte ich natürlich nicht, was tut man dagegen ?

Dann dürfte in Deutschland fast jeder Internetnutzer der einen
Router besitzt, dagegen verstoßen.

Falsch, denn es macht einen Unterschied, ob ich Familienmitgliedern oder Mitbewohneren die Leistungen des ISP kostenfrei zur Verfügung stelle (Angehörige) bzw. den Anschluss gemeinsam betreibe (WG, Bürogemeinschaft etc.), oder ob ich GEGEN GELD, also _gewerblich_ die Leistungen weitervermiete. Umgekehrt darf der Nachbar genausowenig seine Flatrate „teilen“, das ist in den AGBs aller Anbieter ebenfalls ausgeschlossen und ggf. mit Vertragsstrafen bewehrt.
Mal abgesehen davon, daß sich das bei den heutigen Preisen eh kaum noch wirklich lohnt.

Abgesehen davon kann der ISP nicht rausfinden, wieviele PCs
hinter einem Router sind.

Falsch, daß geht sehr wohl, spielt aber keine Rolle.
Als Anschlussinhaber ist er außerdem erst mal für alles verantwortlich, was mit dem Zugang gemacht wurde, inkl. Filesharing, Beleidugungen in Foren etc. pp. Zwar kann er u.U. später nachweisen, daß nicht er, sondern ein Dritter die Rechtsverletzungen begangen hat, aber als Inhaber ist er erst mal derjenige, der den Ärger bekommt. So etwas sollte man sich seeeehr gut überlegen, von den weiteren Verpflichtungen als gewerblicher Diensteanbieter mal ganz abgesehene (Datenschutz etc.). Es muss/sollte weiterhin sichergestellt werden, daß die Netzwerke logisch getrennt werden, es sei denn man will die Daten auf den Rechnern ebenfalls gemeinsam nutzen. Ist ja immer interessant, was der Nachbar so auf seinem Rechner hat. Einen entsprechenden Router mit getrennten Netzwerksegmenten würde ich da schon mindestens empfehlen, auf den Zugriffsschutz der jeweiligen Betriebssysteme würde ich mich da nicht verlassen, ein Fehler ist schnell gemacht und dann die Photosammlung im Netz… ^^

kann der nachbar nun auf meinen pc zugreifen?
das möchte ich natürlich nicht, was tut man dagegen ?

Unter Windows: Keine Datein freigeben. Jeder Deiner Rechner sollte die Windows Fernsteuerports geschlossen haben, bzw. den Paketfilter an.

Es muss/sollte weiterhin sichergestellt werden, daß die
Netzwerke logisch getrennt werden, es sei denn man will die
Daten auf den Rechnern ebenfalls gemeinsam nutzen. Ist ja
immer interessant, was der Nachbar so auf seinem Rechner hat.
Einen entsprechenden Router mit getrennten Netzwerksegmenten
würde ich da schon mindestens empfehlen, auf den
Zugriffsschutz der jeweiligen Betriebssysteme würde ich mich
da nicht verlassen, ein Fehler ist schnell gemacht und dann
die Photosammlung im Netz… ^^

Wenn Du ein Betriebssystem nutzt, auf dem die Benutzerrechte derart schwach implementiert sind, würde ich mich an Deiner Stelle schleunigst davon trennen. WENN soetwas fehlschlegt, dann weil Benutzer sich nicht darum kümmern. Ob diese Benutzer es dann besser wissen, wenn es darum geht, zwei Subnetze einzurichten, lasse ich mal dahingestellt. Damit will ich diese ganze Idee nicht in Schutzt nehmen, ich würde ebebfalls vom Teilen der Flatrate abraten, habe ich weiter unten bereits.

hmm und wie mache ich das? unter arbeitsplatz habe ich nur von msn einen ordner der heisst „meine freigegebenen ordner“ und dieser ist leer.
was muss ich genau machen ?

Unter Windows: Keine Datein freigeben. Jeder Deiner Rechner
sollte die Windows Fernsteuerports geschlossen haben, bzw. den
Paketfilter an.

Wenn Du ein Betriebssystem nutzt, auf dem die Benutzerrechte
derart schwach implementiert sind, würde ich mich an Deiner
Stelle schleunigst davon trennen.

Hmm… ich hab hier OS X, XP, Vista, Solaris und Linux laufen. Von was soll ich mich denn nu trennen?

WENN soetwas fehlschlegt,
dann weil Benutzer sich nicht darum kümmern.

Eben. Wer hier fragt, wie man einen Anschluss teilt, hat auch keine oder wenig Ahnung, wie man ein Netzwerk sichert. Und selbst wenn, ein Fehler passiert gerade auf privaten, vermeindlich nicht so wichtigen Kisten schnell.

Ob diese Benutzer
es dann besser wissen, wenn es darum geht, zwei Subnetze
einzurichten, lasse ich mal dahingestellt.

Nein, aber wenn es mal korrekt eingerichtet wurde (kein Routing zwischen Netz A und B), kann man an den anderen Kisten auch wieder Fehler machen, ohne gleich Tür und Tor für den Nachbarn zu öffnen. Man reduziert damit schlicht die Fehlerquellen auf eine einzige - was die Sache dann schon mal etwas überschaubarer macht. Denkbar wäre z.B. ein leicht modifizierer IPCop oder pfsense.

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hmm und wie mache ich das? unter arbeitsplatz habe ich nur von
msn einen ordner der heisst „meine freigegebenen ordner“ und
dieser ist leer.
was muss ich genau machen ?

