Internetapotheke will Bestellung reduzieren

Hallo,

ich habe eine Frage zu dem Verhalten einer Internet-Apotheke, das es vorher so nicht gab. Die Apotheke bemängelt die Bestellung von 2x2x2 Schmerztabletten. Es geht um zwei verschiedene Schmerzmittel, die aber einen ähnlichen Wirkstoff erhalten, die je zwei Mal in einer Zweierpackung bestellt wurden. Insgesamt also acht Tabletten.

Gibt es eine (neue) Vorschrift, die der Apotheke die Auslieferung in dieser Menge untersagt? Die Apotheke will auf die Hälfte reduzieren. Begründet wird das mit der angeblichen Gefahr einer Abhängigkeit. Im Wesentlichen hat der Patient auf Vorrat bestellt, um Versandkosten zu verringern und um nicht zu oft bestellen zu müssen. Denn die Tabletten sind mindestens mehrere Monate haltbar.

Gruß
Ultra

Moin,

Rechtsfragen -> Rechtsbrett :wink:

Gibt es eine (neue) Vorschrift, die der Apotheke die
Auslieferung in dieser Menge untersagt?

unter Umständen könnte das eine Selbstbeschränkung der Apotheke sein, auch ohne gesetzliche Not. Immerhin hat der Apotheker eine Beratungspflicht. Vielleicht hat er Angst, dieser nicht nachkommen zu können wenn er zu viele Medikamente einer bestimmten Sorte heraus gibt? Ich las sowas aus dem Bereich von Schlafmitteln. Aber auch bei Lockangeboten gibt es recht niedrige Bestellgrenzen.

Vielleicht ist hier aber auch
http://news.doccheck.com/de/article/208623-bundesrat…

von Interesse.

HTH
J~

Hallo,

Du schreibst nicht genau welche Mittel. Aber es gibt bestimmte Migränemittel, welche es rezeptfrei für den Notfall nur in Zweierpackung gibt, weil diese nicht ungefährlich und mit Nebenwirkungen
versehen sind. Wenn Du mehr davon brauchst, mußt Du Dir ein Rezept vom Arzt ausstellen lassen. Dein Arzt ist dann zuständig für die Überwachung.

Gruß

Kerstin