Wenn Du nicht einmal weißt, wie eine Firewall / Paketfilter funktioniert, ist meine ehrliche Meinung: Laß es bleiben!

Telekommunikationsdiensteanbietergesetzes

IuKDG? TKG? TMG? Ein ‚Telekommunikationsdiensteanbietergesetzes‘ gibt es in Deutschland nicht, das scheint mir vielmehr unter FUD zu fallen.

Gruß

Hallo,

hmm und wie mache ich das? unter arbeitsplatz habe ich nur von
msn einen ordner der heisst „meine freigegebenen ordner“ und
dieser ist leer.
was muss ich genau machen ?

Ich glaube nicht, dass das so etwas wird. Man kann sich mit dem Nachbarn den Internetzugang teilen, dazu sind aber mindestens 3 Voraussetzungen nötig:

  • der Internetprovider erlaubt die Nutzung von mehreren Rechnern
  • ein gewisser Vertrauensvorschuß
  • ein korrekt aufgesetztes Netzwerk und gewisse Grundkenntnisse dieser Technologie. Wenn Du sie selbst nicht besitzt, suche Dir einen Experten, der sich wirklich auskennt und dem Du vertraust. Dieser soll die Sache aufsetzen und Dir die wichtigsten Sachen vermitteln.

Sind diese Sachen nicht erfüllt, dann wirst Du bei jedem Schluckauf an Deinem Rechner die Befürchtung haben, dass der Nachbar irgendwas gemacht hat.

Gruß,

Myriam

Telekommunikationsdiensteanbietergesetzes

IuKDG? TKG? TMG? Ein
‚Telekommunikationsdiensteanbietergesetzes‘ gibt es in
Deutschland nicht, das scheint mir vielmehr unter FUD zu
fallen.

Telekommunikationsanbieter im Sinne des TKG und Beachtung des TDDSG und des BDSG.

*kopfschüttel*

Telekommunikationsanbieter im Sinne des TKG und Beachtung des
TDDSG und des BDSG.

Das TKG richtet sich an gewerbliche, öffentliche Dienste. Hier offenkundig nicht gegeben

Das TDDSG bezieht sich auf die ‚Erhebung, Verarbeitung und Nutzung‘ personenbezogener Daten durch Diensteanbieter. Hier offenkundig nicht einschlägig

Das BDSG ist anwendbar auf ‚nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben…‘. Was hier offenkundig nicht der Fall ist.

Den Internetanschluss mit seinem Nachbarn zu teilen begründet keine besonderen Pflichten im Sinne eines dieser oder verwandter Gesetze.

Gruß
(IANAL)

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Das TKG richtet sich an gewerbliche, öffentliche Dienste. Hier
offenkundig nicht gegeben

Wer einen Zugang gegen Geld zur Verfügung stellt, handelt erst mal gewerblich. Ob der Umfang dabei überhaupt eine Rolle spielt, daß mögen dann Gerichte entscheiden.
Selbst ein Arbeitgeber, der den Angestellten die private Nutzung des Internets in der Firma gestattet, fällt unter das TGK!

Hallo,

Wenn irgendwas passiert, was strafrechtlich verfolgt wird,
kommen die Behörden auch über Deine IP an Deinen Namen. Und Du
hälst dafür den Kopf hin! Mach das nicht, wenn Du Dir nicht
100%ig sicher bist, daß der Mann vertrauensvoll ist.

Was man hier wieder alles lesen muss. Es stimmt in so weit, dass man in einer – wohlgemerkt sehr unwahrscheinlichen – strafrechtlichen Ermittlung zunächst einmal auf Dich als Anschlussinhaber zukommen würde.

Es stimmt natürlicht *nicht*, dass Du für das Verhalten Deines Nachbarn „den Kopf hinhalten“ musst. Das ist blanker Unsinn. Lass Dich nicht verrückt machen. Wenn Du glaubhaft versichern kannst, dass Du Dir den Anschluss mit dem Nachbarn teilst und man bei Dir nichts schlimmes findet, dann passiert auch weiter nichts. Zumindest nicht im Sinne des Strafrechts.

Auch ein Anbieter wie Arcor wird allenfalls den Vertrag kündigen. Von fälligen „Vertragsstrafen“ wegen Nachbarschaftshilfe bei Internetanschlüssen ist mir zumindest nichts bekannt.

Also nur Ruhig Blut. Im Gegensatz zu dem, was einem die Bildzeitung glauben machen möchte, ist bei weitem nicht jeder Nachbar ein Kinderpornoraubkopiermörder.

Gruß

Fritze

hmm und wie mache ich das? unter arbeitsplatz habe ich nur von
msn einen ordner der heisst „meine freigegebenen ordner“ und
dieser ist leer.
was muss ich genau machen ?

Die Sache ist ganz einfach: Hast Du Angst vor Deinem Nachbarn? Dann lass es bleiben. Wenn nicht, dann teile Dir den Zugang und denke nicht weiter darüber nach.

Übrigens: Wenn Du den WLAN Router nicht per WPA sicher verschlüsselst, dann kann da nicht nur Dein Nachbar mitsurfen.

Mit ein paar Vorkenntnissen könntest Du Dein eigenes Netz vom „öffentlichen“ WLAN Router trennen. Dann kannst Du die Verschlüsselung ganz bleiben lassen und Dir ruhigen Gewissens den Anschluss mit der ganzen Stadt „teilen“. Es soll Reisende geben, die sich im Hotel über solche offenen WLANs freuen, um da ihre Emails zu checken und ein wenig zu surfen.

Gruß

Fritze